Sambia: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 22.09.2017 (Unverändert gültig seit: 22.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Aktuelle Hinweise Nach einem Großbrand in einem zentralen Markt in Lusaka, hat Präsident Lungu am Abend des 5. Juli 2017, unter Berufung auf Art. 31 der sambischen Verfassung, die Vorstufe zum nationalen Notstand ausgerufen. Das Parlament hat die Entscheidung des Präsidenten bestätigt. Die Vorstufe zum nationalen Notstand gilt damit zunächst für drei Monate. Politische Kundgebungen, Demonstrationen und auch gewalttätige Ausschreitungen sind nicht auszuschließen. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete, die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen. Reisende sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg und weiterhin nicht gekennzeichneter Minefelder, abgeraten. Auch in den Grenzgebieten zu Angola und Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Zu besonderer Vorsicht wird geraten. Reisen über Land/ Straßenverkehr Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen sondern seit einiger Zeit auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Die Gründe hierfür sind nicht immer ersichtlich. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in aller Regel keine Straßenbeleuchtung. Kriminalität Gewalttätige und bewaffnete Raubüberfälle, insbesondere bewaffnete Fahrzeugentführungen, können vorkommen. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des sogenannten „Kupfergürtels“, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Bei Überfällen sollte unter keinen Umständen Widerstand geleistet werden. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen. Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Klasse,in den Touristenzentren sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor. Reisepapiere und Wertgegenstände sollten im Safe aufbewahrt werden. Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Mitternacht noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen In Sambia kommt es regelmäßig zu mehrstündigen Stromausfällen in allen Landesteilen. Entsprechend ist die Funktionsfähigkeit in vielen Bereichen eingeschränkt (z. B. fehlende Beleuchtung, nicht vorhandene Kochmöglichkeit, keine Internetnutzung und keine Möglichkeit der Kartenzahlung). Reisende sollten auf entsprechende Schwierigkeiten eingestellt sein. In jüngster Vergangenheit sind mehrere deutsche Staatsbürger bei der Ausreise wegen illegalen Besitzes von Wildtrophäen, zu denen auch Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere zählen, kurzfristig in Haft genommen und anschließend vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt worden. Die unter „Besondere Zollvorschriften“ genannten Regelungen zur Ausfuhr von Wildtiertrophäen aus Sambia sind unbedingt zu beachten. Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden. Geldversorgung Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch in die Landeswährung Kwacha (ZMW), der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, so dass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen. Zudem können pro Tag und Bank in der Regel nur begrenzte Beträge abgehoben werden (ca. 100,- bis 250,- €). Die Übergangszeit nach der Währungsreform, in der alte und neue Banknoten als Zahlungsmittel akzeptiert worden sind, ist seit dem1. Juli 2013 abgelaufen. Die alten Banknoten können nicht länger verwendet werden. Reisende sollten darauf achten, keine alten Scheine entgegenzunehmen bzw. ausgehändigt zu bekommen. Hotels Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone gibt es gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges. Ansonsten verfügen die Unterkünfte nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen. Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch nicht möglich. Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Für einen Gegenwert von wenigen Euro kann eine SIM-Karte eines lokalen Anbieters erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur eingeschränkt und abhängig vom Netzanbieter möglich. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Visabeantragung über das Internet, über Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zambiaimmigration.gov (sog. e-Visa). Reisende erhalten, nach positiv verlaufener Antragsprüfung, innerhalb von ca. drei Arbeitstagen ein Bestätigungsschreiben per Mail, welches an der Grenze vorzulegen ist. Erst dort wird die Gebühr fällig und das eigentliche Visum ausgestellt. Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben, so dass das E-Visaverfahren bisher nicht uneingeschränkt empfohlen werden kann. Die Gebühren für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) betragen für deutsche Staatsangehörige ca. 50,- US-$. Für eine zweifache Einreise (Double Entry) fallen Visagebühren in Höhe von ca. 80,- US-$ an. Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden. Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist meist nicht vorhanden. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Es sollte umgehend nach Erhalt geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde. Insbesondere für Tagesausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) wird ein Tagesvisum („Day Tripper Visa“) ausgestellt, das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen 20,- US-$. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert. Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/ 30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten. Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall von den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden (gebührenpflichtig). Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird. Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr von Teilen von Wildtiertrophäen aus Sambia verboten ist. Das Ausfuhrverbot umfasst nicht nur Stoßzähne oder Hörner sondern auch oft als touristische Souvenire betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahme rechnen. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen (siehe auch Einreisebestimmungen). Das Fotografieren von militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht immer als solche erkennbar sind, sowie von Militär- und Polizeipersonal ist ausdrücklich nicht gestattet und kann zu umgehender Inhaftierung führen. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen um Erlaubnis zu fragen. Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden. Homosexuelle Handlungen (sog. „widernatürliche Sexualpraktiken“) können mit Haftstrafen von 15 Jahren bis lebenslänglich und Zwangsarbeit geahndet werden. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, sind mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische Hinweise. Das Rauchen an öffentlichen Orten ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafen und / oder Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen in der Regel nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Das betrifft auch Zwischenaufenthalte in betroffenen Ländern während der Anreise, die länger als 12 Stunden dauern (Umsteigen in Nairobi und Addis Abeba). Sambia ist offiziell von der WHO als gelbfieberfrei eingestuft worden, so dass nach einem Besuch des Landes (z.B. Livingstone, Victoria-Fälle) von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt wird. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten (Pertussis) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Meningitis (ACWY) empfohlen. Malaria Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni während der Regenzeit) und stellt landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) und im Luangwa-Tal. Auch Städte können betroffen sein. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, · ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen. HIV/AIDS HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die gegenwärtige Prävalenz beläuft sich auf etwa 13% in der Altersgruppe der 15-49 Jährigen (UNAIDS 2015). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, dringend empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (letzter Ausbruch 2016) vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (siehe Merkblatt des AA unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Tollwut Das Tollwutvirus wird durch den Biss erkrankter Tiere (Hunde, Fledermäuse) übertragen. Tierkontakte sollten vermieden werden, eine Schutzimpfung wird empfohlen. Meningitis (Bakterielle Hirnhautentzündung) Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein. Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes, kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren in offenen Safarifahrzeugen) und entsprechende Kleidung ist hier angeraten. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Sonstige Gesundheitsgefahren Gifttiere In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden - manchmal mit Todesfolge - bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind daher dringend empfohlen. Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten, ggf. sollte bei der sambischen Botschaft in Deutschland nachgefragt werden. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de) Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht, sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...