Syrien: Reisewarnung Stand 19.09.2017 (Unverändert gültig seit: 19.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert. Die deutsche Botschaft in Damaskus ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Der im März 2011 begonnene Aufstand gegen das Regime ist in eine komplexe militärische Auseinandersetzung umgeschlagen, die grundsätzlich alle Städte und Regionen betrifft. Nahezu täglich werden landesweit Tote und Verletzte gemeldet. Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden. In ganz Syrien besteht das Risiko, durch Gewalteinwirkung Opfer des Krieges zu werden. Entführungen auch von Ausländern sind in allen Landesteilen eine weitere große Gefahr. Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Syrien aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen. Im Juni 2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen Syrischen Pfund. Dieses Verbot gilt auch für derzeit von Oppositionskräften oder von IS kontrollierte Gebiete. Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrian Arab Airlines durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien. Ausländer können ebenso wie Syrer auch zum Opfer gewaltbereiter Jihadisten werden. Die Terrororganisation IS ist in den vergangenen Monaten zwar militärisch zunehmend unter Druck geraten, ist jedoch weiterhin im Osten Syriens in den Provinzen Raqqa und Deir ez-Zor sowie auch in Teilen der Provinzen al-Hasakeh und Aleppo präsent. Die Al-Qaida-nahe Hayat Tahrir al-Sham (vormals Jabhat Fatah al-Sham bzw. Jabhat al-Nusra) kontrolliert seit 20.07. weitgehend die Provinz Idlib. Extremistische Gruppen operieren zudem weiterhin in Teilen der Provinzen Quneitra und Dara. Terrorismus Seit Januar 2012 gibt es eine hohe terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien. Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak, Jordaniens und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen drei Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Externer Link, öffnet in neuem FensterReisewarnungen für Irak und Teile des Externer Link, öffnet in neuem FensterLibanon wird ausdrücklich hingewiesen. Grenzregionen zur Türkei, zum Libanon und zum Irak Große Flüchtlingsbewegungen finden in die angrenzenden Nachbarländer statt, v. a. nach Libanon, nach Jordanien und in die Türkei. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen. Fotografieren Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Auch in den von Rebellengruppen kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden. Krisenvorsorgeliste Es wird dringend empfohlen, bei beabsichtigten Reisen nach Syrien frühzeitig Kontakt mit dem Auswärtigen Amt aufzunehmen und sich möglichst schon vor Abreise in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Zuständige Auslandsvertretung Die deutsche Botschaft Damaskus ist bis auf weiteres geschlossen. In Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien keine konsularische Hilfe geleistet werden. Nächste erreichbare deutsche Auslandsvertretung ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft Beirut. Geld / Kreditkarten / Reiseschecks Aufgrund der Lage im ganzen Land sind seit Mitte 2011 faktisch keine Touristen mehr in Syrien. Aufgrund der Sanktionen der USA und der EU gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden. Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen – auch bei der besuchsweisen - Einreise damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen werden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen können. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin beantragen. An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben im Pass zu einem entsprechenden Geburtsort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000,- US-$ muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen. Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten. Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Aktueller medizinischer Hinweis Poliomyelitis (Kinderlähmung) Die WHO berichtet seit Anfang März 2017 über neu aufgetretene Infektionen mit dem Poliovirus Typ 2 (cVDPV2), deren Ursprung impfassoziiert ist, d.h. die Viren sind durch Mutation von Impfviren in der Umwelt entstanden. Mittlerweile wurden ca. 30 Erkrankungsfälle in den Provinzen Deir Ez-Zor und Raqqa gemeldet und eine Impfkampagne mit oralem Poliomyelitis-Impfstoff wurde begonnen. Bei notwendigen Reisen nach Syrien wird eine Polioimpfung dringend empfohlen, sie ist Pflicht für alle aus Syrien Ausreisenden. Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de ) Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), unbedingt auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Malaria Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko war vor dem Bürgerkrieg insgesamt gering. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen: - körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. HIV / AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden. Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor. Medizinische Versorgung Bedingt durch den seit 2011 anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten. Eine ausreichende Versorgung kann nur in einigen vom Regime gehaltenen Gebieten sichergestellt werden, doch auch hier kann es zu gravierenden Einschränkungen kommen. In Gebieten die nicht vom Regime kontrolliert werden, ist die medizinische Versorgung meist katastrophal. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption sollte abgeschlossen werden, allerdings wird diese Versicherung in vielen Teilen des Landes aufgrund der Mangelversorgung keinen Nutzen haben. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de/). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...