Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Angesichts vorgekommener Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind empfehlenswert. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten vermehrt aufgetreten. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen, auf Autobahnraststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten. Naturkatastrophen Bei Aktivitäten in den Bergen Sloweniens sollten sich Reisende über die aktuelle Witterungslage informieren. Aktuelle Hinweise bietet die Slovenian Environment Agency. Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere Informationen zur Verkehrslage und gesperrten Passstraßen sind der Webseite PIC-Traffic Information Centre zu entnehmen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet Käufer von Waren oder Dienstleistungen, Kaufrechnungen aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende. Straßenverkehr In Slowenien gilt Lichtpflicht auch am Tag; es muss ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden. Für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t gilt ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Während der Feriensaison (letztes Juniwochenende bis erstes Septemberwochenende inklusive) erweitert sich dieses Verbot an Samstagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr; für die vielbefahrene A 1 von Ljubljana nach Koper gelten in diesem Zeitraum weitergehende Einschränkungen. Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. In beiden Fällen müssen die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Detaillierte Informationen bietet die englischsprachige Internetseite des slowenischen Automobilverbands AMZS www.amzs.si sowie der slowenischen Autobahngesellschaft DARS www.promet.si. Das slowenische Straßenverkehrs- und das slowenische Ordnungswidrigkeitengesetz beinhalten einen umfangreichen Bußgeldkatalog. Bußgelder sind hoch und werden von den Ordnungsbehörden strikt durchgesetzt. Für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sind sehr hohe Geldbußen bis zu 1.200,- Euro vorgesehen. Ausländische Staatsangehörige sind im Grunde zur sofortigen Begleichung auferlegter Bußgelder gezwungen, da ansonsten die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch Führerschein), im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Kfz und vorübergehender Polizeigewahrsam des Fahrzeugführers zur Durchsetzung der Zahlungen drohen. Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind strengstens untersagt. Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten. Autobahnvignette Für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ist eine Autobahnvignette verbindlich vorgeschrieben. Die Vignettenpflicht auf Autobahnen wird durch eine grüne Beschilderung angezeigt, sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen, auf denen regelmäßig Kontrollen stattfinden. Die Vignettenpflicht lässt sich damit durch Umfahren der Autobahn nicht ohne weiteres umgehen. Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 300,- Euro bis 800,- Euro (je nach Wagenklasse) geahndet. Die Pkw-Jahresvignette kostet 110,-Euro, die Vignette für sieben Tage 15,- Euro und die Monats-vignette 30,- Euro. Eine Übersicht aller Vignettenarten und der Kfz-abhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Webseite der slowenischen Straßenverkehrsgesellschaft (Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji (DARS)). Die Vignetten können über den ADAC, den österreichischen ÖAMTC, den slowenischen AMZS sowie bei der slowenischen Post, an allen PETROL- Agip- und ÖMV-Tankstellen sowie weiteren Verkaufsstellen erworben werden. Dies gilt ebenso für alle Tankstellen in Oberbayern sowie in der Republik Österreich. Es wird dringend empfohlen, nach dem Kauf der Vignette die Rechnung sowie den Vignettenträger aufzubewahren und mitzuführen. Um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen in die Kategorie 2 A oder 2 B zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Liste der vermessenen Fahrzeuge zu prüfen. Die Nutzung eines Kfz zu Wohnzwecken wird grundsätzlich nur anerkannt, wenn die entsprechende Umrüstung dauerhaft und in der Zulassung eingetragen ist. Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines sog. DarsGo-Geräts entrichtet werden. Wo das Gerät erworben werden kann und weitere Informationen in slowenischer und englischer Sprache - z.B. zur Registrierung des Unternehmens und des Fahrzeugs im DarsGo-System – ist auf DarsGo zu finden. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung und Krankenversicherung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Für einen Grenzübertritt ohne gültigen Lichtbildausweis sieht das slowenische Ausländergesetz ein Bußgeld in Höhe von 500,- bis 1.200,- EUR vor. Um einen im Sinne dieser Vorschrift gültigen Lichtbildausweis handelt es sich im Fall deutscher Staatsangehöriger dann, wenn das Gültigkeitsdatum des Lichtbildausweises noch nicht erreicht ist oder das Gültigkeitsdatum des Lichtbildausweises höchstens um ein Jahr überschritten wurde (vgl. Europäisches Übereinkommen vom 13.12.1957 über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates). Letzteres gilt jedoch nicht für vorläufige Personalausweise; das Gültigkeitsdatum von vorläufigen Personalausweisen darf noch nicht erreicht sein. Kann die Identität einer Person gegenüber einem slowenischen Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden, sieht das slowenische Ausländergesetz ein Bußgeld in Höhe von 200,- bis 830,- EUR vor. Visum Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden. Hinweise für in Deutschland lebende Staatsangehörige eines nicht EU-Staates, die nach Slowenien einreisen oder durch Slowenien nach Kroatien (und evtl. von dort aus in andere Länder) weiterreisen wollen In Deutschland lebende Personen, die einem Staat angehören, der kein Mitgliedstaat der EU ist, müssen neben ihrem gültigen Reisepass stets auch den Nachweis ihrer deutschen Aufenthaltsberechtigung mit sich führen. Andernfalls droht in Slowenien eine Geldbuße wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalts. Auch eine Weiterreise nach Kroatien und ggf. von dort aus in andere Länder, ist nur möglich, wenn an der Grenze sowohl ein gültiger Reisepass, als auch ein gültiger Aufenthaltstitel vorgezeigt werden können. Es finden hier noch reguläre Grenzkontrollen statt. Die deutsche Botschaft in Laibach kann in diesen Fällen kein Ersatzdokument – insbesondere auch kein Visum - ausstellen, das zur Weiterreise berechtigt. Weiterreise nach Kroatien Das sog. Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen werden im Verhältnis zu Kroatien noch nicht vollständig angewendet. An der slowenisch-kroatischen Grenze finden nach wie vor sowohl bei der Ausreise von Slowenien nach Kroatien, als auch bei der Einreise von Kroatien nach Slowenien Kontrollen statt. Für den Grenzübertritt zwischen den beiden Ländern ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden, auch für Kinder. Kann der/die Reisende keinen gültigen Lichtbildausweis vorgelegen (Gültigkeitsdatum des Lichtbildausweises darf noch nicht erreicht sein), erfolgt eine Zurückweisung durch die kroatischen Grenzkontrollbehörden; eine Einreise nach oder eine Ausreise aus Kroatien ist in diesen Fällen nicht möglich. Bei Führerscheinen oder bei Geburtsurkunden handelt es sich nicht um Lichtbildausweise. Für den Grenzübertritt ist zwingend ein Pass (Reisepass; Kinderreisepass) oder ein Personalausweis erforderlich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Das slowenische Gesetz über die Einschränkung des Genusses von Tabakwaren (Zakon o omejevanju uporabe tobačnih in povezanih izdelkov (ZOUTPI)) verbietet das Rauchen in Fahrzeugen, wenn sich Personen unter 18 Jahren in dem Fahrzeug aufhalten. Medizinische Hinweise Impfschutz In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es zwischen April und Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung wird bei möglicher Exposition empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Hepatitis A und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente sollten mitgebracht werden. Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass dies bei Pflege- und Versorgungspersonals nicht grundsätzlich der Fall ist. Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden. Es wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt mit der Krankenkasse zu klären, welche Kosten im Ausland übernommen werden. Eventuell bestehende Deckungslücken (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken, etc.) lassen sich durch den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes schließen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...