Samoa: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 28 August 2017.

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    Samoa: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 28.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 28.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u. a. auf Samoa, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird empfohlen, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    In Samoa gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.

    Samoa hat keine diplomatische Vertretung in Deutschland. Zuständig auch für Deutschland ist die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Samoa in Brüssel / Belgien. Anfragen können ferner gerichtet werden an den Externer Link, öffnet in neuem FensterHonorarkonsul von Samoa in Hamburg.

    Geld/Kreditkarten
    Währung in Samoa ist der Samoa Tala.
    Bankautomaten sind in städtischen Gebieten vorhanden. Eine Übersicht über die Standorte der Geldautomaten findet sich unter www.anz.com/samoa. Reiseschecks können in der ANZ Bank, Westpac Bank und der Bank von Samoa eingelöst werden.

    Weitere Informationen sind auf der Website der Samoa Tourist Authority abrufbar unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.visitsamoa.ws.



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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Samoa hinaus gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können sich, sofern sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in Samoa aufhalten, wenn die weiteren Einreisevoraussetzungen (siehe unten) erfüllt sind. Für alle anderen geplanten Aufenthalte oder in Zweifelsfällen wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Reiseantritt mit der samoanischen Botschaft in Brüssel zur Klärung der Visumerfordernisse in Verbindung zu setzen und die notwendigen Visa zu beantragen.

    Bei alleinreisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa unter Darlegung der Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird.

    Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen sind auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite der Einwanderungsbehörde von Samoa zu finden. Es sind unter anderem ein Rück- bzw. Weiterflugticket einschließlich gültiger Einreiseerlaubnis für den Zielstaat sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts in Samoa nachzuweisen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Die Ausfuhr von Landeswährung ist verboten. Bis zu 200 Zigaretten, 50 Zigarren beziehungsweise 250 Gramm Tabak und 1 Liter Spirituosen dürfen zollfrei eingeführt werden. Schusswaffen, rezeptpflichtige Medikamente und pornografische Publikationen dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde in Apia.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche

    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de.

    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.

    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

    Malaria
    Samoa ist malariafrei.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber wird seit 2014 sehr häufig beobachtet. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Der Schutz vor tag- und nachtaktiven Mücken ist die beste und einzige Vorsorgemaßnahme.

    Chikungunya-Fieber
    Auch Chikungunya-Fieber wird seit 2014 vermehrt beobachtet. Es ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • ganztägig Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Durchfallerkrankungen
    Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten auf Samoa häufig auf.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Tollwut/Hundebissverletzungen
    Tollwutinfektionen wurden in den letzten Jahren nicht mehr aus Samoa gemeldet. Streunende und teils aggressive Hunde gehören jedoch zum alltäglichen Straßenbild und sollten nach Möglichkeit gemieden werden.

    Medizinische Versorgung
    Eine ärztliche Grundversorgung ist neben dem staatlichen Krankenhaus in Apia auch durch Privatkliniken, Gesundheitszentren und Zahnärzte gewährleistet.

    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

    Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Samoa wird empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de).

    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

    Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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