Zika-VirusLetzte Änderungen: Medizinische Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Für Singapur besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat mit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Bus- und S-Bahn- bzw. U-Bahnlinien (MRT genannt) sorgt für einen effizienten Transport. Hinzu kommt eine Vielzahl von Taxis, die im Stadtzentrum an vorgesehenen Standorten stehen, außerhalb des Zentrums aber meist überall entlang der Straße herangewinkt werden können. Landesspezifische Gepflogenheiten Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“) kann zu Festnahme, Prügelstrafe und Haftstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen. Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt und wird mit hohem Bußgeld (ab ca. 300 Euro) geahndet. Das Rauchen ist in Singapur nur an wenigen Orten gestattet. Grundsätzlich ist das Rauchen in Gebäuden, Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umkreis von 5 Metern von Bushaltestellen verboten. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website der National Environment Agency Anmieten von Übergangswohnungen Bei Anmietung einer Wohnung in Singapur sollte davon abgesehen werden, Mietkautionszahlungen vorab zu leisten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen nach geleisteten Vorauszahlungen Wohnungen gar nicht zur Miete zur Verfügung standen und der angebliche Vermieter nicht existierte. Eine Besichtigung der Wohnung vor Anmietung wird daher dringend empfohlen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Ausweisdokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bitte achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien Seiten. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu überschreiten, da dies unter Umständen mit hohen Geld- und im Ausnahmefall bei Männern sogar mit Prügelstrafen geahndet werden kann. Seit April 2016 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Singapur. Von jedem Reisenden, d. h. auch von nicht-visapflichtigen Besuchern, werden an der Passkontrolle bei jeder Ein- und/oder Ausreise Fingerabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren. Weitere Informationen sind bei der Immigration & Checkpoint Authority (ICA) erhältlich. Aktuelle Einreisebestimmungen finden sich auf der Webseite des Ministry of Foreign Affairs Singapore. Weitere nützliche Informationen zu Einreise- und Zollformalitäten finden sich im Customs Guide for Travellers. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Reisende, die nach Singapur einreisen oder ausreisen, sind ab dem 1. November 2007 verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von SGD 30.000,- oder mehr anzumelden. In Singapur ist für eingeführte Waren – neue Waren, Souvenirs, Geschenke oder Lebensmittel - eine Abgabe von 7 Prozent GST (Goods and Service Tax) fällig. Diese fällt zwingend in diesen vier Bereichen an: alkoholische Getränke, Zigaretten und Tabakprodukte, motorisierte Fortbewegungsmittel, Erdölerzeugnisse. Für andere Produkte gibt es eine Abgabenvergünstigung bei der Wiederausreise. Bei Aufenthalt außerhalb von Singapur bis zu 48 Stunden beträgt die Freigrenze 150 SGD. Für einen Aufenthalt von 48 Stunden oder länger außerhalb Singapurs beträgt die Freigrenze 600 SGD. Dies gilt jedoch nur für Personen ab 18 Jahren. Die Freigrenzen gelten nicht bei einer Einreise aus Malaysia. Verbotene und erlaubnispflichtige Waren sind hier ersichtlich: Singapore Customs-Prohibited and Controlled Goods. Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Spielzeugwaffen, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel. Das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug, aber auch einzelne Patronen), kann erfahrungsgemäß zu polizeilichen Ermittlungen und damit zumindest zu stundenlangen Reiseverzögerungen führen. Hinweise auf Termine, Anschlussflüge o.ä. führen nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Jede Person, die älter als 18 Jahre ist und nicht von Malaysia aus einreist, kann folgende Artikel zoll- und abgabenfrei zum persönlichen Gebrauch einführen: Souvenirs, Geschenke, Lebensmittel und sonstige Artikel im Wert von bis zu 150,- SGD bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden, bzw. in Höhe von 600.- SGD bei Aufenthalt außerhalb Singapurs von 48 Stunden oder mehr. Für Personen unter 18 Jahren betragen die Freigrenzen 50,- bzw. 100,- SGD. Alkohol darf nur unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden: Die Person muss über 18 Jahre alt sein und muss sich mind. 48 Stunden außerhalb Singapur aufgehalten haben. Ferner darf die Einreise nicht aus Malaysia kommend erfolgen und die alkoholischen Getränke, die in Singapur nicht verboten sind, nur dem persönlichen Gebrauch dienen. Als Zollfrei gelten u.a. Bier, Brandy, Cognac, Port, Reiswein, Rum, Tequila und Vodka, Die Einfuhrmengen variieren: Entweder jeweils 1 l Schnaps, 1 l Bier und 1 l Wein bzw. 2 l Wein und 1 l Bier bzw. 1 l Wein und 2 l Bier. Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden. Seit Januar 2009 muss jede einzelne Zigarette, die in Singapur verkauft wird, einen Zollstempel tragen. Raucher, die mit Zigaretten ohne Stempel angetroffen werden, müssen mit einer Strafe von umgerechnet 250,- Euro pro Packung rechnen. Eine reguläre Packung mit 20 Zigaretten kostet in Singapur umgerechnet ca. 7,- Euro. Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen als auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss, sind bei der singapurischen Gesundheitsbehörde (Health Science Authority) erhältlich. Weitergehende Informationen über die singapurischen Zollbestimmungen sind unter www.customs.gov.sg (allgemeine Einfuhrwaren) bzw. www.ava.gov.sg(Nahrungsmittel, Tiere, Pflanzen) zu finden. Weitere nützliche Informationen zu Einreise- und Zollformalitäten finden sich im Customs Guide for Travellers. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften In Singapur kann es auf eine Vielzahl von Delikten zu einer Verurteilung zur Todesstrafe kommen. Auch ziehen verschiedene Delikte eine Prügelstrafe nach sich. Einfuhr und Besitz von Drogen und Rauschmitteln ist strikt verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen - bis hin zur Todesstrafe - geahndet. Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z. B. Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe für den Besitz von mehr als 15g Heroin bzw. 500g Marihuana, bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt). In Singapur sind homosexuelle Handlungen zwischen Männern nach wie vor strafbar (Section 377A Penal Code). Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“, in etwa zu übersetzen mit "unsittlichem Verhalten") kann zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen. Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion Aus Singapur werden auch 2017 weiter Fälle von Zika-Virus-Infektionen gemeldet. Somit besteht die Möglichkeit einer lokalen Virusübertragung, insbesondere für Personen, die sich tagsüber viel im Freien und hier besonders in Grünanlagen und Parks, an Wasserstellen und in abgelegenen Stadteilen aufhalten. Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings können sie für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden. Siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Merkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung) ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen. Bei Reisen in Nachbarländer ist ggf. auch die Impfung gegen Tollwut und Japanische Enzephalitis ratsam. Denguefieber Denguefieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. In Singapur wurden in den letzten Jahren hohe Zahlen von Denguefieber-Erkrankungen registriert. Es wird empfohlen, möglichst stehende Gewässer zu meiden und Mückenschutzmittel anzuwenden – siehe auch www.dengue.gov.sg. Chikungunya Das Chikungunya-Virus ist eine ebenfalls über die Stechmücken übertragene, mit Fieber und Gelenkschmerzen einhergehende, tropische Infektionskrankheit. In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung komplikationsfrei und sie ist selbstlimitierend. Ist der Aufenthalt nur auf Singapur beschränkt, so bestehen viele Gesundheitsrisiken wie in anderen Tropenländern - wegen der hier herrschenden strikten Hygiene und den weitgehend fehlenden Mücken aufgrund intensiv durchgeführter Mückenbekämpfung - kaum oder gar nicht. Durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellents, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Restrisiko für mückenübertragene Erkrankungen noch weiter reduziert werden. Singapur gilt als malariafrei. HIV / AIDS HIV/AIDS ist auch in Singapur ein Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Hand-Fuß-Mund-Krankheit In Singapur treten gelegentlich Fälle der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Es handelt sich um eine Virusinfektion des Menschen (u. a. mit Coxsackie A 16 Virus), die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit. Eine Prophylaxe ist durch strikte Hygienemaßnahmen (Händewaschen) eingeschränkt möglich. Haze Singapur ist immer wieder vom sogenannten Haze betroffen. Beim Haze handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und Indonesien verursacht werden. Bei stark erhöhten Schadstoffkonzentrationen können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie Alte und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u. a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande hat ein hohes, mit Europa vergleichbares Niveau und ist vor allem in privaten Krankenhäusern sehr teuer. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden auch wegen hoher Krankenhaus- und Arztrechnungen, die meist sofort beglichen werden müssen, dringend empfohlen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird, insbesondere auch bei geplanten Reisen in die Nachbarländer, dringend empfohlen (siehe z. B. www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Südostasien bewusst sein. Weitere Informationen der singapurischen Behörden zur Gesundheit finden Sie unter https://www.moh.gov.sg/content/moh_web/home/our_healthcare_system.html. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: · zur Information medizinisch Nicht-Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; · auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen oder Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten; · immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; · trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...