POL-NE: Alkohol, Drogen und die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigende Kostüme haben auch an...

Dieses Thema im Forum "Infos der Kreispolizeibehörde RKN - Grevenbroich" wurde erstellt von Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, 6 Februar 2016.

  1. Rhein-Kreis Neuss (ots) - Zu Beginn der heißen Phase des Karnevals appelliert der Leiter der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, an alle Jecken, die auf das Autofahren nicht verzichten möchten oder können, weder sich noch andere durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit zu gefährden.

    Wer an Karneval "anstößt", lässt das Auto besser stehen. Die Polizei führt von Altweiber bis Aschermittwoch verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Kreisgebiet durch.

    Die "ernüchternde" Bilanz aus dem vergangenen Jahr: Während der "tollen Tage" 2015 kontrollierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehr als 1000 Fahrzeugführer. In 460 Fällen wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Dabei stellten die Beamten 11 Autofahrer fest, die über dem erlaubten Promillewert lagen. Weitere fünf Fahrzeugführer standen unter Drogeneinfluss. Es ereigneten sich acht Verkehrsunfälle bei denen Alkohol im Spiel war. Dabei wurden ein Verkehrsteilnehmer schwer und drei leicht verletzt.

    Anstatt nach einer Trunkenheitsfahrt monatelang auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein, weil man seinen Führerschein abgeben musste, sollte man zur Karnevalsfeier vorausschauend ein wenig mehr Geld für Bus, Bahn oder Taxi einplanen.

    Auch nicht zu unterschätzen ist der "Restalkohol", der nach einer langen, feuchtfröhlichen Nacht vom Körper nicht vollständig abgebaut wurde. Schon bei 0,3 Promille erwartet einen Autofahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht. Der Konsum von Drogen, und die daraus resultierende Beeinträchtigung bei der Teilnahme am Straßenverkehr, kann noch lange nach dem Konsum im Blut nachgewiesen werden. Auch hier ist der Führerschein in Gefahr, es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige.

    Ein Verwarnungsgeld können auch Kostüme, Masken und gefärbten Kontaktlinsen nach sich ziehen, die den Fahrzeugführer in seiner Sicht oder seiner Hör- oder Bewegungsfähigkeit einschränken. Wer sich hinter das Steuer setzt, muss gefährliche Situationen unmittelbar erkennen und in der Folge schnell reagieren können.

    Der Behördenleiter wünscht allen Närrinnen und Narren schöne und fröhliche Karnevalstage und verbindet die guten Wünsche mit der Bitte, unter Alkohol- und Drogeneinfluss keine Fahrzeuge zu führen.

    Rückfragen bitte an:
    Der Landrat des
    Rhein-Kreises Neuss als
    Kreispolizeibehörde
    -Pressestelle-
    Jülicher Landstraße 178
    41464 Neuss
    Telefon: 02131/300-14000
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    Telefax: 02131/300-14009
    Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
    Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss

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