Ruanda: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 18.09.2017 (Unverändert gültig seit: 18.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Burundi und einer Weiterreise nach Burundi wird aufgrund der aktuellen politischen Lage im Nachbarland abgeraten. Reisende sollten die Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweisen zu Burundi beachten und sich über die dortige Sicherheitslage informieren. Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo wird aufgrund der Lage im Ostkongo abgeraten. Reisende sollten die Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) der Demokratischen Republik Kongo beachten. Vor einer Weiterreise nach Uganda und Tansania wird empfohlen, die Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise Uganda bzw. Externer Link, öffnet in neuem FensterTansania zu beachten. Terrorismus Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern der Region, auch in Ruanda zu erhöhter Vorsicht geraten. Vor allem in größeren Städten ist besondere Vorsicht und erhöhte Wachsamkeit ratsam - insbesondere an öffentlichen Orten wie etwa Märkten oder Busbahnhöfen. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden. Kriminalität Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität, wie z.B. dem Diebstahl aus Autos, ist angebracht. Die Zahl der Einbrüche nimmt zu. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Flugverbindungen Verschiedene nationale und internationale Fluglinien fliegen den internationalen Flughafen Kigali an. Regelmäßige Direktverbindungen nach Europa gehen nach Brüssel, Amsterdam und Istanbul, weitere Umsteigeverbindungen werden über Addis Abeba, Doha und Nairobi angeboten. Straßenverkehr Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden. Wegen der gegenwärtigen schwierigen Sicherheitslage im benachbarten Ostkongo wird Reisenden geraten, sich vor einer Reise in den Nordwesten Ruandas oder vor einem Besuch des Vulkan-Nationalparks bei ihrem Reiseveranstalter vor Ort zeitnah nach der aktuellen lokalen Sicherheitslage zu erkundigen oder ggf. mit der Externer Link, öffnet in neuem FensterDeutschen Botschaft in Kigali Kontakt aufzunehmen. Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat. Reisen über Land Besuche des Virunga-, Nyungwe- und Akagera-Parks sollten vor Einreise geplant werden. Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut, gleichwohl entsprechen die Verkehrssicherheit von Taxis, Motorräder und Busse wie auch die Fahrweise nicht europäischem Standard. Europäischen Standards entsprechende Hotels sind nur in größeren Städten vorhanden. Geld/ Kreditkarten Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden (Zahlung mit Kreditkarten ist nur in wenigen Hotels möglich). Empfohlen wird die Mitnahme von Euro (€) oder US-Dollar (US-$), sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden. Telekommunikation Es existiert ein gut funktionierendes nationales Mobiltelefonnetz der Anbieter Airtel, MTN und Tigo. Nicht alle deutschen SIM-Karten sind verwendbar und wenn dann zu erheblichen Mehrkosten. Lokale SIM-Karten können für SIM-lock-freie Mobiltelefone landesweit beschafft werden. Internetcafés, teilweise mit WLAN, sind vorhanden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum. Dieses kann für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen bei Einreise beantragt werden. Die Gebühr beläuft sich auf 30,- US-$ und kann in US-$ oder € in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, vor Reiseantritt bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Ruanda in Berlin ein EAC Visum, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen. Dieses Visum wird von der Botschaft Ruandas nur ausgestellt, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist und es sich um einen touristischen Aufenthalt handelt. Die Kosten hierfür betragen 90.- €. Bei der Einreise nach Ruanda wird der Nachweis eines gültigen Gelbfieberimpfschutzes gefordert (siehe Medizinische Hinweise). Reisende können sich auch direkt am Flughafen Kigali impfen lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich derzeit auf 40,- US-$. An anderen Einreisegrenzstellen ist dieser Service nicht gewährleistet. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Plastikverpackungen und –tüten, Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt. Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich. Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15 bis 25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Ruandische Sicherheitskräfte sind allgegenwärtig. Anweisungen von Sicherheitsbeamten ist unbedingt Folge zu leisten. Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Zu beachten ist außerdem, dass der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen. Nach wie vor in Kraft ist auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die sog. „concubinage“ unter Androhung einer Geldbuße untersagt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich nicht akzeptiert. Das ruandisches Strafrecht sieht für gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor. Darüber hinaus von europäischen Regelungen erheblich abweichende, strafrechtliche Vorschriften existieren nicht. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Pflichtimpfung gegen Gelbfieber bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet. Bei direkter Einreise aus Europa ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Gelbfieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen. Malaria Es besteht ein inzwischen hohes landesweites Risiko, das sich aufgrund der mannigfaltigen Topographie des Landes nicht exakt definieren lässt. Besonders westliche und östliche Regionen des Landes sind betroffen, auch in der Hauptstadt Kigali kommt es gehäuft zu Malariainfektionen (fast ausschließlich Plasmodium falciparum). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht Immunen häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung in einer geeigneten medizinischen Institution mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · in den frühen Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle unbedeckten Körperstellen wiederholt aufzutragen, · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. HIV/ AIDS Etwa 3-4% der 15-49 Jährigen in Ruanda sind HIV positiv, in den bekannten Risikogruppen sind es deutlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Meningokokken-Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung) Meningitis wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Konjugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY) sinnvoll sein. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (auch Kivu-See). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Auch in Kigali sind schwere Krankheiten/Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten. Der Abschluss einer adäquaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird daher dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben ( Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich; trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...