Südsudan: Teilreisewarnung Stand 21.09.2017 (Unverändert gültig seit: 21.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Vor Reisen in den Südsudan mit Ausnahme der Hauptstadt Dschuba wird gewarnt. Auch von nicht notwendigen Reisen nach Dschuba wird abgeraten. Es ist Ausländern derzeit nicht möglich, ohne weiteres nach Südsudan einzureisen und sich im Land frei zu bewegen. Nach den bewaffneten Auseinandersetzungen Mitte Juli 2016 in der Hauptstadt Dschuba hat sich die Sicherheitslage in der Hauptstadt zwar normalisiert, allerdings kommt es seit August 2017 vermehrt zu nächtlichen Schusswechseln. Die Kriminalität nimmt zu. Ausländer werden unter Hinweis auf angeblich notwendige Genehmigungen verstärkt angehalten und erpresst. In anderen Landesteilen gehen Kampfhandlungen weiter. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung In den Landesteilen Central Equatoria, Western Equatoria, in den Grenzgebieten zu Uganda und der Demokratischen Republik Kongo, in Unity State und Upper Nile kommt es auch weiterhin immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der südsudanesischen Armee und bewaffneten Kämpfern unterschiedlicher ethnischer Gruppen. Vor Reisen in den Südsudan wird daher – mit Ausnahme der Hauptstadt Dschuba – weiterhin gewarnt. Die Grenzziehung zwischen Sudan und Südsudan ist nach wie vor ungeklärt. Auch operieren Rebellenverbände aus dem Sudan im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten. Dies kann zu bewaffneten Auseinandersetzungen in der Grenzregion zum Sudan führen. Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo kommt es zudem zu Übergriffen durch marodierende Bewaffnete und Kriminelle. Es wird empfohlen, militärische Einrichtungen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden. Reisen über Land Vor Reisen über Land wird gewarnt. Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur, insbesondere während der Regenzeit von Mai bis Oktober, und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen nicht unterschätzt werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss jederzeit verstärkt gerechnet werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden. Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich. In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte. Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen. In einigen Landesteilen können gewaltsam ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen. Weiterhin besteht erhebliche Gefahr durch Landminen. Krisenvorsorgeliste Reisenden wird dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der Botschaft in Dschuba in Verbindung zu setzen, um die für den sicheren Aufenthalt in der Stadt erforderlichen persönlichen Sicherheitsmaßnahmen zu beraten und sich unbedingt in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes einzutragen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Verhalten in der Öffentlichkeit Empfohlen wird klimaangepasste, vor Insektenstichen schützende Kleidung. In der Öffentlichkeit sollten Frauen auf das Tragen von kurzen Hosen und kurzen Röcken verzichten. Flugreisen Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht. Geld Die neue Währung, das Südsudanesische Pfund, ist seit 1. September 2011 eingeführt und gültiges Zahlungsmittel. Kreditkarten können in Dschuba in ausgewählten Geschäften und Hotels verwendet werden (nur Visa). Ausländische Bankkarten können in Südsudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld (bevorzugt US-Dollar) in ausreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen. US-Dollarnoten dürfen nicht älter als 2006 sein. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Nicht bekannt Anmerkungen: Das Reisedokument muss mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Für die Einreise nach Südsudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist die südsudanesische Botschaft in Berlin. Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden. In jüngster Zeit mehren sich die Forderungen, bei Seminaren, Workshops oder sonstigen Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen eine Vorabgenehmigung des jeweiligen südsudanesischen Partners einzuholen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften In Südsudan sind die Einfuhrbestimmungen noch nicht abschließend geregelt. Es muss deshalb bei der Einreise unter Umständen mit Einzelfallenscheidungen gerechnet werden. Alkohol und Zigaretten dürfen in international üblichen Mengen eingeführt werden. Privatreisenden dürfen bis zu 10.000 US-Dollar steuer- und abgabenfrei einführen. Bei Überschreitung dieses Betrages fallen 10% Zoll und 15% Steuer an. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisende im Auftrag von Hilfsorganisationen, die Projektgelder mitführen und den beabsichtigten Verwendungszweck der mitgeführten Mittel durch ein Bestätigungsschreiben der betreffenden Organisation nachweisen können. Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und von geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen, stehen unter Strafe. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze) ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist mit hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte zu rechnen. Professionelle Fotografen und Journalisten bedürfen einer gebührenpflichtigen Fotoerlaubnis des Informationsministeriums. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Laut WHO (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int/ith/en/) offiziell keine Pflichtimpfungen. Abweichend davon wird laut Einreisebehörden des Südsudan aber ein Gelbfieberimpfnachweis ab dem Alter von 9 Monaten verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Gelbfieber, Hepatitis Aund Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Eine Cholera-Impfung kann im Einzelfall sinnvoll sein, insbesondere wenn man keinen Einfluss auf die Qualität des genutzten Trinkwassers oder Zugriff auf sichere Lebensmittel hat. Dengue-Fieber Dengue wird landesweit, wie in seinen südwestlichen und südöstlichen Nachbarländern – wenn auch unregelmäßig und unstetig gemeldet. Es wird durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen. Malaria In Südsudan gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko, das sich auch auf die Städte erstreckt. 90% der Fälle sind auf Plasmodium falciparum (Malaria tropica) zurückzuführen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, • körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV/AIDS HIV/AIDS ist im Lande ein zunehmendes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Cholera ist im Südsudan endemisch. Auch momentan sind in einigen Landesteilen Choleraausbrüche zu verzeichnen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Ostafrikanische Schlafkrankheit Im Süden des Landes kommt es zu Schlafkrankheitsinfektionen (westlicher Teil Zentraläquatorias und Westäquatoria). Die Schlafkrankheit wird durch große tagaktive und agressive Fliegen (Tse Tse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher konsequent abgesehen werden. Auch angeblich sichere Gewässer und auch der Nil stellen ein Risiko dar. Laut Aussage des WHO Landesbüros sind alle Süßwassergewässer im Südsudan bilharzioseinfestiert. Meningokokken-Krankheit Die bakterielle Hirnhautentzündung mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis April tritt auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein. Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar) Südsudan ist Endemiegebiet der viszeralen Leishmaniasis. Es handelt sich um eine die inneren Organe befallende tödliche parasitäre Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten! Afrikanisches Zeckenbissfieber Häufige fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in Ostafrika ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechagressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam. Schutz ist nur durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr möglich. Sonstige Gesundheitsgefahren Gifttiere In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande, auch in Dschuba ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch ungenügend. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Darüber hinaus wird für alle Reisenden der Abschluss einer lokalen Evakuierungsversicherung bei AMREF-Flying Doctors empfohlen. Dies kann über das Internet vor Reisebeginn erfolgen (http://www.amrefgermany.de/flying-doctors/touristenmitgliedschaft/). Die Karte mit den Nummern der Alarmzentrale in Nairobi sollte man mit sich führen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen rechtlichen Vorbehalt den folgenden wichtigen Hinweis. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...