Dormagen (ots) - Am Samstag (16.09.), gegen 1 Uhr, befand sich ein Streifenwagen der Wache Dormagen auf der Hauptstraße in Delhoven. Zu diesem Zeitpunkt fuhr ein 23-jähriger Dormagener auf seinem Fahrrad an dem Polizeiauto vorbei - und zwar ohne die vorgeschriebene Beleuchtung. Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Radler offenbar zu tief ins Glas geschaut hatte. Einen Atemalkoholtest verweigerte er, so dass ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen werden musste. Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell Themen in dieser Meldung Quellverweis