Sicherheitsprüfung Grabmale

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Tom69, 6 Mai 2015.

  1. Sicherheitsprüfung Grabmale



    Auf der Grundlage der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) für Friedhöfe beginnt ab Mai die Sicherheitsprüfung der Grabmale in der Gemeinde Rommerskirchen. In der Verordnung werden die Pflichten des Friedhofträgers wie folgt geregelt: „Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf Ihre Standfestigkeit überprüft werden. […] Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.“

    Die Prüfung sorgt bei Friedhofsnutzern immer wieder für Verwunderung und die Nachfrage „Muss das sein?“. Diese Frage muss mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden, denn von losen Steinen geht eine nicht zu unterschätzende Gefahr aus. Kippt der Stein zum Beispiel bei einer Beisetzung oder der Grabpflege um, kann dies zu nicht unerheblichen Personenschäden führen. In einem solchen Fall stellt sich dann die Frage, ob seitens der verantwortlichen Kommune alle Sicherungspflichten erfüllt wurden, oder ob unter Umständen eine Schadensersatzpflicht besteht.

    Die Gemeinde Rommerskirchen hat eine externe Fachfirma beauftragt, die im Mai mit der Prüfung der Grabsteine auf dem Friedhof Oekoven beginnt. Die Grabmale werden mit einem Druckprüfgerät, einem sogenannten „Kipptester“, der die Größe einer Haarspraydose hat und mit zwei Griffen ausgestattet ist, auf ihre Standsicherheit geprüft. Ist die Prüfkraft erreicht ertönt ein akustisches Signal.
    Die Prüfung wird dokumentiert. Nicht standsichere Grabsteine werden mit einem gelben Aufkleber mit der Aufschrift „Vorsicht Unfallgefahr“ versehen und müssen dann vom Nutzungsberechtigten gesichert oder entfernt werden.

    Fragen beantwortet das Tiefbauamt unter 02183/80035
     

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