Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 16 August 2017.

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    Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 16.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 16.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung.
    Senegal hat auf die jüngsten Anschläge in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert.
    Reisende sollten gegenüber verdächtigen Personen oder Gegenständen besondere Vorsicht walten lassen. Ferner wird empfohlen, Stadien und generell größere Menschenansammlungen zu meiden.

    Reisen über Land
    Von Reisen in entlegene Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali wird abgeraten.
    Bei Aufenthalten in Saint Louis, Podor und Tambacaounda und umliegenden Ortschaften wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
    Übernachtungen im Freien und Fahrten im Dunkeln sollten im Senegal vermieden werden.
    Die Fähre über den Gambia-Fluss bei Barra zur Weiterreise nach Gambia gilt als unsicher und überfüllt; von einer Benutzung wird daher abgeraten.

    Aufgrund einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Casamance ist es möglich, unter erhöhter Aufmerksamkeit in diese Region zu reisen. Bei Fahrten sind die Hauptverkehrsrouten, insbesondere die Transgambienne zwischen Ziguinchor und Sénoba über Bignona und zwischen Ziguinchor und Cap Skirring zu bevorzugen. Es wird davon abgeraten, nachts mit dem Auto zu fahren. Die Grenzgebiete der Casamance zu Gambia und Guinea-Bissau sollten gemieden werden.
    Obwohl ein Großteil der Minen in der Region entfernt wurde, ist die Entminung in den Grenzgebieten und insbesondere in den Wäldern noch nicht vollständig abgeschlossen. Daher sollten die asphaltierten Straßen nicht verlassen werden.
    Die von der Küste, der Straße Cap Skirring-Ziguinchor und dem Fluss Casamance umschlossene Region ist wie bisher für Besucher zugänglich. Im Hotelgebiet in Cap Skirring bestehen keine besonderen Gefahren.

    Bei Reisen auf den Nationalstraßen Ziguinchor-Banjul und der "Transgambienne", die Ziguinchor über die Fähre im gambischen Farafenni mit Dakar verbindet, muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Zudem ist die Landstraße N1 ab Fatick über Kaolack bis zur gambischen Grenze in einem sehr schlechten Zustand, sie wird allerdings grunderneuert. Gleiches gilt für weitere Überlandstraßen, z.B. Tambacounda-Kédougou und Kidira-Bakel-Matam.

    Kriminalität
    Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es in Dakar - im Zentrum, aber auch an den Stränden - zu aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer sowie zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, aber auch gewalttätigen Übergriffen kommen. Spaziergänger sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen und auf das Mitführen von Taschen verzichten. Es wird dringend empfohlen, sich nachts nur mit dem Auto in der Stadt zu bewegen und einige unsichere Stadtteile und benachteiligte Vororte von Dakar zu meiden.
    Es gibt Berichte über kriminelle Übergriffe auf der Corniche. Ziel dieser Übergriffe sind sowohl Fußgänger als auch Autos und Zweiradfahrer.

    Entführungen und Erpressungen
    Es wird auf eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen aufmerksam gemacht. In der Vergangenheit wurden mehrere Deutsche, die ihre senegalesische Internet-Bekanntschaft besuchen wollten, von angeblichen Familienmitgliedern oder Freunden der Frau teilweise über mehrere Tage hinweg festgehalten und erst gegen Zahlung nicht unbeträchtlicher Geldbeträge wieder freigelassen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Trotz der bemerkenswerten politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren.
    Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.

    Geld/ Kreditkarten
    Währung ist der Franc CFA, der in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 € = 655,957 FCFA) steht. Devisen und Reiseschecks werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels und Restaurants akzeptiert, für Kredit- und Bank-Karten gibt es in Dakar vereinzelt Geldautomaten. Dagegen sind auf deutsche Banken gezogene Schecks hier nicht verwendbar.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum
    Für die Einreise in die Republik Senegal und einen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu drei Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige seit Mai 2015 kein Visum mehr. Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte sind über die senegalesische Botschaft in Berlin zu erhalten.
    Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

    Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500,- €) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750,- €) ausgeführt werden. . Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben,, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.

    Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellsten der Deutschen Botschaft bekannten Bestimmungen sind im Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt „Einfuhr von PKWs“ abrufbar.

    Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.

    Homosexuelle Handlungen auch unter Erwachsenen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde mehrfach angewendet.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Senegal ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen (auch bei ausschließlichem Aufenthalt auf einem Flughafen in einem Gelbfiebergebiet), ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten, siehe auch www.who.int/ith. In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Dakar, Thies, Touba, Thiadiaye Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt, zuletzt im Juni 2011.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit vereinzelt durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft gelegentlich auch Reisende.

    In seltenen Fällen treten bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen, inkl. möglicher Todesfolge, auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

    Malaria
    Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen im Senegal. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (fast 100 % der Fälle in Senegal) bei nicht-immunen Menschen in der Regel tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Es besteht ein Malariarisiko im ganzen Land, auch wieder zunehmend im Stadtgebiet Dakar. Übertragung ganzjährig, mit geringeren saisonalen Schwankungen in den südlichen zwei Dritteln des Landes und ausgeprägter im Norden mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit.

    Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin oder Mefloquin – Kontraindikationen beachten-) geeignet, die in lokalen Apotheken im Senegal jedoch nicht immer erhältlich sind. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • ganztägig (Dengue, s.o.) und bei Aufenthalten im Freien in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Chikungunya
    2015 wurden 40 Fälle aus der Region Kedougou gemeldet. Die Krankheit wird durch Aedes-Mücken übertragen und ist charakterisiert durch hohes Fieber und starke Gelenkschmerzen, Organversagen ist möglich. Klinisch wird die Krankheit meist mit Dengue-Fieber verwechselt.

    HIV / AIDS
    Ungefähr 0,5 % (2015) der erwachsenen Bevölkerung zwischen 15 und 49 Jahren sind HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Auch andere Geschlechtskrankheiten kommen häufiger vor (insb. Syphilis). Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v. a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten nur sporadisch auf und treffen meist auf ein Umfeld mit einfachen Lebensbedingungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, und auch Cholera, vermeiden.

    Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selbst schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände vor der Essenzubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Ebola

    Ebola ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare hochansteckende Viruserkrankung, die häufig zum Tode führt. Die Ebolaepidemie 2013-2016 in den vor allem betroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone ist eingedämmt. In den Senegal war ein Fall eingeschleppt worden. Grundsätzlich ist ein erneutes Auftreten von Ebolainfektionen in Westafrika nicht auszuschließen. Es wird deshalb dazu geraten, die Nachrichtenlage zu verfolgen, insbesondere auch die Hinweise auf der Homepage der deutschen Botschaft in Abidjan zu beachten und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten.
    Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion beteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z. B. im Senegal-Fluss). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Tollwut
    Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher im Senegal nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist nur in Dakar im Institut Pasteur erhältlich.

    Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber
    Am 10. November 2015 wurde eine Infektion mit dem Krim-Kongo Hämorrhagischen Virus (ähnliche Symptome wie bei der Ebolavirusinfektion) bei einem Mädchen aus dem Dorf Ndiawdoune (15 km nordöstlich von Saint-Louis) gemeldet. Die Ansteckung erfolgt über Zecken oder Körperflüssigkeiten infizierter Tiere (Reservoir in Rindern, Schafen, Ziegen, Vögeln, Hasen, Zecken) oder Menschen. Sie ist für den Senegal ungewöhnlich. Milde Verläufe sind die Regel, Organversagen und Tod in bis zu 30 % der Fälle sind jedoch möglich.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Landesinneren ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika.

    Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden.

    Planbare Operationen sollten in Deutschland durchgeführt werden. Für den Notfall kommen verschiedene Kliniken in Dakar in Betracht.

    Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Dakar haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.

    Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise nach Senegal durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder www.frm-web.de) und Ihren Impfschutz anpassen. Dies gilt auch, wenn Sie aus anderen Regionen bereits Tropenerfahrung haben.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    - zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    - auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    - nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
    - trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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