POL-NE: Betrunkener Radfahrer übersteht Unfall leicht verletzt

Dieses Thema im Forum "Infos der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss" wurde erstellt von Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, 25 Juli 2016.

  1. Dormagen-Stürzelberg (ots) - Glück im Unglück hatte am Samstag (23.07.) ein 22-jähriger Fahrradfahrer als er, gegen 2:40 Uhr, auf der Bahnstraße frontal mit dem Auto einer 19-Jährigen zusammenstieß.

    Die Kraftfahrerin schilderte gegenüber der Polizei, dass ihr der Fahrradfahrer plötzlich auf der eigenen Fahrspur entgegengekommen sei und ein sofortiges Bremsmanöver den Zusammenstoß nicht verhindern konnte.

    Während das Auto deutliche Spuren des Unfalls aufwies, trug der 22-jährige Radfahrer glücklicher Weise nur leichte Verletzungen davon. Im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Streifenbeamten jedoch Alkoholgeruch in seiner Atemluft fest. Ein Test ergab einen Wert jenseits der erlaubten Promillegrenze. Ein Bereitschaftsarzt entnahm dem 22-Jährigen auf der Wache eine Blutprobe. Den Dormagener erwartet nun ein Strafverfahren.

    Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen.

    Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.

    Rückfragen bitte an:
    Der Landrat des
    Rhein-Kreises Neuss als
    Kreispolizeibehörde
    -Pressestelle-
    Jülicher Landstraße 178
    41464 Neuss
    Telefon: 02131/300-14000
    02131/300-14011
    02131/300-14013
    02131/300-14014
    Telefax: 02131/300-14009
    Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
    Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss

    Quellverweis
     

Diese Seite empfehlen