Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 3 August 2017.

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    Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 03.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 03.08.2017)



    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen


    Aktuelle Hinweise


    Aufgrund der andauernden und akuten Waldbrandgefahr, vornehmlich im Bereich der portugiesischen Mittelgebirge, sollten Reisende unbedingt die folgenden Hinweise unter Naturkatastrophen beachten.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    In den Sommermonaten kommt es in Portugal aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
    Reisende sollten bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig sein und auf entsprechende Meldungen in den Medien sowie ggf. Hinweise der lokalen Behörden wie der Externer Link, öffnet in neuem FensterNationalen Zivilschutzbehörde achten. Bei Sichtung von Bränden sollte der Notruf 112 gewählt werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Kriminalität
    Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Die Anzahl der Taschendiebstähle hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. In Lissabon sind hiervon traditionell die historischen Straßenbahnen besonders betroffen.

    In den kleineren Touristenzentren kommt es auch zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder -häuser.

    Reisende werden gebeten, Folgendes zu beachten:
    Halten Sie Ihren Bargeldbestand klein. Zahlen Sie lieber mit Kreditkarte oder EC-Karte oder nehmen Sie Bankgebühren für Geldabhebungen in Kauf. Nehmen Sie beim (Tages-)Ausflug oder Gang an den Strand nur das für den Tag oder den Abend Benötigte mit.
    Deponieren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel-Safe).

    Bleiben Sie Menschenansammlungen möglichst fern und achten Sie an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen, auch im Sicherheitsbereich, Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf Ihre Wertsachen. Tragen Sie Wertsachen am Körper. Schließen Sie stets Ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen.

    Badeunfälle
    An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen. Strandbesucher sollten unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit beachten und den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge leisten.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige



    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Flugreisen nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden. Reisende, die über ihren Reisepass und den Personalausweis verfügen, sollten daher eines dieser beiden Dokumente oder sonst Kopien der Reisedokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen.

    Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.

    Reisen mit Tieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetztes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nach Madeira und auf die Azoren gefordert, siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int

    Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Hepatitis B empfohlen. Bei einem Langzeitaufenthalt wird für Schüler/Studenten zudem eine Impfung gegen Meningokokken C empfohlen.

    Dengue Fieber
    kommt auf Madeira vor. Die Übertragung erfolgt durch den Stich tagaktiver Stechmücken. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen kann es zu komplikationsreichen Verläufen, in Ausnahmefällen auch zu Todesfällen kommen.
    Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige präventive Maßnahme in der Vermeidung von Mückenstichen.

    Auch aufgrund anderer mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
    - in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen
    - ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    Malaria
    Portugal, auch die Azoren und Madeira gelten als malariafrei.

    Medizinische Versorgung
    Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden. In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes,
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten,
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen,
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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