Simbabwe: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 5 September 2017.

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    Simbabwe: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 05.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 05.09.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen

    Aktuelle Hinweise


    Seit Mitte des Jahres 2016 kommt es vor dem Hintergrund der akuten Wirtschafts- und Finanzkrise des Landes immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Reisende sollten daher besonders aufmerksam sein, Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgen. Zur Einführung der sogenannten „Bond Notes“ siehe unten im Abschnitt „Geld, Devisen, Tausch“.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Situation
    Die unklare politische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes bergen ein erhöhtes Unsicherheitspotential.

    Ausländer sollten die unmittelbare Umgebung von Demonstrationen sofort verlassen und nicht fotografieren. Auch dürfen Ausländer ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder Schnappschussfotografien mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann.

    In Notfällen ist von den Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.

    Kriminalität
    Bei Reisen nach Simbabwe muss berücksichtigt werden, dass die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu einem Anstieg der Kriminalität geführt hat. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und „smash and grab“-Überfälle zu verzeichnen. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man möglichst nicht zu Fuß unterwegs sein.

    Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Fotoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.

    Reisen über Land / Straßenverkehr
    Bei Reisen mit dem eigenen PKW oder Mietwagen sollten die Hauptstraßen nicht verlassen werden. Wegen erhöhter Unfallgefahr sollte nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land verzichtet werden.

    Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Es empfiehlt sich, bei Anmietung eine möglichst gute Versicherung abzuschließen, da Reisende sonst, auch bei Fremdverschulden, für die Schäden am Mietwagen haften müssen.

    Vor Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird gewarnt. Diese sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischem Zustand.

    Taxen stehen vor allem von den großen Hotels aus zu Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet. Fehlt dieses, sollten Reisende einen pauschalen Preis aushandeln. Dies empfiehlt sich insbesondere bei einer längeren Fahrt.

    Flugreisen
    Die europäische Kommission hat mit Wirkung vom 16. Mai 2017 eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_en).

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Simbabwe liegt am Rande des Tropengürtels im Südosten Afrikas und umfasst ein Staatsgebiet von rund 390.000 qkm.

    Die besten Reisemonate sind April und Mai oder August bis Oktober. Von Mai bis Oktober herrscht ein gemäßigtes, fast mediterranes Wetter mit warmen Tagen, kühlen Nächten und absoluter Trockenheit. Zwischen November und April kommt es zu Regenfällen, die in den höher gelegenen Gebieten stärker ausfallen als im übrigen Land (1000 - 1400 mm im Jahr). Tagsüber steigen die Temperaturen bis über 30°C. In den Wintermonaten Juni und Juli ist es abends und nachts empfindlich kalt, in den Hochlagen kann es sogar zu Nachtfrost kommen.

    Die Versorgung mit elektrischem Strom und Trinkwasser ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.

    Geld, Devisen, Tausch
    Die Versorgung mit Bargeld durch Abhebung mit internationalen Bankkarten an Bankautomaten ist fast unmöglich. Kreditkarten werden nur noch sehr selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist Visa-Kreditkarten, Mastercard hingegen kaum noch. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Auf das dadurch erhöhte Diebstahlrisiko wird ausdrücklich hingewiesen.

    Die gängige Währung in Simbabwe ist der 2009 als Zahlungsmittel eingeführte US-Dollar (US-$). In der Regel wird bar bezahlt. Es ist ratsam, nach Ankunft größere Geldbeträge in Hotels etc. im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.
    Am 28. November 2016 hat die Zentralbank sogenannte „Bond Notes“ im Verhältnis 1:1 zum US-$ eingeführt. Die Bond Notes sollen den US-$ ergänzen, nicht ersetzen, und sind nur in Simbabwe gültiges Zahlungsmittel. Gleiches gilt für die bereits seit längerer Zeit im Umlauf befindlichen „Bond Coins“. Ein Rückumtausch in US-Dollar ist in der Regel nicht möglich.

    Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über „Western Union“ Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Eine Filiale befindet sich in Harare in Nr. 12 Samora Machel Avenue. In Deutschland arbeitet „Western Union“ mit der „Reisebank“ zusammen, die auf den Bahnhöfen in allen größeren Städten zu finden ist.

    Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde nach Angaben der zuständigen Behörden Anfang 2016 auf 200,- US-Dollar reduziert. Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei den simbabwischen Behörden über den aktuellen Stand zu informieren.

    Fotografieren
    Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Auf dieses Verbot sollte unbedingt geachtet werden!

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nein

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
    Bei der Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber-Gefahr besteht, muss ein internationaler Impfpass mit einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber vorgelegt werden. Für Reisende, die aus Deutschland über London oder Johannesburg einreisen ist diese Impfung nicht vorgeschrieben.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Simbabwe ein Visum. Dieses wird bei der Einreise sowohl an den Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt. Um Zeit zu sparen, sollte das Visum bereits vor Reiseantritt eingeholt werden. Detaillierte Informationen sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zimimmigration.gov.zw/ oder bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich.

    Das bei der Einreise erhältliche Visum ist ein touristisches Visum, welches die Aufnahme jeglicher Art von Tätigkeit im Land nicht erlaubt. Auch ehrenamtliche Praktika stellen einen Verstoß gegen simbabwische Aufenthaltsbestimmungen dar, die zu hohen Geld- und Haftstrafen führen können.

    Für die Aufnahme einer Tätigkeit, auch einer freiwilligen, ist ein so genanntes Business Visum zu beantragen, der richtige Aufenthaltstitel wird anschließend vom Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. erteilt.

    Reisende, die beabsichtigen den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthaltes noch eines der Nachbarländer zu besuchen, benötigen eine Visumverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa). Beides ist beim Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. zu erhalten. Es empfiehlt sich, die Änderung oder Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.

    Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.

    Verstöße gegen die simbabwischen Aufenthaltsbestimmungen können zu hohen Geldstrafen und Haft führen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführt Menge bei der Einreise unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann.
    Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 2.000,- USD.
    Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des simbabwischen Zolls: Externer Link, öffnet in neuem Fensterimportation-and-exportation-of-currency-by-travellers .

    Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.

    Die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition ist erlaubt. Für die Einfuhr ist eine befristete Erlaubnis ("Temporary Import Permit") notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das Fotografieren von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, VIPs und sicherheitsrelevanter öffentlicher Gebäude ist nicht gestattet.

    Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist für alle Personen älter als ein Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich, siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Die internationale Impfbescheinigung über die Gelbfieberimpfung hat inzwischen eine lebenslange Gültigkeit.
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    Malaria
    Malaria tritt landesweit auf. Besonders hohe Risiken bestehen im Norden (Sambesital), im Osten/Südosten (Grenze Mosambik) und in der Region um die Viktoriafälle. Geringe Risiken bestehen in Harare und Bulawayo und in Höhen über 1200m. Bedingt durch starke Regenfälle ist derzeit auch der Süden Zimbabwes stärker als üblich von der Malaria belastet.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen.

    Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig.

    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    HIV/AIDS
    HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über 10% der Bevölkerung ist HIV-positiv, damit ist das Land eines der am schlimmsten betroffenen Länder weltweit. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Eigentlich in jedem Jahr mit Beginn der Regenzeit (November bis März) gibt es Durchfallepidemien im Lande, auch Typhus- und Cholera-Epidemien treten regelmäßig auf. Meist sind ländliche Gebiete Simbabwes betroffen (insbesondere Chinhoyi, Nyamapanda, Kariba). Auch in die Hauptstadt Harare können diese schweren Erkrankungen gelegentlich gelangen. Die Ursache dieser Epidemien ist der Mangel an sauberem Trinkwasser, z.B. können nur 50% der Einwohner Harares mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
    Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren in offenen Safarifahrzeugen) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich – nicht zuletzt mit Einführung des US$ – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.

    Bei Reisen in abgelegene Landesteile sollten Reisende jedoch eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke mit sich führen. Auch hierzu ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

    Aufgrund der oftmals fehlenden medizinischen Voraussetzungen für eine ordentliche medizinische Behandlung am Ort wird empfohlen, vor Antritt der Reise eine hier gültige Reisekrankenversicherung abzuschließen, die einen Ambulanz-Rettungsflug mit einschließt. Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (s. z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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