Serbien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 10.11.2017 (Unverändert gültig seit: 10.11.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen Aktuelle Hinweise Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kann insbesondere zu Ferienzeiten zu Wartezeiten kommen. Informationen über die aktuelle Situation sind telefonisch beim serbischen Automobil-Club AMSS unter der serbischen Telefonnummer 1987 (Informationen auf Serbisch und Englisch), bzw. beim ADAC Belgrad unter der Telefonnummer +381-11-333 1111 erhältlich. Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan könnte dies beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Innenpolitische Lage Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage zu informieren. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders Externer Link, öffnet in neuem Fensterb92 oder der Tageszeitung Externer Link, öffnet in neuem FensterBlic verfügbar. Grundsätzlich wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden. Reisen über Land / Kriminalität Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Insbesondere bei Nachtfahrten ist daher erhöhte Vorsicht angezeigt. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung. Deshalb sollten zur Vermeidung von Unfällen durch mangelnde Konzentration Fahrerwechsel und ausreichende Pausen eingeplant werden. Es wird allerdings dringend davon abgeraten, an Raststätten bzw. Tankstellen entlang der serbischen Autobahn im Fahrzeug zu übernachten. Insbesondere während der Ferienzeit kommt es vor, dass Reisenden, während sie im Auto schlafen, Wertsachen und Reisedokumenten entwendet werden. Auch tagsüber ist erhöhte Vorsicht an Raststätten und Tankstellen geboten. Es sind Einzelfälle bekannt, in denen sich organisierte Banden darauf spezialisiert haben, Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen zu überfallen. Vorsicht ist auch geboten, wenn auf vermeintliche Reifenpannen o. ä. hingewiesen wird. Es ist zu Diebstählen von Taschen und Wertsachen gekommen, wenn auf dem Randstreifen gestoppt wurde, um die Panne in Augenschein zu nehmen. Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden, auch nicht im Kofferraum. Reisende sollten bei Autopannen insbesondere dann Vorsicht walten lassen, wenn vermeintliche Helfer gleich nach der Panne ohne Hilferuf auftauchen. Falsche, sogenannte „gelbe Engel“. nutzen die typischen ADAC-Erkennungsmerkmale (Kleidung, gelbe Farbe und ADAC-Schriftzug am Fahrzeug), um dann überteuerte Reparaturdienste anzubieten. Autofahrer sollten überprüfen (z.B. über die ADAC-Notrufzentrale), ob es sich um einen Partner des Autoklubs handelt. Wie in jeder größeren Stadt gibt es auch in Belgrad vereinzelt Kriminalitätsdelikte wie Taschendiebstähle. Vereinzelt gibt es auch gewaltsame Auseinandersetzungen im Belgrader Nachtleben, die Ausländer einschließen. Es wird insbesondere beim Verlassen von Bars, Clubs oder Partybooten zur Nachtzeit zu umsichtigem, defensivem Verhalten geraten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind bei den Externer Link, öffnet in neuem FensterKonsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland verfügbar. Geld- / Kreditkarten Kreditkarten ausländischer Banken können fast überall als Zahlungsmittel verwendet werden. An den meisten Bankautomaten ist eine Geldversorgung auch mit deutschen Bankkarten möglich, sofern diese das „Maestro“-Zeichen tragen. Karten, die lediglich das „V-Pay“-Zeichen tragen, sind für Geldabhebungen in Serbien nicht geeignet. Es wird zusätzlich empfohlen, Bargeld mitzunehmen, das an Wechselstuben („Menjacnica“) getauscht werden kann. Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 120,- Din = 1,- €. Der Euro ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen. Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grau, rosarot oder im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich. Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, sollte eine öffentlich beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden. Die Vollmacht muss die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthalten und sollte in Englisch oder auf einem mehrsprachigen Formular verfasst sein. Serbien ist am 1. Januar 2012 dem „Multilateralen Garantieabkommen zwischen nationalen Versicherungsbüros“ beigetreten. Damit kann bei Fahrten mit einem in Deutschland zugelassenen Kfz nach Serbien auf eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) verzichtet werden. Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung gilt das deutsche Autokennzeichen. Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit. Kfz-Unfälle Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet. Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln - insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) und Überholverbote - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher, auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen, zu mehrstündigen Wartezeiten kommen. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten! Straßenbenutzungsgebühren Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind gebührenpflichtig, Landstraßen dagegen gebührenfrei. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden. Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad, Tel.: +381 11 333 1111 erhältlich. Kraftstoffversorgung Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt teilweise zu wünschen übrig. Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Abgelaufene Ausweise werden nicht anerkannt. Von der Einreise mit einem Ausweisdokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass oder Personalausweis wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der serbischen Einreisegrenze vorliegt. Insbesondere am Belgrader Flughafen ist damit zu rechnen, dass die Einreise verweigert wird und ein direkter Rückflug nach Deutschland erfolgen muss. Die Deutsche Botschaft in Belgrad kann in solchen Fällen keine Unterstützung leisten. Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat mit sich zu führen. Visum In Serbien sind touristische Reisen bis zu drei Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als drei Monaten oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Die Ausländerpolizei in Belgrad ist Ansprechpartner bei Fragen der Verlängerung eines Aufenthalts in Serbien, s. auch unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mop.gov.rs. Einreise über Kosovo Bei der Einreise nach Serbien kann es zu Schwierigkeiten kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet. Wer aus Kosovo kommend nach Serbien einreist, hat aus serbischer Sicht bei der Einreise keinen offiziellen serbischen Grenzübergang passiert und kann später bei der Ausreise aus Serbien seine vorherige Einreise nicht wie erforderlich belegen. Um dies zu vermeiden, muss, nach Informationen des serbischen Außenministeriums, ein Reisender zuvor auf anderem Weg nach Serbien einreisen und erst im Anschluss nach Kosovo ausreisen. Diese vorherige Einreise nach Serbien wird elektronisch registriert, sodass bei der späteren Ausreise aus Serbien die Einreise dokumentiert ist. Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt. Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen. Mit Beschluss des Parlaments der Republik Serbien vom 15.12.2010 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Seit Anfang 2011 erfolgt die Ableistung des Wehrdienstes nach dem Freiwilligkeitsprinzip Alle männlichen serbischen Staatsangehörigen, die keinen Wehrdienst leisten, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz“) eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Externer Link, öffnet in neuem FensterKonsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland. Meldepflicht Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land, vorlegen können. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten. Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das Externer Link, öffnet in neuem Fensterserbische Außenministerium enthält auf Englisch ebenfalls wichtige Hinweise für Personen, die nach Serbien reisen oder übersiedeln möchten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Serbische Dinar dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000,- € ein- und ausgeführt werden, eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann. Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000,- € wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000,- € unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet. Falls zu gleicher Zeit Devisen, Dinar und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000,- € betragen. Beträge ab 10.000,- € dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet. Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte, Arzneimittel) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten. Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig. Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr: - 1 Liter Alkoholika - 200 Zigaretten - 1 Parfum oder Eau de Toilette Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen. Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden. Waffen (dazu gehören u. a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland. Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng bestraft. Bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen kann unter bestimmten Umständen von der Strafverfolgung abgesehen werden. Sexuelle Handlungen an Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind in Serbien strafbar. Eine Ausnahme besteht, wenn die Beteiligten nicht wesentlich unterschiedlich bezüglich ihrer seelischen und körperlichen Reife beurteilt werden. Sexuelle Handlungen an Minderjährigen des Alters zwischen 14 und 18 sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden. Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Die Anstiftung zur Prostitution und das zur Verfügung stellen von Räumen kann aber mit einer Haftstrafe bis zu 30 Tagen geahndet werden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen. Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das Kongo-Krim-Fieber auf. Medizinische Versorgung Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht landesweit gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über eine adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die hygienischen Rahmenbedingungen sind oft unzureichend. Vorwiegend in Belgrad existieren Kliniken (oft private) und Arztpraxen mit Ausstattungen, die europäischen Standards entsprechen. Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern zum Teil höhere Gebühren als für Einheimische. Eine kostenlose Behandlung ist in staatlichen Krankenhäusern möglich. Vor der Behandlung muss der Versicherte seine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle der „Republikanstalt der Krankenversicherung“ (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen. Dort erhält er eine „Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Sachleistungen“ (Potvrda o koriscenju davanja u naturi un zdravstvenim organizacijama). Diese Bescheinigung wird anschließend beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...