Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 29 November 2018.

  1. [​IMG]

    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Reisende sollten vor allem an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Gerade hier kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen und Trickbetrügereien. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotelsafe) zu deponieren, den Bargeldbestand klein zu halten und möglichst mit der Kredit- oder Bankkarte zu zahlen.
    Fahrzeug-Diebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es wird zudem empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern und in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

    Naturkatastrophen
    Rumänien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Straßenverkehr
    Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Zahlreiche Autobahnabschnitte sind weiterhin unvollendet. Reisende sollten sich mit aktuellem Kartenmaterial informieren.
    Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben zudem noch keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen. Auf den übrigen Überlandstrecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden.
    Informationen über eventuelle Staubildungen gibt es bei der rumänischen Grenzpolizei.
    Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand; Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.
    In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
    Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.
    Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt eine Winterreifenpflicht.
    Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.
    Die roten deutschen Kfz-Händlerkennzeichen und die sogenannten Kfz-Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift und gelbes Schild am Rand), ausgestellt für eine maximale Gültigkeitszeit von fünf Tagen, sind in Rumänien nicht zugelassen. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Folgen.

    Maut/Vignette
    Für Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, ist eine Straßenbenutzungsgebühr zu entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann an den Grenzübergängen (auch gegen €), Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter www.roviniete.ro/de erworben werden. Der Käufer erhält keinen Aufkleber, sondern nur eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.
    Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
    Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von zwei Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.
    Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Webseite der deutschen Botschaft in Bukarest kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.
    Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Webseite der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden.
    Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
    Reisende können selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, indem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld für eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zahlen.

    Taxis
    Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,47 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.
    Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.
    Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.

    Unterkünfte
    Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.

    Besuche von Konzerten und Clubs
    Bei Besuchen von Konzerten/Nachtclubs und ähnlichen Veranstaltungsorten wird empfohlen, sich über Fluchtwege und Notausgänge des Gebäudes zu informieren.

    Besuche von Restaurants in der Bukarester Altstadt
    Eine Reihe von Gebäuden in der touristisch stark frequentierten Bukarester Altstadt gilt als nicht erdbebensicher, zahlreiche davon werden gastronomisch genutzt. Die Stadt Bukarest veröffentlicht eine Liste der Gebäude, die als gefährdet gelten, unter folgendem Link: www.pmb.ro.

    Straßenhunde
    Eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer kann von teilweise aggressiven Straßenhunden sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum ausgehen. Es wird empfohlen, insbesondere von Hunderudeln Abstand zu halten.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Lei (RON). Bargeld sollte nur in Banken und Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Hinweise für Reisen von Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit
    Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Rumänien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.

    Seit Oktober 2016 benötigen rumänische Minderjährige, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, bei der Ausreise aus Rumänien in ihren Wohnsitzstaat, der mit Nachweisen belegt sein muss, nicht mehr die Zustimmung des anderen Elternteils.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird die rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Reise mit der Botschaft von Rumänien in Berlin oder der rumänische Grenzbehörde empfohlen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000,- € Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten in offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.

    Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.

    Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Webseite des rumänischen Zolls.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.

    Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.

    Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen drei und 25 Jahren.

    Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen drei und 18 Jahren nach sich ziehen.

    Prostitution ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen fünf und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen einem und fünf Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Nach dem rumänischen Strafgesetzbuch können auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    West-Nil-Fieber

    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
    Aus Rumänien sind mehr als 270 Fälle, darunter mehr als 40 Todesfälle gemeldet worden.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Tollwut
    In Rumänien gibt es gelegentlich noch Fälle von Tollwut bei Tieren oder beim Menschen. Tollwut ist bei Ausbruch der Erkrankung immer tödlich.

    Impfschutz
    Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgeschrieben. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), ggfs. Pneumokokken und Influenza.

    Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.
    Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Medizinische Versorgung
    Die öffentliche rumänische Gesundheitsversorgung unterschreitet deutsche Standards zum Teil erheblich. Die Kosten für private medizinische Versorgung in Rumänien, die grundsätzlich hohen Standard hat, wird von deutschen Krankenversicherungen teilweise nicht oder nur zum Teil übernommen. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen erfahrenen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon reichlich Reiserfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise


    Akkordeon

    Quellverweis ...
     

Diese Seite empfehlen