St. Kitts und Nevis: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 5 September 2017.

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    St. Kitts und Nevis: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 05.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 05.09.2017)


    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise

    Aktuelle Hinweise


    Der Hurrikan „Irma“ hat sich zu einem „Major Hurricane“ der zweithöchsten Kategorie 4 mit Winden zwischen 210 und 249 km/h entwickelt und wird ab dem 6. September 2017 die nordöstlichen Karibikinseln und damit auch St. Kitts und Nevis erreichen und überqueren.
    Es gilt die höchste Alarmstufe und es muss mit starken Stürmen, heftigen Regenfällen, Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden. Reisende werden gebeten, die Wettervorhersage, stets aktuelle Informationen des Externer Link, öffnet in neuem FensterNational Hurricane Centers und Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt zu beachten und zu befolgen, siehe auch Naturkatastrophen.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Die Stärke des Sturmes und die konkrete Gefährdung von Inseln in seinem Verlauf können sich innerhalb von Stunden ändern.
    Reisende in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Piraterie
    Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.

    Kriminalität
    Die Gewaltkriminalität in St. Kitts und Nevis hat 2016 etwas zugenommen. Sie richtet sich nicht gezielt gegen Ausländer oder Touristen, sondern hat ihre Ursache in Bandenkriegen Jugendlicher oder in der Beschaffungskriminalität. Es wird dennoch zu besonderer Vorsicht, insbesondere bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte oder Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

    Verhalten in der Öffentlichkeit
    Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

    Flugverkehr
    Bei der Ausreise ist es zu empfehlen, ca. zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken.

    Geld / Kreditkarten
    In St. Kitts und Nevis können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.

    Straßenverkehr
    In St. Kitts und Nevis herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Motorräder und – roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. In der Stadt stehen Taxis zur Verfügung. Der deutsche Führerschein ist für die Anmietung eines Wagens und für das Führen dieses Fahrzeugs während des Urlaubsaufenthaltes nicht ausreichend; für ca. 64,50 XCD erhält man einen Urlaubsführerschein von der zuständigen Stelle (Traffic Department) oder meist direkt von der Mietwagenfirma bei Anmietung des Fahrzeuges.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum
    Für die Einreise nach St. Kitts und Nevis und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
    Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

    Hinweise für alleinreisende Minderjährige
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    Sonstiges
    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.

    St. Kitts & Nevis gehört zu den Ländern, die bis auf weiteres präventiv Einreiseverbote oder -beschränkungen für Reisende aus Ländern verhängt haben, die von der Ebola-Epidemie betroffen sind. Diese gelten auch dann, wenn der/die Reisende nicht direkt aus einem Ebola-Land einreist (Inkubationszeit usw).

    Reisende werden gebeten, sich vor der Reise bei den zuständigen Behörden des Ziellandes über eventuelle Einreisebeschränkungen/-verbote zu informieren.

    Zusätzliche Informationen können auch über den folgenden Link bezogen werden:
    Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int/ebola

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes

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    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.


    Das Tragen und auch die Einfuhr militärischer Tarnkleidung von Zivilpersonen ist in St. Kitts und Nevis verboten.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

    Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise

    Zika-Virus-Infektion
    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche

    Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren Kondomgebrauch für die Dauer der Schwangerschaft empfohlen. Frauen sollten für 8 Wochen nach Rückkehr aus den Ausbruchsgebieten eine Schwangerschaft verhindern. Für männliche Reiserückkehrer ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, nach Rückkehr seinen Sexualpartner generell für die Dauer von 2 Monaten durch Kondomgebrauch zu schützen. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts .

    Impfvorschriften
    Impfschutz


    Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieber-Impfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis, ggf. auch gegen Masern Mumps Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken.

    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Typhus, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    Denguefieber
    Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen

    • ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

    • ganztägig, in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen

    • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

    Chikungunya
    Seit Januar 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (St. Martin, u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in St. Kitts und Nevis.

    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen

    • ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

    • ganztägig, in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen

    • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

    Malaria
    Saint Kitts und Nevis gelten als malariafrei.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist flächendeckend insbesondere in ländlichen Gebieten nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar.

    Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

    Medikamente für den Eigenbedarf sollten aus Deutschland mitgebracht werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

    Stand 05.09.2017

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