Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 08.09.2017 (Unverändert gültig seit: 08.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise (Teilentfall) Aktuelle Hinweise Am 11. September 2017 ist mit Großdemonstrationen in der Innenstadt von Barcelona zu rechnen. Es wird zu weitreichenden Verkehrsbehinderungen kommen. Reisende sollten sich über die lokalen Medien über den Ort und den Verlauf der Demonstrationen informieren. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Am 17. August 2017 wurden in Katalonien - Barcelona und Cambrils - bei zwei terroristischen Anschlägen mehrere Menschen getötet und über 100 verletzt. Es waren die ersten islamistischen Anschläge in Spanien seit 2004. Das Anschlagsrisiko in Spanien ist mit dem in anderen EU-Mitgliedstaaten vergleichbar. Reisende sollten sich weiterhin umsichtig verhalten und die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen. Das spanische Innenministerium hat Sicherheitsmaßnahmen an belebten Orten und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen, es gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe. Kriminalität Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. In den kleineren Touristenzentren geschehen auch Einbrüche in Ferienwohnungen oder -häuser. Reisende sollten ihren Bargeldbestand klein halten, mit der Kreditkarte oder Bankkarte zahlen oder Bankgebühren für Geldabhebung in Kauf nehmen. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren, und nur das für den Tag benötigte Bargeld und die Bank- oder Kreditkarte mitzuführen. Reisende sollten Menschenansammlungen möglichst fernbleiben und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten. In der Urlaubszeit kommt es häufig zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch danach). Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z. B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten. In diesen Fällen sollten Reisende auf keinen Fall auf dem Seitenstreifen anhalten, sondern bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätten weiterfahren, gleichzeitig die Notrufnummer 112 anrufen und den Vorfall schildern. Zudem wird empfohlen, beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder Parkplatz keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen zu lassen und das Fahrzeug abzuschließen – auch wenn Sie zu zweit sind. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. . Naturkatastrophen In den Sommermonaten kommt es in Spanien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Am Ende des Sommers kommt es auf spanischem Festland (oder Kernland) häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (span: Flussbett) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Ausweispflicht Flugreisen nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden. Reisende, die über ihren Reisepass und den Personalausweis verfügen, sollten daher eines dieser beiden Dokumente oder sonst Kopien der Reisedokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen. Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden. Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland. Vertragsabschlüsse Zu Vertragsabschlüssen aller Art in Urlaubsgebieten, vor allem auf den Kanarischen Inseln, informiert das Externer Link, öffnet in neuem FensterEuropäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kiel. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: - Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Zu beachten ist jedoch, dass die Ausreise aus Spanien auf dem Luftweg aufgrund der dort geltenden Luftsicherheitsbestimmungen grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich ist. In der Praxis wird dies jedoch von den einzelnen Luftgesellschaften unterschiedlich gehandhabt. Reisende auf Kreuzfahrtschiffen, deren Reise auf den Kanarischen Inseln und den Balearen beginnt, sollten sich vor Antritt der Reise unbedingt über die vom Veranstalter vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht informieren. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmel.de. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten. Weitere Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. Aviäre Influenza („Vogelgrippe“) Auch in Spanien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie Externer Link, öffnet in neuem Fensterhier. Medizinische Versorgung Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...