Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 10 Dezember 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise (Reisen im Nordkaukasus)

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Für die Halbinsel Krim sind die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine zu beachten.
    Derzeit kommt es bei der Einreise aus der Russischen Föderation in die Ukraine insbesondere für Personen, die neben der deutschen auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten, vermehrt zu Zurückweisungen.

    Reisen im Nordkaukasus
    Bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus sowie angrenzende Regionen wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Insbesondere von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan wird abgeraten.
    In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von möglichen Anschlägen mit terroristischem Hintergrund, bewaffneten Auseinandersetzungen und Entführungsfällen ein höheres Sicherheitsrisiko als in anderen russischen Landesteilen.
    Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer. Die deutsche Botschaft in Moskau - Rechts- und Konsularabteilung - kann auf Basis einer offiziellen Auflistung unverbindlich Auskunft über Gebiete mit beschränktem Zutritt geben.
    Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.
    Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet.
    Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien sind die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien zu beachten.

    Terrorismus/Kriminalität
    Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern in den letzten Jahren gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.
    Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere Metro, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
    Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten kommen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird Wachsamkeit bei der Wahl eines Taxis bzw. die Nutzung registrierter Taxiunternehmen empfohlen.
    In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen (z.B. in der Metro) kommt es darüber hinaus zu Taschendiebstahl, sodass auch hier besondere Achtsamkeit empfohlen wird.
    Ein aktuelles Problem stellt außerdem der Internetbetrug dar, welcher seit einigen Jahren auch von der Russischen Föderation aus betrieben wird. Dabei werden insbesondere Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher Liebesbeziehungen, die teilweise über längere Zeit hinweg angebahnt werden, Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen. Weitere Informationen hierzu können einem Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation entnommen werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über den Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Reise aus oder in die Republik Belarus
    Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind.
    Seit dem 7. Februar 2017 wurden entlang der Grenze zu Belarus zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.
    Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird daher dringend empfohlen, nicht auf dem Landweg (z.B. mit dem PKW) über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen. Ebenso wird von einem unberechtigten Betreten der Grenzzonen an der Grenze zu Belarus abgeraten.
    Die Nutzung des Fernzugverkehrs – hier lediglich die Direktverbindung auf der Strecke Berlin-Moskau – soll nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums ausnahmsweise möglich sein, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch hat es auch hier Einzelfälle gegeben, in denen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen wurde.
    Am 15. Mai 2017 ist eine Regelung in Kraft getreten, die es Drittausländern mit gültigem russischen Visum wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (Moskau [alle vier], St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen.
    Reisende, die über Belarus in die Russische Föderation reisen möchten, sollten sich außerdem mit den Einreisebestimmungen für die Republik Belarus vertraut machen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.
    Reisende aus Deutschland, die über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen grundsätzlich auch für den Transit ein russisches Visum (siehe unten zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige). Zudem wird ein belarussisches Visum benötigt.
    Seit 7. Februar 2017 wurden entlang der Grenze zu Belarus zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert. Um Zurückweisungen an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird empfohlen, nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen. Es wird auch von einem unberechtigten Betreten der Grenzzonen an der Grenze zu Belarus abgeraten.

    Straßenverkehr
    Die Straßenverhältnisse sind teilweise schlecht, so dass insbesondere bei Fahrten in der Dunkelheit besondere Vorsicht angezeigt ist.
    Seit 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
    Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
    Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
    Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nicht anderes ausgeschildert ist.
    Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische Föderation wird daher bis auf weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen.
    Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben. Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge, der die Übernahme der Zollgebühren eines im Ausland gestohlenen oder totalbeschädigten Fahrzeugs beinhaltet, wird daher ebenfalls empfohlen.
    Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen können.

    Führerschein
    Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.
    Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

    Reisen über Land
    Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation (z. B. zur Jagd, zum Angeln im grenznahen Bereichen oder bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige sollten sich deshalb bei Reisen vor Reisebeginn bei ihren Einladern (z. B. Reisebüros) oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland erkundigen, ob Sonderregelungen im Reisegebiet bestehen.

    Zeitumstellung
    Im Jahr 2014 wurde in der Russischen Föderation die Sommerzeit abgeschafft. Damit verringert sich der Zeitunterschied zwischen Deutschland und der Russischen Föderation im Sommer um eine Stunde.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die meisten Hotels, Restaurants und größeren Geschäfte akzeptieren Kreditkarten. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in beinahe allen Städten möglich.
    In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten gekommen: mehrere Geldautomaten wurden manipuliert, so dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.
    Für kleinere Ausgaben und auch Taxifahrten empfiehlt es sich, etwas Bargeld in Rubel bei sich zu führen.
    Auch allgemein wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben getauscht werden, der Umtausch auf der Straße ist verboten.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Krankenversicherungspflicht und Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Die Ausweise müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit (auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.

    Visum
    Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen durch das Land, z.B. nach Kasachstan. Lediglich bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird. Für alle anderen Fälle besteht Visumpflicht.
    Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt und eingeholt werden. Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilt in Deutschland die Botschaft der Russischen Föderation.

    Die Gültigkeit der während der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 ausgestellten Fan-IDs ist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden. Sowohl mit der laminierten als auch mit der elektronischen Fan-ID kann in Verbindung mit einem gültigen Reisepass visumfrei in die Russische Föderation ein- und ausgereist werden. Nähere Informationen können der Webseite Fan-ID entnommen werden. Die zeitweise visumfreie Durchreise durch Belarus war allerdings nur während der Weltmeisterschaft möglich und ist nunmehr ausgeschlossen (zur Durchreise durch Belarus siehe oben unter Allgemeine Reiseinformationen - Reise aus oder in die Republik Belarus).

    Überschreitung des Visums
    Reisende, die ihr russisches Visum überziehen, machen sich strafbar, außerdem ist die Ausreise mit einem abgelaufenen Visum nicht mehr ohne weiteres möglich.
    Sofern das Visum abgelaufen ist, muss sich der Reisende an das örtlich zuständige Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) wenden, wo die entsprechenden Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, welches üblicherweise mit einer Geldstrafe und der Ausweisung aus der Russischen Föderation endet. Wurde eine Ausweisung verfügt, zieht dies wiederum eine Einreisesperre von fünf Jahren nach sich.
    Für die Vorsprache bei der russischen Migrationsbehörde oder vor Gericht kann seitens der deutschen Auslandsvertretungen kein Dolmetscher oder Sprachmittler gestellt werden.
    Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler zu überprüfen und bei der Ausreise genügend zeitliche Puffer einzuplanen, um nicht beispielsweise durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. das russische Visum zu überziehen.

    Krankenversicherungspflicht
    Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

    Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen
    Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.

    Einreise
    Bei Überschreiten der Außengrenze werden Reisende einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
    Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. weil eine Einreisesperre besteht), wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten (sog. "Administrative Strafen, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche) begangen wurden - unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
    Bei der Einreisekontrolle stellt der Grenzdienst eine sog. Migrationskarte aus, die vom Reisenden zu unterzeichnen, im Pass mitzuführen und bei der Ausreisekontrolle wieder abzugeben ist.
    Bei Verlust der Migrationskarte muss diese erneut durch den Migrationsdienst ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der russischen Behörden drei Arbeitstage.

    Ausreise
    Auch bei Ausreise aus der Russischen Föderation muss das Visum noch gültig sein, siehe oben. Ist der Pass mit gültigem Visum verloren gegangen, kann die Ausreise mit einem von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestellten Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und unter Vorlage des Verlustprotokolls der zuständigen russischen Polizeidienststelle erfolgen.
    Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Behörden bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

    Deutsch-russische Doppelstaater
    Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

    Migrationskarte/Anmeldung nach Einreise
    Grundsätzlich besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise, wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet.
    Bei Touristen, die in einem Hotel, einem Ferienheim oder in einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Anmeldung zuständig.
    In allen anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation (z. B. der russische Partner des deutschen Reisebüros) die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt ist. Dieser ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen und kopieren lassen.
    Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von sieben Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses mit Visum und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des Migrationsdienstes. Für die Anmeldung wird vom Staat keine Gebühr erhoben.
    Sollte der Einlader/Gastgeber durch nachweislich entschuldbare Gründe an der Übermittlung des Anmeldungsformulars gehindert sein, darf der ausländische Gast seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.
    Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen 2.000,- und 5.000,- Rubel verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt, also der Einlader/Gastgeber. Konsequenzen können sich aber auch für den Reisenden ergeben. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahre für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.

    Reisenden wird empfohlen, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und dem abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Dadurch kann - insbesondere bei Verlust der Originaldokumente - nachgewiesen werden, dass die Regeln der Anmeldung befolgt worden sind.
    Reisende, die vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug planen, müssen sich entsprechend bei den Migrationsbehörden abmelden. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als sieben Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.
    In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Anmeldung erfolgen muss (z. B. Hotel oder das zuständige Migrationsbüro), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Kraftfahrzeuge
    Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt, als in der Gültigkeit angegeben, geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen.

    Weitere Informationen zur Erhebung von Einfuhrabgaben durch den russischen Zoll unter Allgemeine Reiseinformationen - Hinweise für PKW-Reisende.

    Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen
    Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- US-$ bei der Einreise deklariert werden (lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können Devisen im Wert bis zu 10.000,- US-$ frei ausgeführt werden. Bei Beträgen über 10.000,- US-$ ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

    Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

    Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

    Homosexualität ist in Russland nicht strafbar. Jedoch ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering.
    Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung. Durch das föderale Gesetz gegen "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen gegenüber Minderjährigen" drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen über bzw. öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000,- Rubel, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.

    Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze von Polen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch den russischen Grenzdienst und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Gleiches gilt für die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier km langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Keine Pflichtimpfungen bei Einreise. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de) Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.

    HIV/ AIDS
    Ende 2014 waren nach offiziellen russischen Angaben 907.607 Fälle von HIV/AIDS-Infizierten für die Russische Föderation gemeldet. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    FSME/RSSE

    Die Russische Föderation ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende Frühjahr-Sommermeningoenzephalitis(FSME / RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME- Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Aufenthalten im Freien sind zu beachten.

    Tollwut
    Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. Eine Tollwutimpfung wird bei entsprechender Exposition empfohlen.

    Radioaktive Risiken
    Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) noch 2007 zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein, von dem Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird dringend abgeraten.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
    Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden.
    In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. In der Vergangenheit sind für größere Eingriffe bis zu 4.000 € Vorleistung verlangt worden. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden.
    Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.
    Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtig Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
    Der Abschluss einer Auslandskranken- und Flugrettungsversicherung (z. B. bei der Deutschen Rettungsflugwacht) wird dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise in die Russische Föderation durch eine medizinische Beratungsstelle/einen /Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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