Südafrika: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 3 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Allgemeine Reiseinformationen (Wasserknappheit in der Kapregion)
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise Reisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
    Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen, das im innerstädtischen Bereich nicht sichtbar getragen werden sollte. Notrufnummern: Polizei: 10 111, Rettungsdienste: 10 177 oder 112.
    Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
    In jüngster Zeit sind vermehrt Reisende bzw. Reisegruppen, die auf dem Weg vom Flughafen Johannesburg (OR Tambo) in ihr Hotel waren, angehalten und ausgeraubt worden. Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. In einer solchen Situation sollte keine Gegenwehr stattfinden, da die Täter bewaffnet sein können. Zudem sollte auf das Tragen größerer, wertvoller Handtaschen möglichst verzichtet werden. Taschen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Selbst in Hotelrestaurants und –zimmern gibt es Diebstähle. Wertsachen sollten nicht offen getragen bzw. zur Schau gestellt werden.
    Township-Besuche sollten nur in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
    Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollten keine einsam gelegenen Wanderwege benutzt und unbelebte Gegenden gemieden werden. Ausflüge sollten nur in Gruppen unternommen werden. Einzelreisenden wird empfohlen, Anschluss bei größeren Reisegruppen zu suchen.
    Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
    In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch, sog. „smash-and-grab“: Überfälle, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
    Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z. B. Kapstadt: N2 zwischen Flughafen und Stellenbosch, Pretoria: Fahrten zum Pilanesberg) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d. h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe und/oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.
    Bei einem Überfall sollte auf jede Gegenwehr verzichtet werden.

    Naturkatastrophen
    Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Südafrika aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen. Reisende sollten sich über entsprechende Meldungen in den aktuellen Medien informieren und ggf. den Hinweisen der lokalen Behörden folgen.
    Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen in Nationalparks (wie im Krüger Nationalpark) führen. Reisenden wird empfohlen, insbesondere in der Regenzeit Januar bis März aktuelle Informationen bei SAN-Parks (South African National Parks) abzurufen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Wasserknappheit in der Kapregion
    Infolge von Niederschlagsmangel in den Jahren 2015 bis 2018 und einer dadurch bedingten schwerwiegenden Wasserknappheit in der Kapregion gelten in Kapstadt weiterhin Wasserrestriktionen, zuletzt der Stufe 3. Für Privathaushalte wird damit das monatliche Limit auf einen Verbrauch von 105 Liter pro Person/Tag beschränkt. Privathaushalte, Besucher, Unternehmer und die Landwirtschaft bleiben weiterhin verpflichtet, sich an die Restriktionen zu halten. Durch Informationskampagnen werden auch Reisende auf Einschränkungen hingewiesen und zu einem sparsamen und bewussten Umgang mit Wasser aufgefordert.
    Weitere Informationen erteilt das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt und die City of Cape Town.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.
    Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen größeren Städten, aber nur wenige Zugverbindungen. Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen. Die Nutzung des „Gautrain“ zwischen Pretoria und Johannesburg ist in der Regel problemlos möglich.
    Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren und nicht auf der Straße anhalten. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
    In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. . Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel - im Gegensatz zu den Regeln in Deutschland - nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. Erst, wenn der grüne Abbiegepfeil blinkt, ist nicht mehr mit Fußgängern und Gegenverkehr zu rechnen. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop-Kreuzungen“, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen, die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, das als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los. Diese Regel wird auch angewendet, wenn Ampeln an Kreuzungen ausfallen. Sowohl Stop-Schilder als auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten im eigenen Interesse stets beachtet werden.
    In Südafrika gibt es viele Radarkontrollen. Bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Sollte mit Hinweis auf den fehlenden Wohnsitz in Südafrika von der Polizei eine Barzahlung an Ort und Stelle verlangt werden, entspräche dies nicht den Vorschriften. In solchen Fällen sollte die südafrikanische Korruptionshotline (fraud and anti-corruption hotline - 0800 00 28 70) verständigt werden.
    Die Promillegrenze beträgt 0,5. Auf Autobahnen besteht oft Mautpflicht, die elektronisch verrechnet wird. Informationen bietet zum Beispiel AA-Toll-Tariffs.
    Leider muss immer mit der Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, gerechnet werden. Das Linksüberholen ist, obwohl verboten, keine Seltenheit. Es empfiehlt sich eine äußerst defensive Fahrweise, sowie jegliche Auseinandersetzung mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. So sollte man weder auf seinem Recht beharren, noch dem anderen verbal oder durch Gesten kundtun, was man von ihm hält.
    Die großen Städte werden von scharfen sozialen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
    Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
    Gelegentlich sind Landstraßen punktuell von Demonstrationen betroffen, wobei sich Gewalt schnell gegen zufällig vorbei kommende Verkehrsteilnehmer richten kann. Reisende sollten sich daher vor Abfahrt zum nächsten Ziel in ihrer Unterkunft erkundigen, ob die von ihnen gewählte Wegstrecke von Demonstrationen betroffen ist. Ggf. empfiehlt es sich, die betroffenen Strecken weiträumig zu umfahren.
    Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Baden
    Es gibt teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Badeunfällen gekommen. Neben den gefährlichen Strömungen stellen auch Haie eine potentielle Gefahr für Badende dar. Es wird dringend empfohlen, sich stets zu erkundigen, wo das Baden im Meer sicher ist, und sich an bewachten Stränden aufzuhalten.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Rand (ZAR). Bank- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Bei der Wahl des Geldautomaten sollten Geldautomaten, die sich außen an Gebäuden befinden, gemieden werden. Besser ist es, die Geldautomaten in Shopping Malls, Supermärkten und Banken zu nutzen. Achtung vor Trickbetrügern, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen („card swapping“). Die meisten Geschäfte, Hotels, Restaurants und Tankstellen akzeptieren Kreditkarten. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants und an Tankstellen ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
    Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden.
    In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.

    Mobiltelefone
    Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.

    Versorgung im Notfall
    Reisende nach Südafrika sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja (Ausnahme: Kinderreisepass mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett)

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie vorweisen.
    Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
    Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.
    Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), mit beglaubigter Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
    Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen ein Original oder eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
    Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll. Beglaubigte Kopien müssen von einem Notar oder der Behörde, welche die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung.
    Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

    Visum
    Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
    Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen. Ob für den konkreten Reisezweck eine solche benötigt wird oder ein „visitor's visa“ ausreicht, sollte vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.

    Gemäß den geltenden Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge: bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage: 12 Monate Einreisesperre, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage: zwei Jahre Einreisesperre, bei Überziehung um mehr als 30 Tage: fünf Jahre Einreisesperre.
    Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen. Eine Garantie für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis besteht nicht.
    Anders als früher schützt der Nachweis, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt wurde, jetzt offenbar nicht mehr vor einer Erklärung zur unerwünschten Person und einer Einreisesperre. Dagegen kann – sofern die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde – nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Da mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zu rechnen ist, muss Betroffenen daher bewusst sein, dass sie zur unerwünschten Person erklärt werden, wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor einer Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag aus Südafrika ausreisen.

    Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
    Die in Notfällen von der Bundespolizei in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
    Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig.
    Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig.
    Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag.

    Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden.
    Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen nach Südafrika treten in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten auf. Reisende sollten sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung setzen und möglichst dafür sorgen, dass ihr Reiseveranstalter vor Ort bei der Einfuhr Unterstützung leistet.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.


    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und Handel von Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.

    Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind im südafrikanischen Recht gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Allerdings wird die Altersgrenze der sexuellen Selbstbestimmung nach südafrikanischem Recht mit Vollendung des 16. Lebensjahres erreicht („age of consent"). Eine 16-jährige Person ist also rechtlich noch ein Kind, kann aber in sexuelle Handlungen auch mit Erwachsenen einwilligen.
    Personen unter zwölf Jahren wird im südafrikanischen Recht jegliche sexuelle Einsichtsfähigkeit/Selbstbestimmung abgesprochen. Geschlechtsverkehr mit einer Person unter zwölf Jahren stellt automatisch eine Vergewaltigung dar, unabhängig davon ob das Kind eingewilligt hat. Auch Personen zwischen zwölf und 16 Jahren können noch keine rechtlich bindende Einwilligung abgeben. Hier gibt es im südafrikanischen Recht die Straftat des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs mit Minderjährigen („consensual sexual penetration of a child“).

    Nacktbaden ist strafbar.

    Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen zwei und zehn Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.


    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
    Allerdings wird bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
    Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter www.who.int.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz) auch Tollwut empfohlen.

    Malaria
    Mittleres bis hohes Risiko: Von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit gesamteem Krügerpark und angrenzenden privaten Wildreservaten) und im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist für diesen Zeitraum empfohlen.
    Geringes Risiko: Von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark) und im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz; von September bis Mai im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal (inkl.Tembe- und Ndumo- als auch Umfolozi- und Hluhluwe-Wildreservate).

    Eine konsequente Expositionsprophylaxe wird ganzjährig empfohlen (s.u.).
    Malariafrei sind alle größeren Städte und übrige Gebiete.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, alle Medikamente sind aber auch in guter Qualität vor Ort erhältlich.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - vor allem nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    - ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    HIV/ AIDS
    Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.
    Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend (Chlor).

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Sonnenschutz
    Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.

    Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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