Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 12 Dezember 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall bzw. Verschiebung)
    Landesspezifische Sicherheitshinweise (Innenpolitische Lage)
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage
    In Sudan führt die politische, aber auch wirtschaftliche Lage immer wieder zu spontanen Demonstrationen und Auseinandersetzungen. Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden.
    Die Streichung von Subventionen und eine Neuberechnung für Zolltarife haben Anfang 2018 Preissteigerungen auch für Grundnahrungsmittel verursacht. Banken verfügen kaum noch über Bargeld, Kontoinhaber können Löhne und Guthaben nicht abheben.
    Landesweit kommt es regelmäßig zu einer Knappheit wichtiger Güter, die zum Teil auch die Hauptstadt Khartum erfassen. Insbesondere herrscht häufig Treibstoffknappheit, vor Tankstellen bilden sich sehr lange Schlangen.
    Zur Flankierung einer Maßnahme zur Beschlagnahme von Waffen wird in einzelnen Landesteilen immer wieder begrenzt der Ausnahmezustand ausgerufen.
    Reisenden wird empfohlen, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften stets Folge zu leisten.

    Terrorismus
    Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.

    Von Reisen in die Grenzgebiete zu Libyen, Ägypten und Tschad wird dringend abgeraten.
    Dort kontrollieren ehemalige, jetzt in die Armee integrierte Milizen („Rapid Support Forces“) das Grenzgebiet und liefern sich mit aus Libyen einsickernden Rebellen und Schleuserbanden Gefechte.

    Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird abgeraten. Im Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.

    Region Darfur
    In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen gewaltsamer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen in alle fünf Darfur-Teilregionen (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) wird daher dringend abgeraten.
    Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sollten die enge Abstimmung mit der VN und der sudanesischen suchen, bei Dienst- oder journalistischen Reisen mit der deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID sowie dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS.

    Südkordofan (inkl. Abyei) Unity State und Blauer Nil
    Von Reisen in die Regionen Südkordofan und Blauer Nil wird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
    In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan (Grenze zwischen Sudan und Südsudan umstritten) kann sich die derzeitige Ruhe abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.
    Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen sowie Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.

    Nördlicher Sudan
    Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima sind unproblematisch.
    Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang, siehe Grenzübergänge. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle.
    Das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala’ib-Dreieck sollte gemieden werden. Tauchsport im Roten Meer ist bislang unproblematisch. Um eine sichere Ausrüstung zu gewährleisten, sollte ein Veranstalter mit gutem Ruf ausgewählt werden.

    Ostsudan
    Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.

    Kriminalität
    Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten nimmt zu (Einbrüche in Fahrzeuge, Taschendiebstähle), befindet sich aber für afrikanische Verhältnisse auf niedrigem Niveau. Auf Flughäfen, Busstationen und Märkten sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen.
    Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden. Im Oktober 2017 wurde eine 72-jährige Schweizer Helferin in Darfur entführt und erst nach mehr als einem Monat wieder freigelassen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
    Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich und sollten ausschließlich in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen erfolgen.
    Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums zwar keine Reisegenehmigung des sudanesischen Tourismusministeriums (travel permit) mehr. Reisende sollten bei Überlandfahrten aber möglichst mehrere Kopien ihrer Pässe mit sich führen, da diese manchmal an Kontrollposten eingesammelt werden.
    Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
    Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

    Grenzübergänge
    Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen. An der Grenze zu Ägypten ist nur der Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa geöffnet.
    Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
    Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
    Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.

    Filmen und Fotografieren
    Zum Filmen und Fotografieren ist eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage erforderlich. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Aufnahmen von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

    Personalausweis: Nicht bekannt

    Vorläufiger Personalausweis: Nicht bekannt

    Kinderreisepass: Nicht bekannt

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
    Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.

    Visum
    Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, das in Deutschland bei der Botschaft der Republik Sudan in Berlin beantragt werden muss.

    Registrierung
    Alle Reisenden müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: +249 83781084, +249 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu erledigen.

    Auswirkungen auf spätere Reisen in die USA
    Reisen nach Sudan können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die undeklarierte Einfuhr von Fremdwährung ist bis einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist hingegen verboten.

    Die Einfuhr von Alkohol, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen, sowie Waren aus Israel u. ä. ist verboten.
    Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

    Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    In Sudan gilt die Scharia. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität . Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.

    Zum Filmen und Fotografieren wird eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage benötigt. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int.
    Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier auch aus medizinischen Gründen empfohlen.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Pneumokokken und jährlich gegen Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Gelbfieber (s.o.) und Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY).

    Dengue-Fieber
    Dengue wird im Südosten des Landes, inkl. der Provinz Süd-Kordofan, durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

    Malaria
    In den südlichen Landesteilen ( Südkordofan, Niltal ) gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko. Im Norden, am Roten Meer, ist das Risiko gering. Khartum und Port Sudan gelten als malariafrei. Etwa 90% der Fälle sind auf Plasmodium falciparum (Malaria Tropica) zurückzuführen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Je nach Reiseprofil wird deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eineChemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) erhältlich; sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • tagsüber (Dengue!)und in den Abendstunden und nachts (Malaria!)Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • unter einem Moskitonetz zu schlafen

    HIV/AIDS
    HIV/AIDS ist im Lande ein Problem wenn auch noch nicht von derselben Dimension wie in den angrenzenden südlichen Nachbarländern. Trotzdem ist HIV/AIDS eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Jedes Jahr werden Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind im Sudan endemisch.

    Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch Cholera vermeiden. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
    Eine Impfung ist für Reisende im Normalfall nicht notwendig.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
    In den südlichen Landesteilen des Sudan kommt es zu Schlafkrankheitsinfektionen. Die Schlafkrankheit wird durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

    Schistosomiasis
    Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.

    Meningitis
    Die bakterielle Hirnhautentzündung tritt mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis Mai auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.

    Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)
    Diese Erkrankung ist im Sudan endemisch. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödliche Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!

    Gifttiere
    In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

    Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in den ländlichen Regionen vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Khartum ist die Versorgung insgesamt besser, aber auch hier nicht mit Europa zu vergleichen. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen rechtlichen Vorbehalt den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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