St. Vincent und die Grenadinen: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 21 Februar 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Allgemeine Reiseinformationen
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Die Stärke des Sturmes und die konkrete Gefährdung von Inseln in seinem Verlauf können sich innerhalb von Stunden ändern.
    Reisende werden in dieser Zeit gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Wetterlage zu informieren und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
    Des Weiteren besteht die Gefahr von Vulkanausbrüchen. Der Vulkan Soufriere gilt als aktiv, sein letzter Ausbruch war 1979.

    Piraterie
    Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Dies gilt für alle Ankerplätze im Bereich St. Vincent und die Grenadinen außerhalb von kommerziellen Marinas mit privatem Sicherheitsdienst. Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk, mit einer Wartezeit muss aber in jedem Fall gerechnet werden.

    Kriminalität
    Wie die gesamte Region hat auch St. Vincent und die Grenadinen eine Zunahme der Gewaltkriminalität und der Brutalität der einzelnen Übergriffezu verzeichnen. Es wird daher grundsätzlich zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen sowie an Stränden, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, abgeraten. Behördlich besonders beachtete Kriminalitätsschwerpunkte sind Sharpes und Ottley Hall im Westen der Hauptstadt Kingstown sowie die Leeward-Seite von St. Vincent.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    In St. Vincent und die Grenadinen gibt es keine deutsche Vertretung. Zuständig für St. Vincent und die Grenadinen ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain, Trinidad und Tobago. In Notfällen kann vor Ort der deutsche Honorarkonsul in Kingstown kontaktiert werden.

    Sprache
    Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

    Verhalten in der Öffentlichkeit
    Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

    Flugverkehr
    Es ist zu empfehlen, mindestens zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer eventuellen Überbuchung gestrichen wird.

    Geld/Kreditkarten
    In St. Vincent und die Grenadinen können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur US-$, (der €--Kurs ist meist sehr ungünstig.) Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.

    Straßenverkehr
    In St. Vincent und die Grenadinen herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut, aber schlecht erhalten. Die meisten Straßen sind zweispurig, sehr eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Relativ preisgünstige Taxis stehen zur Verfügung (keine Taxameter – Preis vorher vereinbaren). Das Fahren von Kfz ist nur mit einem lokalen Führerschein gestattet, der gegen Vorlage des deutschen Führerscheines bei der Polizeistation in Kingstown erworben werden kann. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit ca. 90,-XCD.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum
    Für die Einreise nach St. Vincent und die Grenadinen und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende müssen im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    Sonstiges
    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit vorheriger, besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Strafverfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden.
    Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

    Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Merkblatt Zika-Virus-Infektion

    Impfschutz
    Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B undTyphus empfohlen.

    Chikungunya
    Seit Mai 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf St. Vincent und den Grenadinen.

    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

    Dengue-Fieber
    Die Erkrankung wird von v.a. tagaktiven Aedes-Mücken übertragen und tritt in St. Vincent saisonal auf. In der Regel geht die Infektion mit Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Hautausschlag einher, in Einzelfällen kann es jedoch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie inneren Blutungen und Schocksyndrom kommen. Ein Mückenschutzmittel tagsüber wird dringend empfohlen.

    Malaria
    St. Vincent ist malariafrei. Eine Malaria-Prophylaxe ist nicht erforderlich.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

    · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

    · ganztägig und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen

    · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

    HIV/ Aids
    Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Wie auf anderen Karibikinseln ist auch in St. Vincent und die Grenadinen HIV/Aids verbreitet.

    Tollwut (Rabies)
    St. Vincent und die Grenadinen gelten als tollwutfrei.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, kein Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Im örtlichen Krankenhaus in Kingstown in St. Vincent sowie bei niedergelassenen Ärzten ist eine fachärztliche Basisversorgung bei Erkrankungen oder Unfällen möglich. Es sind allerdings bei weitem nicht alle modernen medizinischen Verfahren verfügbar. Zur Absicherung einer weitergehenden medizinischen Versorgung sollte deshalb unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport/Krankentransport per Flugzeug im Notfall mit einschließt.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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