Dormagen (ots) - Am Mittwoch (16.3.), gegen 16:45 Uhr, informierten Anwohner in Hackenbroich die Polizei, weil in der Nachbarschaft Schüsse zu hören waren. Die Ursache war schnell ausgemacht. Ein 73-Jähriger hatte mit einer Schreckschusswaffe auf seinem Grundstück geschossen. Auf Nachfrage äußerte er gegenüber der Polizei, dass er regelmäßig auf diese Art und Weise - nämlich durch Lärm - Vögel von seinem Grundstück verscheuchen würde. Dass dies nicht uneingeschränkt erlaubt ist, wusste der Senior nicht. Denn auch wer auf dem eigenen, befriedeten Besitztum eine Schreckschusswaffe abfeuert, darf durch den Lärm niemanden belästigen. Bereits am Dienstagabend (15.03.), meldeten Anrufer der Polizei Schussgeräusche aus dem Bereich Salm-Reifferscheidt-Allee / Burgstraße (Pressemitteilung vom 16.03.2016 - 14:06 Uhr). Die Ermittler stellten an einer Parkbank mehrere Patronenhülsen sicher, die nachweislich aus einer erlaubnisfreien Waffe (sogenannte Schreckschuss-/Reizstoff- oder Signalwaffe) stammten. Die Polizei geht aktuell nicht von einem Zusammenhang zwischen den beiden Vorfällen aus. Rückfragen bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss Quellverweis