Neuss (ots) - Am Dienstag (19.4.), gegen 1 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in zivil einen 31-jährigen Neusser an der Zufuhrstraße. Bei der Überprüfung seines Fahrrades stellte sich heraus, dass die vormalige Besitzerin es gestohlen gemeldet hatte. Der 31-Jährige gab an, dass silberne Damenrad von einem Bekannten geliehen zu haben. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei müssen nun zeigen, ob es sich hierbei möglicherweise um eine Schutzbehauptung handelt. Nur knapp vier Stunden später fiel Polizeibeamten ein Fahrradfahrer an der Further Straße auf, weil er auf dem Gehweg unterwegs war. Bei dem Kontrollierten fanden die Beamten einen Bolzenschneider. Zu dem Fahrrad befragt gab er an, es sei das Rad eines Freundes und er hätte das Schloss aufbrechen müssen, weil er nicht über den passenden Schlüssel verfügte. Die Polizisten stellten in beiden Fällen die Fahrräder sicher und fertigten Strafanzeigen gegen die beiden Tatverdächtigen. Die Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss Quellverweis...