Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise (Zika-Virus-Infektion) Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Am 6. Januar 2018 wurden südwestlich von Ziguinchor, der Hauptstadt der Casamance, im Grenzgebiet zu Guinea-Bissau einige Personen getötet, die im Wald Holz gesammelt haben. Die Regierung hat zusätzliche Sicherheitskräfte in die Region entsandt, trotz der Verhaftung von Verdächtigen hält eine polizeilich-militärische Operation an. Reisenden in der Casamance wird geraten, die Region südlich von Ziguinchor bis auf weiteres zu meiden, einschließlich der Überlandstraße RN4 Richtung Guinea-Bissau. Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung. Senegal hat auf die jüngsten Anschläge in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert. Bislang blieb Senegal von terroristischen Anschlägen verschont. Reisende sollten sich dennoch der latenten Gefahr bewusst sein und Anweisungen des örtlichen Sicherheitspersonals befolgen. Reisen über Land Von Reisen abseits der Hauptstraßen in entlegenen Grenzgebieten zu Mauretanien und Mali wird abgeraten. Aufgrund der Entwicklung der Sicherheitslage in der Casamance seit 2012 ist es möglich, unter erhöhter Aufmerksamkeit in diese Region zu reisen, in den entlegenen Gebieten der Casamance ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten. Bei Fahrten sind die Hauptverkehrsrouten zu bevorzugen. Die Grenzgebiete der Casamance zu Gambia und Guinea-Bissau sollten auch weiterhin gemieden werden. In der Region südlich von Ziguinchor kann es im Zusammenhang mit illegalem Holzhandel zu gewalttätigen Zwischenfällen, von Besuchen von Wäldern in dieser Region sollte Abstand genommen werden. Obwohl ein Großteil der Minen in der Region entfernt wurde, ist die Entminung in den Grenzgebieten zu Gambia und Guinea-Bissau und insbesondere in den Wäldern noch nicht vollständig abgeschlossen. Daher sollten die asphaltierten Straßen nicht verlassen werden. Die von der Küste, der Straße Cap Skirring-Ziguinchor und dem Fluss Casamance umschlossene Region ist wie bisher für Besucher zugänglich. Im Hotelgebiet in Cap Skirring bestehen keine besonderen Gefahren. Kriminalität Landesweit kann es zu Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, selbsternannten Touristenführern sowie zu kriminelle Übergriffen wie Taschendiebstählen und seltener zu gewalttätigen Übergriffen kommen. Wertsachen, wie z.B. Uhren, Ringe und Ketten sollten nicht sichtbar getragen werden. Bargeld und Kreditkarten sollten im Brustbeutel oder einem Bauchgurt aufbewahrt werden. Es gibt Berichte über kriminelle Übergriffe bei Nacht, nächtliche Spaziergänge sollten daher unterbleiben. Entführungen und Erpressungen Es wird auf eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen aufmerksam gemacht. In der Vergangenheit wurden mehrere Deutsche, die ihre senegalesische Internet-Bekanntschaft besuchen wollten, von angeblichen Familienmitgliedern oder Freunden der Frau teilweise über mehrere Tage hinweg festgehalten und erst gegen Zahlung nicht unbeträchtlicher Geldbeträge wieder freigelassen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Es gibt drei Fähren über den Gambia-Fluss bei Banjul. Die zwei Älteren fallen häufig wegen technischer Schäden aus. Die neue Fähre kann nur bei Flut verkehren, da der Hafen noch nicht entsprechend angepasst wurde. Daher müssen längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit eingeplant werden. Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant. Dennoch sollten sich Reisende nicht freizügiger kleiden als die lokale Bevölkerung. Geld/ Kreditkarten Währung ist der Franc CFA, der in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1,- € = 655,957 FCFA) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Bank- und Kredit-Karten gibt es in Dakar Geldautomaten. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Für die Einreise in die Republik Senegal und einen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu drei Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige seit Mai 2015 kein Visum mehr. Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte sind über die senegalesische Botschaft in Berlin zu erhalten. Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500,- €) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750,- €) ausgeführt werden. . Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben,, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellsten der Deutschen Botschaft bekannten Bestimmungen sind im Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ abrufbar. Weitere und verbindliche Informationen enthält die Webseite der senegalesischen Zollbehörde. Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet. Homosexuelle Handlungen auch unter Erwachsenen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde mehrfach angewendet. Medizinische Hinweise Impfschutz Senegal ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen (auch bei ausschließlichem Aufenthalt auf einem Flughafen in einem Gelbfiebergebiet), ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten, siehe auch www.who.int/ith. In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Dakar, Thies, Touba, Thiadiaye Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt, zuletzt im Juni 2011. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken. Dengue-Fieber Dengue wird landesweit vereinzelt durch tagaktive Mücken übertragen. Seit Oktober 2017 werden vermehrt Fälle auch aus der Hauptstadt Dakar gemeldet (Typ 3). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft gelegentlich auch Reisende. In seltenen Fällen treten bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen, inkl. möglicher Todesfolge, auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine verfügbare Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, s.u. Chikungunya 2015 wurden 40 Fälle aus der Region Kedougou gemeldet. Die Krankheit wird durch Aedes-Mücken übertragen und ist charakterisiert durch hohes Fieber und starke Gelenkschmerzen, Organversagen ist möglich. Klinisch wird die Krankheit meist mit Dengue-Fieber verwechselt. Zika-Virus-Infektion Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Senegal mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren. In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes. Malaria Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen im Senegal. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (fast 100 % der Fälle in Senegal) bei nicht-immunen Menschen in der Regel tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein Malariarisiko im ganzen Land, auch wieder zunehmend im Stadtgebiet Dakar. Übertragung ganzjährig, mit geringeren saisonalen Schwankungen in den südlichen zwei Dritteln des Landes und ausgeprägter im Norden mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin oder Mefloquin) in Deutschland verfügbar. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - ganztägig (Dengue, s.o.) und bei Aufenthalten im Freien in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. HIV / AIDS Ungefähr 0,5 % (2015) der erwachsenen Bevölkerung zwischen 15 und 49 Jahren sind HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Auch andere Geschlechtskrankheiten kommen häufiger vor (insb. Syphilis). Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v. a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten nur sporadisch auf und treffen meist auf ein Umfeld mit einfachen Lebensbedingungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, und auch Cholera, vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selbst schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände vor der Essenzubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Ebola Ebola ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare hochansteckende Viruserkrankung, die häufig zum Tode führt. Die Ebolaepidemie 2013-2016 in den vor allem betroffenen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone ist eingedämmt. In den Senegal war ein Fall eingeschleppt worden. Grundsätzlich ist ein erneutes Auftreten von Ebolainfektionen in Westafrika nicht auszuschließen. Es wird deshalb dazu geraten, die Nachrichtenlage zu verfolgen, insbesondere auch die Hinweise auf der Homepage der deutschen Botschaft in Abidjan zu beachten und allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ein Merkblatt zu Ebola finden Sie unter www.diplo.de/reisemedizin. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion beteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z. B. im Senegal-Fluss). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Tollwut Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, Katzen, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung. Tierkontakt sollte man meiden. Eine passive Impfung mit Tollwutimmunglobulin nach Biss oder Kontakt ist nur in Dakar im Institut Pasteur erhältlich. Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber Am 10. November 2015 wurde eine Infektion mit dem Krim-Kongo Hämorrhagischen Virus (ähnliche Symptome wie bei der Ebolavirusinfektion) bei einem Mädchen aus dem Dorf Ndiawdoune (15 km nordöstlich von Saint-Louis) gemeldet. Die Ansteckung erfolgt über Zecken oder Körperflüssigkeiten infizierter Tiere (Reservoir in Rindern, Schafen, Ziegen, Vögeln, Hasen, Zecken) oder Menschen. Sie ist für den Senegal ungewöhnlich. Milde Verläufe sind die Regel, Organversagen und Tod in bis zu 30 % der Fälle sind jedoch möglich. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Landesinneren ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Planbare Operationen sollten in Deutschland durchgeführt werden. Für den Notfall kommen verschiedene Kliniken in Dakar in Betracht. Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Dakar haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Senegal durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (z.B.: www.dtg.org) und Ihren Impfschutz anpassen. Dies gilt auch, wenn Sie aus anderen Regionen bereits Tropenerfahrung haben. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: - zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; - auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; - nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich; - trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...