Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 31 August 2017.

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    Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 31.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 31.08.2017)




    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    Die slowakischen Behörden haben am 23. August 2017 die Terror-Warnstufe für das ganze Land erhöht. Dabei handelt es sich um eine Vorbeugungsmaßnahme – Hinweise auf geplante Anschläge liegen nach Auskunft des slowakischen Polizeipräsidenten nicht vor.

    Bei Veranstaltungen und Orten mit größeren Menschenansammlungen wird die Polizeipräsenz erhöht.

    Kriminalität
    In letzter Zeit häufen sich in Preßburg (Bratislava) Berichte über Vorfälle, bei denen in Nachtclubs im Stadtzentrum offenbar sogenannte K.-o.-Tropfen eingesetzt werden, die für mehrere Stunden Ohnmacht sowie Gedächtnisverlust hervorrufen. Während dieser Zeit werden die betreffenden Personen ausgeraubt, indem u.a. zeitnah substantielle Beträge vom Konto abgebucht werden.

    Es sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen angewandt werden, z.B. nur Getränke annehmen, bei denen man selbst beobachtet hat, wie sie eingeschenkt wurden. Getränke in Bars, Kneipen und Nachtclubs sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Erhöhte Vorsicht ist insbesondere auch bei „Freigetränken aufs Haus“ geboten. Der beste Schutz ist, nicht alleine unterwegs zu sein.

    Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vor allem in den Touristenzentren (Bratislava, Hohe Tatra, Kurorte) häufig vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschließen.

    Reisende werden auch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind gefährdet, selbst wenn sie mit einer elektronischen Wegfahrsperre versehen sind.

    Seit einiger Zeit häufen sich auf der Autobahn zwischen Brünn (Brno), Tschechien und Bratislava Überfälle, bei welchen der Fahrer zum Halten gebracht wird, indem die Diebe mittels Handzeichen signalisieren, mit dem Auto stimme etwas nicht. Auch auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Bratislava, aus/in Richtung Brünn/Prag, Wien, Budapest und Trnava bzw. Žilina wurden in mehreren Fällen Reisende angesprochen und auf angebliche Defekte am Fahrzeug hingewiesen, währenddessen Wertsachen aus dem Fahrzeug entwendet wurden. In anderen Fällen wurden an Tankstellen Pkw unbemerkt beschädigt (z. B. Reifen angeschlitzt), so dass sie nach kurzer Zeit am Straßenrand liegen blieben. Dann boten die Diebe ihre Hilfe an und nutzten die Notsituation, um Wertsachen aus dem unverschlossenen Auto zu stehlen. In diesen Autobahnabschnitten ist daher erhöhte Wachsamkeit angeraten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Straßenverkehr
    Slowakische Straßen sind mitunter in schlechtem Zustand (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung auch an Baustellen, fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei Baustellen wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie angepasster Fahrweise geraten. Bitte verhalten Sie sich im eigenen Interesse bei Verkehrskontrollen kooperativ. Aktuelle Informationen zu Behinderungen im Straßenverkehr bietet in slowakischer Sprache die Internetseite: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.stellacentrum.sk.

    Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (auch Geschwindigkeitsüberschreitungen) Geldstrafen in einer Höhe von 30,- bis zu 650,- € zu verhängen. Die Höhe der Strafe fällt dabei in das Ermessen des Polizeibeamten. Reisende sollten eine Quittung für die bezahlte Strafe verlangen und nicht versuchen, Gefälligkeitszahlungen auszuhandeln. Bei einer als ungerecht empfundenen Behandlung empfiehlt es sich, den Namen des Beamten zu notieren. Slowakische Polizeibeamte sind zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet.

    Verständigen Sie bei Unfällen sofort die Polizei, die einen Dolmetscher hinzuziehen muss (mitunter kann die Wartezeit mehrere Stunden betragen). Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (z. B. Polizeiprotokoll, Schuldeingeständnis).

    Das Straßenverkehrsgesetz vom 1. Februar 2009 schreibt u. a. Folgendes vor:

    • Das Fahren mit eingeschaltetem Licht ist ganzjährig verpflichtend.
    • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.
    • Das Tragen eines Fahrradhelms ist außerhalb von Ortschaften Pflicht, für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften.
    • Es herrscht Winterreifenpflicht zwischen dem 15.11. und dem 31.03. Darüber hinaus werden Winterreifen bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen empfohlen.
    • Die Verwendung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage ist verboten.

    Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Bei Verstößen kann die Polizei den Führerschein entziehen und Polizeigewahrsam anordnen. Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat mit einer Strafandrohung bis zu einem Jahr Freiheitsentzug.

    Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstraßen ist für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t vignettenpflichtig. Verstöße haben Geldstrafen bis zur Höhe der zehnfachen Gebühr zur Folge. Seit Februar 2016 operiert ausschließlich ein elektronisches Vignetten- und Überwachungssystem. Die elektronischen Vignetten können über Web-Anwendungen, an jedem Grenzübergang zur Slowakei sowie an jeder Tankstelle in der Slowakei erworben werden.Zu näheren Informationen - auch in deutscher Sprache - und zum Kauf einer elektronischen Vignette siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.eznamka.sk.

    Für Kraftfahrzeuge über 3,5 t besteht Mautpflicht. Nähere Informationen unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.stellacentrum.sk und Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.emyto.sk , sowie bei der slowakischen Autobahngesellschaft: islovensko@ndas.sk.

    Schienenverkehr
    Schüler, Studenten, Rentner und Behinderte, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sind, werden seit 17.11.2014 kostenlos durch die staatliche Eisenbahngesellschaft ZSSK befördert, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind und sie sich zuvor an einem Kassenschalter des Verkehrsunternehmens einmalig registriert haben.

    Nähere Informationen zum Ablauf der Registrierung sowie zu den erforderlichen Dokumenten, die in slowakischer Sprache vorzulegen sind, sind in deutscher Sprache unter Externer Link, öffnet in neuem FensterSlovakrail zu finden.

    Sonstige Hinweise
    Bei Taxifahrten ist es oft preisgünstiger, ein Taxi telefonisch zu bestellen, als ein an der Straße wartendes Fahrzeug zu besteigen. Zur Vermeidung überhöhter Preise sollten Reisende den Fahrpreis sowie die Fahrstrecke im Voraus festlegen.

    Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache sind weit verbreitet, können jedoch nicht in jeder Alltagssituation vorausgesetzt werden.

    In der Öffentlichkeit besteht in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Parks und Spielplätzen Alkoholverbot. Es gilt das Recht der Kommune.

    In der Slowakei gibt es noch ca. 800 frei lebende Bären, Reisende sollten sich in Waldgebieten entsprechend vorsichtig verhalten.



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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss gültig sein.
    Grenzbeamte können Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.

    Meldepflicht
    Für EU-Staatsangehörige besteht ab 10 Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Hotel.

    Registrierung
    Deutsche Staatsangehörige unterliegen über die Anmeldepflicht hinaus einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Ergänzende Informationen hierzu sind auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der Botschaft Pressburg eingestellt.

    Einreise mit Kfz
    Für die Einreise per Kraftfahrzeug sind die in Deutschland üblichen Dokumente erforderlich, die Grüne Versicherungskarte wird unbedingt empfohlen. Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters.

    Zur elektronischen Vignette und zur Maut: siehe unter „Allgemeine Reiseinformationen“.

    Die Slowakei ist aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung verpflichtet, alle in Deutschland gültigen, von deutschen Behörden ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Dies gilt auch für den grauen DDR-Führerschein. Dennoch wird Besitzern älterer Führerscheine zur Sicherheit empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen.

    Einreise mit Haustieren
    Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt seit folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://ec.europa.eu/ sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmel.de.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft.



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    Besondere Zollvorschriften


    Gemäß der Richtlinie des Europäischen Rates Nr. 2007/74/EG gelten Externer Link, öffnet in neuem FensterZollfreimengen für Reisende (außer Flugreisende), die aus Drittstaaten einreisen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder beim Zoll telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Der Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden.

    Prostitution ist nicht strafbar, Zuhälterei hingegen steht unter Strafe.

    Homosexualität ist nicht strafbar.
    Menschenschmuggel wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.

    Die Dauer der Untersuchungshaft bei Tatverdacht für besonders schwere Straftaten, darunter solche im Bereich des Terrorismus, kann bis zu 60 Monate betragen.

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    Medizinische Hinweise


    In Lagen unter 500 Metern (besonders um Bratislava und Komarno) kann es von April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer Impfung Kontakt aufgenommen werden.

    Empfehlenswert ist grundsätzlich eine Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

    Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport deckt.

    Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, ihre Krankenversicherungskarte mitzuführen, auf deren Rückseite sich die European Health Insurance Card (EHIC) befindet. Diese ist im Notfall dem Arzt oder Krankenhaus vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen den Krankenversicherungsträgern. Ansonsten sind Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Krankenhausrechnungen direkt in bar zu bezahlen.

    Privat Versicherte bezahlen ihre medizinischen Leistungen selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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