Republik Korea (Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise Stand 30.08.2017 (Unverändert gültig seit: 30.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Folgen der Teilung der koreanischen Halbinsel und die schwierigen politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt. Es kommt jedoch immer wieder zu Spannungen zwischen Nordkorea und Südkorea, die sich – auch vor dem Hintergrund der konfliktreichen Beziehungen zwischen Nordkorea und den USA – zuletzt deutlich verschärft haben. Bislang wird eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger in diesem Zusammenhang nicht gesehen. Sie kann im Fall einer weiteren Eskalation gleichwohl nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das koreanische Ministry of Public Safety and Security hat eine kostenlose Handy-App zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe man im Notfall die nächste Notunterkunft, Polizeistation und Notaufnahmen (Emergency Medical Centers) finden kann. Die App enthält auch verschiedene Videos zu erster Hilfe. Zudem kann über die Anwendung ein Notruf abgesetzt werden. Die EmergencyReadyApp kann in englischer Sprache für Externer Link, öffnet in neuem FensterIOS (Apple App Store) und Externer Link, öffnet in neuem FensterAndroid runtergeladen werden. Die koreanischen Behörden führen gelegentlich Notfall- und Krisenübungen durch. In diesem Zusammenhang ertönen Sirenen, der Straßen- und öffentliche Verkehr wird gestoppt und Passanten werden gebeten, sich zu den nächsten Notunterkünften zu begeben. Zwar sind ausländische Staatsangehörige nicht zur Teilnahme verpflichtet, sie sollten dennoch den Anweisungen Folge leisten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Südkorea belegt den südlichen Teil der koreanischen Halbinsel. Das Land besteht zu etwa 70% aus Gebirgen und nur die zum Teil sehr dicht bevölkerten Ebenen entlang der Küste im Süden und Westen können in größerem Maße landwirtschaftlich genutzt werden. Im Gegensatz zu Japan ist die koreanische Halbinsel nicht sehr stark von Erdbeben betroffen. Das stärkste Beben seit Beginn der Aufzeichnungen erreichte einen Wert von 5,8 auf der Richterskale. Laut offiziellen Angaben wurden 6 Personen verletzt. Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein vier km breiter Grenzstreifen, in dessen weiterem Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur vom Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen. Südkorea hat eine Fläche von 99.392 qkm und ist somit etwas größer als ein Viertel der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerzahl beträgt etwa 50 Millionen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und hat vier ausgeprägte Jahreszeiten mit kalten, trockenen Wintern und heiß-schwülen Sommern, in denen während der Regenzeit im Juli und August etwa die Hälfte der jährlichen Niederschläge fällt. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten. Geld / Kreditkarten Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an den als „Global ATM“ gekennzeichneten Geldautomaten bei Eingabe der PIN-Nummer möglich, soweit dies nicht durch individuelle Beschränkungen der deutschen Kreditinstitute ausgeschlossen ist. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen EC-Karten ist kaum möglich. Im Übrigen haben die deutschen Kreditinstitute teilweise Beschränkungen für den Einsatz ihrer EC‑Karten außerhalb Europas. Zudem fallen zum Teil Gebühren für die Geldabhebung an. Es ist daher ratsam, sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland zu erkundigen. Führen von Pkw Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 können Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland, die im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sind, in Verbindung mit dem regulären deutschen Führerschein einen Pkw in Korea fahren und auch anmieten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr in Korea aufhalten möchten, ist jedoch zu beachten, dass ein internationaler Führerschein nur zum Fahren innerhalb des ersten Jahres nach der Einreise berechtigt, sofern seine Gültigkeit nicht früher endet. Wer sich länger als ein Jahr in Korea aufhält, muss deshalb den deutschen Führerschein in einen koreanischen Führerschein umschreiben lassen. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Korea grundsätzlich nicht gefahren werden. Touristen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Korea einreisen, müssen das Fahrzeug am Eingangshafen stehen lassen und andere Verkehrsmittel benutzen. Der koreanische Zoll hat von dieser Regelung in den letzten Jahren keine Ausnahme gemacht. Sprache Amtssprache ist Koreanisch. Englische Sprachkenntnisse sind für die einfachste Grundverständigung in den größeren Städten ausreichend. In ländlichen Regionen sind englische Sprachkenntnisse der Bevölkerung nur selten anzutreffen. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, mit Lichtbild Anmerkungen: - Visum Deutsche Staatsangehörige können als Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Wer in Korea arbeiten oder studieren will, benötigt ein Visum. Der erforderliche Aufenthaltstitel kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden. Ausreise Bei der grenzpolizeilichen Abfertigung zur Ausreise aus der Republik Korea muss der Pass vorgelegt werden, der auch zur Einreise genutzt wurde. Hierauf müssen insbesondere diejenigen achten, die mehr als einen Reisepass besitzen. Wird nicht der zur Einreise benutzte Pass vorgelegt, kann die Ausreise verweigert werden. Wird nach der Einreise ein neuer Reisepass ausgestellt, muss dieser bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registriert werden, bevor eine Ausreise mit diesem erfolgt. Nähere Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.hikorea.go.kr. Ferienarbeitsaufenthalte (Working Holiday) Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch die Republik Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, benötigt, das vorab bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Die entsprechende Möglichkeit besteht übrigens auch für junge Koreaner, die nach Deutschland reisen möchten. Sonstiges Die Republik Korea erfasst seit dem 1. Januar 2012 von Ausländern biometrische Daten und Fingerabdrücke. Ausgenommen sind Personen unter 17 Jahren und Diplomaten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen ist untersagt. Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen ein Tiergesundheitszeugnis und einen Nachweis, dass sie vor mindestens 30 Tagen gegen Tollwut geimpft wurden. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen. Seit 1. Dezember 2011 gilt folgende Regelung: Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen einen Mikrochip, ein Tiergesundheitszeugnis, in dem die Identifikationsnummer des Chips angegeben ist, und für Tiere, die älter als 90 Tage sind, einen Nachweis, dass sie mindestens 3 Monate und höchstens 24 Monate vor Einreise einem Test auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen wurden. Der Antikörpertest muss in einem international anerkannten Labor (z. B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm) durchgeführt worden sein und einen Wert von mindestens 0,5 IU/ml ergeben haben. Das Testergebnis muss im Tiergesundheitszeugnis festgehalten sein. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen. Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (z. B. BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht unterscheidet nicht zwischen "harten" und "weichen" Drogen. Auch der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen wird strafrechtlich geahndet. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Für die Einreise nach Korea besteht derzeit keine Impfpflicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int . Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut empfohlen. Infektionskrankheiten Malaria Malaria ist in Korea eine sehr seltene Erkrankung, die aber im Sommer gelegentlich in der Grenzregion zu Nordkorea vorkommt. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen (in ca. der Hälfte der Fälle 6 – 9 Monate später). Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist nicht notwendig. Die wichtigste Vorbeugemaßnahme ist der Schutz vor Moskitostichen (s.u.). Tsutsugamushi-Fieber (Scrub Typhus) Diese durch Milben übertragene Infektionserkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land (Scrub) in der wärmeren Jahreszeit ein potentielles Infektionsrisiko dar. Japanische Enzephalitis Diese durch nachtaktive Moskitos übertragene Virusinfektion des Gehirns kommt auf Grund des Nationalen Impfprogramms kaum noch vor. In den letzten Jahren lagen die Erkrankungszahlen bei unter 10 Fällen pro Jahr. Die Impfung ist eine wirksame Vorbeugemaßnahme. In der warmen Jahreszeit und bei entsprechender Exposition wird zur Vorbeugung gegen Insektenstiche empfohlen körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden) und vor allem abends Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen HIV/Aids Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist sehr gering (Prävalenz < 0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Homosexuelle. Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Gelegentlich wird für längere Aufenthalte ein HIV-Testergebnis verlangt. Vor der Abreise wird hierzu Rücksprache mit der koreanischen Botschaft empfohlen. Tollwut Tollwut ist sehr selten; in den letzten 10 Jahren kamen nur ganz wenige Fälle vor. Die Übertragung erfolgt in ländlichen Gebieten über Wildtiere und Fledermäuse, die Hundepopulation ist seit vielen Jahren tollwutfrei. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung problematisch sein, da Englisch sprechende Ärzte häufig fehlen. Seoul ist (wegen moderner Therapieformen zu einem günstigen Preis) das Ziel vieler sogenannter Medizintouristen. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung für Notfälle – ebenso wie die Mitnahme einer individuell angepassten Reiseapotheke - sind zu empfehlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: - zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; - auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; - immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; - trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...