Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 20 Februar 2018.

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    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Insbesondere in Großstädten und auf den viel befahrenen Strecken Görlitz-Breslau (A 4), Frankfurt/Oder-Warschau kann es zu einem Diebstahl oder Raub von Kraftfahrzeugen kommen, u.a. auch durch vorgetäuschte Unfälle bzw. Pannen. Es wird geraten, Fahrzeuge während der Fahrt zu verschließen und attraktivere, neuwertige Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen.

    Es kommt zu Taschendiebstählen, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wertsachen, Kameras, Pässe und Brieftaschen/Geldbörsen sollten möglichst nicht sichtbar getragen werden, Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt bleiben.

    In der Grenzregion zu Deutschland häufen sich Fälle, in denen Personen unter Vortäuschung einer akuten Notlage Reisende um finanzielle Unterstützung bitten. Häufig weisen sich Hilfesuchende dabei selbst als Deutsche aus.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Touristische Informationen für Reisen nach Polen sind erhältlich im offiziellen Tourismus-Portal Polens "Polska".

    Grenzgebiet zu Russland
    Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die „grüne Grenze“ ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze auch nur für wenige Meter illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.

    Geldtausch in Wechselstuben (sog. Kantor)
    In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Es wird daher empfohlen, vor dem Tausch den genauen Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft zu erfragen. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen Euro-Ankaufs- (kupno) und Verkaufskurs (sprzedaż) gering (z.B.: kupno - we buy at: 1 € = 4,15 zl - sprzedaż - we sell at 1 € = 4,17 zł).

    Kredit-/Bankkarten
    Die Bankkarte (mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) wird als Zahlungsmittel wie alle Kreditkarten häufig akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen ist Vorsicht geboten: Häufig wird die Direktumrechnung zu einem „garantierten Wechselkurs“ in Euro angeboten. Es wird empfohlen, sich vor Nutzung dieses Services sorgfältig über den Wechselkurs des Zloty zu informieren, da der am Geldautomaten angebotene Wechselkurs bis zu 10 % ungünstiger sein kann, als der Interbanken-Wechselkurs, der bei einer Abrechnung in Zloty verwendet wird.

    Straßenverkehr
    Steuert der Halter sein Fahrzeug nicht selbst oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung des Halters, in der ihm die Erlaubnis erteilt wird, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Fahrer eines nicht in Polen zugelassenen Fahrzeuges, die ohne eine solche Bescheinigung angetroffen werden, müssen mit einer Geldbuße rechnen. Ein Muster für eine solche Bescheinigung gibt es auf der Homepage der polnischen Botschaft Berlin, http://www.berlin.msz.gov.pl/pl/ bei Konsularinformationen-Rechtsinformationen.

    Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.
    Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können.

    Die derzeitige polnische Straßenverordnung verbietet das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholgenuss und/oder bei Trunkenheit. Bei Alkohol am Steuer gilt die Grenze von 0,2‰ Alkohol im Blut bzw. von 0,1 mg/l Atemalkohol. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen. Beim Führen von Fahrrädern gelten dieselben Grenzwerte.

    In Polen besteht die gesetzliche Pflicht, ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge. Bei guten Sichtverhältnissen kann tagsüber Tagfahrlicht statt Abblendlicht benutzt werden.
    Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage.
    Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter 150 cm Körpergröße sollen in speziellen Kindersitzen hinten befördert werden. Ein Warndreieck ist Pflicht. Ein Feuerlöscher ist für in Polen angemeldete Autos Pflicht.

    Bußgelder sind von Ausländern sofort zu zahlen und liegen z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 50,- und 500,- Złoty, bei Mehrfachvergehen bis 1.000 Złoty sowie bei Vergehen von Berufsfahrern bis 2.000 Złoty. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, ist mit Sicherstellung des Fahrzeugs und in manchen Fällen mit kurzzeitiger Ingewahrsamsnahme zu rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h und mehr innerorts ergeht ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten. Der Führerschein wird von der Polizei sichergestellt und eine Bescheinigung zur Weiterfahrt zum Bestimmungsort ausgehändigt.

    Bei Unfallschäden bzw. sonstigen technischen Mängeln am Fahrzeug wird die Zulassungsbescheinigung Teil I von der Polizei sichergestellt, eine entsprechende Bescheinigung wird ausgehändigt.

    Winterreifen sind in den Wintermonaten dringend erforderlich.

    Besondere Vorsicht ist an Kreuzungen mit grünen Abbiegepfeilen geboten. Ein Pfeil nach rechts in der Scheibe des grünen Ampellichtes hat in Polen ungefähr dieselbe verkehrsrechtliche Bedeutung wie das Schild mit dem Grünpfeil in Deutschland (ein nach rechts gerichteter Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel ). Das bedeutet, dass der Fahrzeugführer vor dem Abbiegen anhalten muss und stets darauf zu achten hat, dass er andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung) nicht behindert. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzettel, ganz abgesehen von der Unfallgefahr.

    Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.

    Fußgänger sollten beachten, dass Fußgängerüberwege ohne Ampel keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer bedeutet, anzuhalten. Erst wenn man sich auf dem Fußgängerüberweg befindet (nicht davor) sind die Fahrzeuge angehalten, die Fußgänger vorzulassen.

    Straßenbenutzungsgebühren/Maut
    In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.

    Auf den sogenannten Konzessionsstrecken (A1 und Teilstrecken der A2 und A4) werden die Gebühren für alle Fahrzeugarten an Mautstationen erhoben und sind in bar oder mit Bank- oder Kreditkarte zu bezahlen.
    Auf allen anderen mautpflichtigen Strecken können die Gebühren für Fahrzeuge unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden.
    Alle anderen Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zahlen Maut auch für die Benutzung von Schnell- und Landesstraßen und müssen mit dem elektronischen Sendegerät ViaBox ausgestattet sein.

    Straßenbenutzungsgebühren für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (System viaTOLL):
    Seit dem 2011 sind Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t für Fahrten auf gebührenpflichtigen Straßen zum Entrichten von Maut verpflichtet. Das Gleiche gilt für Fahrer von PKW-Anhänger-Kombinationen (auch Wohnwagen und Wohnmobilen) mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t sowie von Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen. Die Abwicklung der Maut erfolgt über viaTOLL (ähnlich TOLL-Collect).

    Vor der Nutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes muss eine Anmeldung bei viaTOLL erfolgen, die auch Voraussetzung zum Erhalt einer sog. viaBOX ist, mit der die mautrelevanten Daten erfasst werden. Die Anmeldung kann bei den Service- und Vertriebsstellen von viaTOLL sowie über das Internet erfolgen. Die viaBOX wird nach der Registrierung, der Unterzeichnung des Vertrages und Zahlung einer Kaution in Höhe von 120,- PLN ausgehändigt.

    Bei dieser Registrierung und zur anschließenden Einrichtung eines Benutzerkontos werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt:

    • Name und Vorname des Inhabers, Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) oder in einem Fall, in dem der Fahrzeughalter ein Unternehmen ist - solche Daten wie: Firmenname, Anschrift, Rechtsform, KRS [HRB] oder Registerauszug, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Nummer und Serie des Personalausweises eines Vertretungsbevollmächtigten
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Fahrzeugschein
    • Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Auszugs aus dem Handelsregisterauszug (falls der Fahrzeughalter ein Unternehmen ist)
    • Kopie der Bescheinigung über die EURO-Emissionsklasse (akzeptiert werden bestimmte, im Umlauf befindliche Bescheinigungen zur Bestätigung der Schadstoffklassen)
    • Vollmacht zur Unterzeichnung des Vertrages (falls der Vertrag im Namen des Fahrzeughalters durch Dritte abgeschlossen wird)
    • Information über die bevorzugte Zahlungsform
    • Postanschrift und Angaben zu den bevorzugten Kommunikationswegen (Handynummer für SMS und Telefonkontakt, Festnetznummer, E-Mail, Fax).

    Die Registrierung wird durch die Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Fahrzeughalter (oder seinem Bevollmächtigten) und dem Betreiber des viaTOLL Systems abgeschlossen. Kontakt (auch in deutscher Sprache): +48 22 521 10 10
    Weitere Informationen, auch eine Auflistung der gebührenpflichtigen Straßen sowie der Gebührensätze, finden sich unter www.viatoll.pl

    Bußgelder
    Bei Verstößen gegen die Mautpflicht werden Bußgelder von Fahrzeughaltern der LKW und Busse von 1.500,- Złoty fällig. Für Fahrer von PKW-Anhänger-Kombinationen mit einem Gesamtgewicht über 3,5t beträgt das Bußgeld 500,- Złoty.

    Beim Durchfahren mehrerer mautpflichtiger Streckenabschnitte zwischen 00:00 Uhr und 24:00 Uhr kann dieses Bußgeld nur einmal erhoben werden. Bußgelder sind von Fahrzeughaltern oder bei Nichtaktivierung eines elektronischen Gebührenerhebungsgerätes, sogenannte viaBox durch Fahrer zu zahlen. Solange die Bezahlung des Bußgelds nicht erfolgt ist, wird das Fahrzeug von den Kontrolleuren an der Weiterfahrt gehindert und muss ggf. auf einem Parkplatz abgestellt werden. Der polnische Gesetzgeber sieht eine Möglichkeit der Befreiung von der Gebührenpflicht für das Befahren öffentlicher Wege nicht vor.

    LKW-Verkehr
    Für LKW über 12 t gilt an polnischen Feiertagen (Neujahr, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, 3. Mai, Pfingstsonntag, Fronleichnam, 15. August, 1. November, 11. November, 25. und 26. Dezember) von 8.00 bis 22.00 Uhr sowie am Vortag von 18.00 bis 22.00 Uhr Fahrverbot . Das Fahrverbot gilt nicht am 24. und 31.12. und nicht für humanitäre Hilfstransporte und Busse.

    In den Sommermonaten - ab dem letzten Freitag im Juni bis zum letzten Sonntag vor dem Beginn des Schuljahres Anfang September - gelten zusätzlich Fahrverbote am Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr, am Samstag von 08.00 bis 14.00 Uhr und am Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr.

    Seit der Eröffnung moderner Grenzübergänge wie z.B. Kukuryki/Brest werden alle LKW auf ihr Lade- bzw. Leergewicht überprüft. Vereinzelt kommt es dabei zu Problemen, da die Wiegeprotokolle, die bei der Einreise nach Polen vorgenommen worden sind, nicht mit denen bei der Ausreise übereinstimmen. Die LKW-Fahrer müssen bei festgestellter Überladung mit hohen Nachzahlungen rechnen.

    In Warschau gelten Verkehrsbeschränkungen für den Verkehr von LKW mit einem Gesamtgewicht von über 5 t, 10 t bzw. 16 t. Weitere Informationen bieten die deutschen Vertretungen in Polen.

    Neues Straßenfracht-Kontrollsystem
    Im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug beim Warentransport von sog. „sensiblen Gütern“ per LKW wurde in Polen ein Registrierungssystem eingeführt.
    Am 18. April 2017 ist das Gesetz über das Überwachungssystem für Warenbeförderung im Straßenverkehr in Kraft getreten. Anmeldepflichtig sind Versender, Empfänger und Transportunternehmen von sog. „sensiblen Gütern“ (Flüssigbrennstoffen, Ethylalkohol, Rohtabak…).
    Die Anmeldung erfolgt über die Webseite des Elektronischen Fiskus- und Zoll-Services.
    Dieses bietet hierzu ein Info-Merkblatt, das auch in deutscher Sprache verfügbar ist.

    Omnibusse-Gelegenheitsverkehr
    Ausländische Unternehmen aus EU-Staaten, die in Polen Dienstleistungen der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Omnibussen erbringen, die in einem anderen EU-Land als Polen zugelassen sind, sind verpflichtet, das allgemeine Besteuerungsverfahren für Personenbeförderung in Polen anzuwenden, d.h. sich als VAT-Zahler in Polen anzumelden.

    Bei der umsatzsteuerrechtlichen Registrierung beim polnischen Finanzamt sowie bei den Umsatzsteuermeldungen hilft die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen).

    Nach Auskunft des polnischen Finanzministeriums unterliegen kostenlose Beförderungen von Personen mit eigenen Autobussen, die ausländischen Vereinen, Kulturensembles, Sportklubs und Schulen gehören, nicht der VAT-Steuer, wenn sie mit der unterhaltenen Tätigkeit zusammenhängen. Diese Rechtspersonen, die ausschließlich kostenlose Beförderungen von Personen durchführen, sind nicht verpflichtet sich als VAT-Zahler in Polen anzumelden.
    Weitere Informationen befinden sich auf der Website der Deutschen Vertretungen in Polen. Zusätzliche Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Polen in Berlin.

    Humanitäre Hilfstransporte
    durch und nach Polen können von der deutschen Botschaft in Warschau beim polnischen Grenzschutz und Zollamt angemeldet werden. Dazu benötigt die Botschaft mindestens zwei Wochen vor Abfahrt die folgenden Informationen:

    • Grenzübergang für die Einreise nach Polen
    • bei Transit: Grenzübergang für die Ausreise aus Polen
    • Marke und Kennzeichen der Fahrzeuge

    Der Leitfaden für Hilfsgutlieferungen nach Osteuropa/GUS, der vom Arbeiterwohlfahrt-Bundesverband in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. herausgegeben wird, enthält wertvolle Hinweise.

    Organspende
    Nach den polnischen gesetzlichen Regelungen gilt bei Organspenden das sog. Widerspruchsprinzip. Das bedeutet, dass einer Organentnahme ausdrücklich widersprochen werden muss. Bei nicht polnischen Staatsangehörigen wird zwar angenommen, dass keine Zustimmung vorliegt, dennoch wird empfohlen, seinen Willen zweifelsfrei zu hinterlegen. Die einfachste und sicherste Möglichkeit einer Organentnahme im Todesfall zu widersprechen oder ihr zuzustimmen, ist die Mitführung eines Schriftstückes, in dem diese persönliche Entscheidung dokumentiert ist (Organspendeausweis). Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, veröffentlicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Urlaubs-(Auslands) reisende im Internet ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis in neun Sprachen. Es sollte gemeinsam mit dem Organspendeausweis mitgeführt werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen noch gültig sein.

    Visum
    Die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sind mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, gelegentliche Kontrollen sind möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) sollte beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

    Deutsch-Polnische Doppelstaater
    Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

    Meldepflicht
    Ausländer müssen sich vor Ablauf von drei Monaten ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden.

    Einreise mit Haustieren
    Informationen zur Ein- und Durchfuhr von allen Arten von Haustieren finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Ein in Deutschland zugelassenes Kfz, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, ist, wenn eine Abmeldung der deutschen Zulassung nicht bereits in Deutschland erledigt wurde, bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen anzumelden. Die polnische Stelle leitet die Information über die Anmeldung in Polen an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter.

    Vor der Anmeldung muss das Kfz vom polnischen TÜV geprüft werden. Bei der Anmeldung wird in der Regel der Kraftfahrzeugschein/ die Zulassungsbescheinigung Teil II von der polnischen Behörde einbehalten.
    Für jedes Fahrzeug ist außerdem eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
    Für jedes nach Polen eingeführte Kfz wird eine 'Recyclinggebühr' in Höhe von 500,- PLN erhoben. Diese Gebühr wird, selbst wenn das Fahrzeug wieder ausgeführt wird, nicht zurückerstattet. Auch der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein.

    Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig.
    Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen.

    Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist.

    Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet!) haben sich die polnischen Zollvorschriften 2008 geändert. Die Menge der zollfreien Waren wurde reduziert. Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch mitgebracht werden.

    Die Vorschriften wurden aufgrund der Richtlinien des EU-Rates 2007/74/WE vom 20.12.2007 und des polnischen Erlasses des Finanzministers vom 27.11.2008 bezüglich der Befreiung von Verbrauchsteuer eingeführt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind, wie in Deutschland, verboten.

    Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.

    Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die „grüne Grenze“ ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Es gibt keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden, abhängig von Reisebedingungen und -route, FSME, Hepatitis A, Hepatitis B und ggfs. auch Tollwut empfohlen

    Medizinische Versorgung
    Das Versorgungsniveau in Polen ist gut bis sehr gut.
    Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Polens aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
    Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“) www.nfz.gov.pl bietet hierzu Informationen in deutscher Sprache.
    Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

    Luftverschmutzung
    In den meisten größeren Städten Polens werden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe erheblich überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken sowie auf Autoabgase zurückzuführen. Persönliche Schutzmaßnahmen wie begrenzter Aufenthalt im Freien oder das Tragen von Feinpartikelmasken können zum Schutz vor gesundheitlichen Folgen hilfreich sein.
    Über die aktuellen Luftwerte kann man sich im Internet informieren, bspw. auf www.aqicn.org sowie mittels Smartphone Apps, z.B. „Jakosc powietrza w Polsce“.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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