Rauchmelder Betrüger unterwegs In NRW gilt ab Januar diesen Jahres eine grundsätzliche Rauchmelder-Pflicht. Vermieter und Eigentümer, die dagegen verstoßen, riskieren neben Schäden für ihre Mieter auch ihren Gebäudeversicherungs-Schutz. Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen (dazu gehören Wohnzimmer) dienen, müssen mit mindestens je einem Melder ausgestattet sein. In Kellern und Treppenhäusern außerhalb der Wohnung müssen keine Melder installiert werden. Küche und Badezimmer sind ebenfalls ausgenommen. Zuständig für den Einbau sind Vermieter und Selbstnutzer. Der Vermieter sollte sich vom Mieter den Einbau schriftlich bestätigen lassen. In den letzten Tagen häufen sich im Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen die Meldungen, wonach Personen an Haustüren klingeln, Einlass in die Wohnung begehren, um Rauchmelder zu kontrollieren. Eine Kontrolle von Rauchmeldern ist nicht vorgesehen. Man muss dennoch wachsam sein. Möglicherweise macht ein Trickbetrüger sich die Sorge der Menschen zunutze.. Angebliche Feuerwehrleute haben schon bei Leuten geklingelt und wollten die Rauchmelder kontrollieren. Aber weder die Feuerwehr noch andere öffentliche Stellen sind mit der Kontrolle von Rauchmeldern beauftragt worden. Das Ordnungsamt rät daher: "Lassen Sie solche vermeintlichen Kontrolleure also keinesfalls in die Wohnung. Und melden Sie den Vorfall der Polizei."