Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 21 Februar 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Aufgrund von verstärkten und voraussichtlich andauernden Kampfhandlungen im Großraum Faizabad (Afghanische Provinz Badachschan) wird bis auf Weiteres von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan) abgeraten.

    Zudem kann es an der Grenze zu Afghanistan vereinzelt zu Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und tadschikischen Vertretern der Grenztruppen und der Drogenkontrollbehörde kommen.

    Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden.

    Darüber hinaus ist es seit Anfang 2014 im Grenzgebiet zwischen Tadschikistan und Kirgisistan wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen teilweise mit Todesopfern gekommen. Ausländische Reisende waren zwar nicht betroffen, dennoch sind auch hier Vorsicht und Wachsamkeit geboten.

    Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO)/Bergtourismus im Pamir-Gebirge:
    Die Notwendigkeit von Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO) ist gut zu überlegen; Reisen sind gut zu planen. Im Falle eines Unfalls oder einer sonstigen Notsituation kann aufgrund der schlechten Infrastruktur und der nicht flächendeckend gesicherten medizinischen Versorgung Hilfe häufig nicht zeitnah oder nicht internationalen Standards entsprechend erfolgen. Die Infrastruktur in der Region ist schlecht, viele Bergrouten sind nicht oder nur langsam per Kfz passierbar und medizinische Versorgung kann nicht flächendeckend gewährleistet werden.

    Im Pamir-Gebirge können zahlreiche Herausforderungen auftreten. Mit Naturkatastrophen, Erdbeben, plötzlichen Wetterumschwüngen, Erdrutschen und Minustemperaturen auch im Sommer ist zu rechnen. Mobile Geräte empfangen zum Teil nur sehr eingeschränkt ein Signal, daher ist die Verwendung von Satellitentelefonen zu empfehlen. Reisen sollten nur mit lokalen, ortskundigen Guides erfolgen.

    Im Falle einer Evakuierung oder sogar Luftrettung können Rettungsflugzeuge aus Deutschland/Europa die Flugplätze in Khorog und Murghab nicht anfliegen, so dass ein inländischer Flug (üblicherweise mit nicht medizinisch ausgestattetem Fluggerät) aus GBAO in die Hauptstadt Duschanbe erforderlich werden kann. Die Kosten für solche Flüge können 20.000 Euro übersteigen und sind nicht immer durch Reisekrankenversicherungen abgedeckt. Reisenden wird dringend empfohlen, die Frage zur Deckung und Modalitäten für eine solche inländische Luftrettung vor Reiseantritt mit der Versicherung zu klären.

    Bei Reisen nach GBAO ist außerdem zu beachten, dass konsularische Hilfe durch die zuständige deutsche Botschaft Duschanbe in diesem Gebiet nur sehr eingeschränkt möglich ist, da der Zugang für ausländische Diplomaten in der Regel nur mit mehrtägiger Vorlaufzeit möglich ist. Die deutsche Botschaft kann daher im Notfall vor Ort nicht helfen.

    Terrorismus
    Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.

    Reisen über Land
    An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Kalaikum und Khorog gibt es beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder. Auch gab es vereinzelt Berichte über Raub-Übergriffe, unter anderem auf zivile Fahrzeuge, die Strecken nahe der afghanischen Grenze befahren haben. Derartige Fahrten sollten, wenn überhaupt, nur mit größtmöglicher Vor- und Umsicht durchgeführt werden. Auf den im nachstehenden Abschnitt befindlichen Hinweis betreffend die Vermeidung von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit (s.u.) wird hingewiesen.

    Von September bis März ist in den höheren Lagen mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und nicht befahrbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großen Risiko werden können. Im Sommer 2015 kam es infolge anhaltend hoher Temperaturen im Pamir zu Überschwemmungen und Schlammlawinen mit großen Schäden an der Infrastruktur, Anfang 2017 auf den Hauptverkehrsachsen im Bergland zu Schneelawinen mit mehreren Todesopfern.

    Naturkatastrophen
    Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Straßenverkehr/ Unfall- und Katastrophenschutz
    Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten wird davon abgeraten, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischem Zustand sind.

    Die ärztliche Versorgung in Tadschikistan ist mangelhaft bis nicht vorhanden. Reisende sollten sich des hohen Risikos im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet. Besonders bei Notfällen im Zusammenhang mit Bergwanderungen ist eine schnelle Hilfe oft nicht möglich, da ein erheblicher Teil der zahlreichen bei Bergsteigern und Wanderern beliebten Strecken auch nicht per Hubschrauber erreichbar ist. Die Kommunikationsmöglichkeiten sind wegen des nur zum Teil funktionierenden Mobiltelefonempfangs sehr eingeschränkt.

    Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle entsprechender Erdbeben kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz gerechnet werden.

    Grundsätzlich ist jeder Reisende gehalten, sich tagesaktuell über die Sicherheitslage an seinem jeweiligen Zielort und entlang der Reiseroute zu informieren.

    Verhalten bei Polizeikontrollen
    Bei Personenkontrollen sollten sich Reisende immer kooperativ verhalten. Die tadschikischen Sicherheitskräfte haben das Recht, Ausweisdokumente und Visum zu überprüfen. Reisende ohne gültige Dokumente können festgehalten werden. Entsprechende Dokumente sollten daher mitgeführt werden. Leider kam es bereits vor, dass Touristen und ihr Gepäck unverhältnismäßigen Kontrollen unterzogen, mit der Forderung von „Gebühren“ konfrontiert oder unter Druck gesetzt wurden. In der jüngeren Vergangenheit lagen entsprechende Berichte über Kontrollpunkte im Pamir, v.a. Chargusch /Kargoosh, vor. Es wird empfohlen, entlegene Gebiete nach Möglichkeit nicht alleine zu bereisen und ggf. Zweckgemeinschaften mit anderen Touristen zu bilden. Gegenüber Staatsvertretern sollten Reisende höflich, aber selbstbewusst auftreten und notfalls auf ihre Rechte hingewiesen, aber eine Eskalation vermieden werden. Die deutsche Botschaft in Duschanbe nimmt im Notfall Beschwerden auf und meldet sie an die tadschikischen Behörden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Sämtliche Reisedokumente sollten noch mindestens sechs Monate nach der geplanten Einreise gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige unterliegen der Visumspflicht.

    Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen (mit einmaliger Ein- und Ausreise) ist ein Visum über die Internetseite www.evisa.tj zu beantragen. Es handelt sich dabei um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Es wird ein sog. E-Visum ausgestellt und als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Der Status des Visumantrags kann auf www.evisa.tj unter „Manage my application“ eingesehen werden. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde.
    Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.

    Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über die Internetseite www.visa.gov.tj zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird zunächst vorgeprüft; danach muss der Antragsteller persönlich bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin vorsprechen, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.

    Es ist möglich, ein über www.visa.gov.tj beantragtes Visum – vorbehaltlich der positiv abgeschlossenen Vorprüfung – bei Ankunft an einem Internationalen Flughafen in Tadschikistan ausstellen zu lassen. Die entsprechende ausstellende Behörde muss im Online-Antrag ausgewählt werden.

    Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten. Die 9-stellige Nummer besteht aus Ziffern und Buchstaben, wobei Vokale (A, E, I, O, U) nicht benutzt werden. (Bei der 10. Ziffer handelt es sich um eine Prüfziffer, die nicht Teil der Passnummer ist.) Sollte die Nummer im Visumantrag falsch angegeben sein, so kann das E-Visum im System nicht gefunden werden und es ist mit Problemen bei der Ausreise zu rechnen.

    Ausführliche Informationen zum Visumverfahren sind auf der Webseite der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden.

    Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. Eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte sollten Reisende ablehnen, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht.

    Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden.

    Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer.

    Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: Autonome Provinz Berg-Badachschan-GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.

    Weiterreise nach Kirgisistan und Usbekistan
    An den Grenzübergängen zu den Nachbarländern Kirgisistan und Usbekistan kann es zeitweise zu unangekündigten Schließungen kommen. Reisenden wird dringend geraten, sich tagesaktuell über die jeweilige Situation an den Grenzübergängen bei den zuständigen Grenzbehörden zu erkundigen. Nicht alle Grenzübergänge sind für internationale Reisende geöffnet, so z.B. der Grenzübergang nach Kirgisistan im Rasht-Tal (offen nur für Tadschiken und Kirgisen).

    Der in der Nähe von Duschanbe gelegene tadschikisch-usbekische Grenzübergang Denau-Turzunzoda wird nur selten von Touristen genutzt. Diese werden daher auf beiden Seiten der Grenze genauestens überprüft und es besteht die Möglichkeit einer nicht angemessenen Behandlung. Reisenden wird empfohlen, den im nördlichen Tadschikistan in der Nähe von Chudschand gelegenen tadschikisch-usbekischen Grenzübergang Oybek-Buston zu nutzen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Schmuck, der einen Wert von 1.000 USD übersteigt, wird mit einem Einfuhrzoll (18,00 TJS je Gramm Gold, 4,60 TJS je Gramm Silber) belegt, auch wenn es sich um persönlichen Schmuck („für den eigenen Bedarf“) handelt. Der Zollbeamte ist berechtigt, den Wert zu schätzen.

    Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass dieser im Voraus bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.

    In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt.

    Medizinische Hinweise


    Häufig auftretende Krankheit, insbesondere nach heftigen Regenfällen, ist Typhus. Wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen diese hoch fieberhafte Salmonellenerkrankung ist sorgfältige Hygiene (z.B. häufiges Händewaschen). Auch bei Essen und Trinken muss auf Hygiene geachtet werden (nur abgekochtes Wasser oder heiße Getränke; nur frisch zubereitete Gerichte; kein Verzehr von rohem Gemüse und Obst, das nicht geschält werden kann). Eine Impfung gegen Typhus ist zu empfehlen, auch wenn der Impfschutz nur etwa 70 % beträgt.

    Zur Behandlung von Magen- und Darmerkrankungen, sollten entsprechende Medikamente mitgeführt werden.

    Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht in keiner Weise westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe gibt es keine Notärzte sowie kaum Möglichkeiten, bei einem Notfall schnelle und angemessene medizinische Behandlung zu organisieren. Hinsichtlich der Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Kooperationsärzten im Einzelfall wird Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Duschanbe anheim gestellt. Es wird empfohlen, in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) und Typhus zu achten. Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt, Tierkontakte).

    Aufgrund der schlechten hygienischen Zustände besteht außerdem ein hohes Infektionsrisiko bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung (insbes. Hepatitis C, TBC).

    Im Grenzgebiet zu Afghanistan gibt es ein potentielles Malariarisiko. Sollte diese Region besucht werden, ist ein Schutz gegen Stechmücken zu empfehlen (z.B. langärmelige Kleidung, Anti-Mücken-Mittel – z.B. Autan). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe empfiehlt sich nur, wenn es zu einem langfristigen Aufenthalt in diesen Regionen kommt. Eine Beratung durch einen Tropenarzt ist in diesem Fall ratsam.

    Es kommen auch Milzbranderkrankungen vor.

    Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden. Gleiches gilt für fast alle Bergwanderstrecken, da diese selbst mit Fahrzeugen und für Luftrettung schlecht bis nicht erreichbar sind.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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