Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 18.09.2017 (Unverändert gültig seit: 18.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Lage Die Lage in Tansania ist insgesamt stabil. Gleichwohl kann es jederzeit zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften aus unterschiedlichsten Gründen zu lokalen Gewaltausbrüchen kommen. Reisenden wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Es wird zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten geraten. Die politische Lage in der autonomen Teilrepublik Sansibar ist nach umstrittenen Wahlen angespannt, Unruhen können weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Es wird deshalb zu erhöhter Wachsamkeit, insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town geraten. Piraterie auf hoher See Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Externer Link, öffnet in neuem FensterMaritime Security Center dringend empfohlen. Terrorismus Es hat mehrere Anschläge sowohl auf dem Festland als auch auf Sansibar gegeben, Gotteshäuser und religiöse Führer wurden angegriffen. Die Hintergründe blieben häufig unklar. In der Region sind weitere Anschläge nicht auszuschließen. Kriminalität Derzeit häufen sich die Fälle, in denen Touristen von angeblichen Taxifahrern angesprochen und ihnen Fahrgelegenheiten angeboten werden, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, Geld vom Automaten abzuheben. Mehrfach wurden Touristen gezwungen, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers über Western Union zu erwirken. In und um Daressalam nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind die Bahnhofsstation, Fähranlegestelle und Busstationen. Es wird daher dringend empfohlen, ausschließlich registrierte Taxis zu nutzen. Diese sind an einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie zu erkennen. In Zweifelsfällen sollte der Fahrer gebeten werden, seine Registrierung vorzuzeigen. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, harmlos erscheinende Hilfsangebote wie z.B. Mitfahrgelegenheiten oder beim Abheben von Geld anzunehmen. Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden sollten auch tagsüber gemieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Strände in den Küstenstädten. Mit Einbruch der Dunkelheit sollte von Spaziergängen und von Überlandfahrten abgesehen werden. Bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten, sollte auf hinreichend vorhandene Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Kurtaxe Auf Hotelübernachtungen wird eine zusätzliche öffentliche Abgabe von 1,50 US-$ erhoben. Diese kann bereits im Übernachtungspreis inbegriffen sein oder auch nachträglich erhoben werden. Reisen über Land Reisenden wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden. Das größte Gesundheitsrisiko für Reisende in Tansania besteht darin, bei einem Verkehrsunfall verletzt zu werden. Das Straßennetz ist unzulänglich und überlastet. Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. Reisende sollten darauf achten, dass die von ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichem Zustand sind. Immer Sicherheitsgurt anlegen! Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß. In der letzten Zeit häufen sich schwere Busunglücke auf den Schnellstraßen in Tansania. Beim Kauf von Bustickets für Überlandfahrten sollte besonderes Augenmerk auf die Wahl der Busgesellschaft gelegt werden. Flugreisen Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken. Benutzung von Fähren, einschließlich Sansibar Zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar ereigneten sich in der Vergangenheit mehrere schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Bei der Benutzung von Fähren sind augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren zu meiden. Bei Sturm oder Gewitter sollte die nächste Möglichkeit einer ruhigen Überfahrt abgewartet werden. Aktuelle Informationen sind beim Externer Link, öffnet in neuem Fensterprivaten Tourismusverbands Sansibars erhältlich. Alternativ zur Fährverbindung werden mehrfach täglich Flüge nach Sansibar angeboten. Geld/Kreditkarten Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (Euro/US-Dollar) wird empfohlen. Travellerschecks werden nur noch von wenigen Banken und internationalen Hotelketten akzeptiert. Bei Mitnahme von Dollarnoten ist zu beachten, dass von den Banken und Wechselstuben meist nur Dollarnoten mit Prägedatum ab dem Jahr 2006 angenommen werden. Der Umtausch von Euro in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. Das Abheben von Bargeld mit deutschen Bankkarten ist an den Geldautomaten nur noch selten möglich. Empfehlenswert ist daher die Mitnahme von (mehreren) Kreditkarten, mit denen eine Bargeldabhebung an den meisten Geldautomaten möglich ist. Insbesondere mit der weiter verbreiteten VISA-Karte lässt sich bei verschiedenen Banken relativ zuverlässig Bargeld abheben. Allerdings ist zu beachten, dass der Service an den Geldautomaten gelegentlich Störungen unterliegt und daher eine Bargeldreserve empfohlen wird. Auch kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu unberechtigten Bargeldabhebungen Dritter zu Lasten einer kurz vorher am Geldautomat benutzten Kreditkarte. Es empfiehlt sich daher, die Kreditkartenabrechnungen gründlich zu kontrollieren und verdächtige Doppelabhebungen bzw. Abbuchungen dem Kreditinstitut zu melden. Kreditkarten als Zahlungsmittel werden meist in größeren Hotels akzeptiert. Es empfiehlt sich aber, sich vor Abreise kundig zu machen, da viele Hotels nur noch VISA-Karten akzeptieren. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte vor der Einreise bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Tansania in Berlin beantragt werden. Das Visum kann auch bei der Einreise nach Tansania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50,- US-$, Euroscheine werden nur noch selten akzeptiert. Bei Einreisen in Sansibar wird vermehrt auf bargeldlose Zahlung per Kreditkarte (VISA- Card) verwiesen und Bargeld nicht mehr akzeptiert. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Die Einfuhr von pornographischem Material und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt. Bei der Ausfuhr von Tiermaterial sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Aufgrund jüngster Verhaftungen wird davor gewarnt, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren, die CITES-gelistet sind, zu erwerben oder auszuführen. Empfindliche Haft- und Geldstrafen können verhängt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z. B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren. Für homosexuelle Handlungen sieht das tansanische Strafrecht sehr hohe Gefängnisstrafen vor. Prostitution wird mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt von Erwachsenen mit Schülern auch weiterführender Schulen ("secondary schools") ist unabhängig vom Alter der Schüler verboten und wird mit hohen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen belegt. Ebenso sind Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle Hinweise Cholera Nach dem Auftreten von Cholera in Flüchtlingseinrichtungen der Region Kigoma bereits Anfang 2015 ist inzwischen eine Ausbreitung über weite Teile des Landes zu verzeichnen. Betroffen sind auch Daressalam (insbesondere Slums), Arusha und Sansibar. Es ist ausschließlich die einheimische Bevölkerung betroffen. Ausbruchkontrollmaßnahmen laufen, allerdings sind ein Ende des Ausbruchs und die weitere Entwicklung derzeit nicht absehbar. Bei Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen (s. u.), besteht für Touristen weiterhin kein oder ein nur äußerst geringes Risiko. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (Vgl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Eine Cholera-Schluckimpfung steht grundsätzlich zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Gabe mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel aber auch in der momentanen Situation nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Für touristische Reisen nach Tansania ist eine Impfung nicht erforderlich. Im Zweifel wird eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu empfohlen. Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland werden keine Pflichtimpfungen, insbesondere keine Gelbfieberimpfung verlangt. Dies wird durch die tansanische Botschaft in Berlin jetzt ausdrücklich auf ihrer Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite bestätigt. Es bleibt aber dabei, dass bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr für das Festland und Sansibar verlangt werden kann – siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Eine nachgewiesene Gelbfieberimpfung wird als ausreichend anerkannt, auch wenn diese länger als 10 Jahre zurückliegt. Reisende aus Nicht-Endemiegebieten (z.B. Europa) benötigen auch keine Gelbfieberimpfung, wenn sie in einem Gelbfiebergebiet den Flughafen beim Zwischenstopp nicht verlassen oder weniger als 12 Stunden in diesem Flughafen auf ihren Anschlussflug warten. Ein Transit z.B. in Addis Abeba oder Nairobi von unter 12 Stunden erfordert keinen Gelbfieberimpfnachweis. Bei Ankunft in Sansibar (Flughafen oder Fähre) vom tansanischen Festland kommend ist keine Gelbfieberimpfung nötig. Falls es entgegen dieser Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei der Einreise nach Tansania (Festland oder Sansibar) kommt, sollten Reisende die deutsche Botschaft in Daressalam unterrichten – möglichst mit Nennung des Namens des entsprechenden Gesundheitsbeamten. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber Dengue-Fieber wird durch tagstechende Mücken (Stegomyia aegypti) übertragen und kommt in den letzten Jahren immer wieder, insbesondere während der Regenzeit an der Küste vor. Die Erkrankung ist durch Fieber, Hautausschlag und schwere Gelenk- und Knochenschmerzen ("break bone fever") gekennzeichnet. In seltenen Fällen treten Blutungskomplikationen auf (Dengue Hämorrhagisches Fieber). Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen (s. u.). Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Tansania!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Ein hohes Risiko besteht landesweit unter 1800m inklusive der Städte und Nationalparks. Ein geringeres Risiko herrscht in den Höhenlagen zwischen 1800 und 2500m, in Daressalam und auf den Inseln Sansibar und Pemba. In den letzten großen Regenzeiten 2013 und 2014 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Malariafälle in Daressalam. Eine Malariaprophylaxe mit Medikamenten (Chemoprophylaxe) ist daher ratsam. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ggf. mit Imprägnierung, - ganztägig (→ Dengue) und in den Abendstunden und nachts (→ Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen. HIV/AIDS HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Afrikanisches Zeckenbissfieber Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z. T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam. Schutz ist nur durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr möglich. Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) In der Serengeti und im Tarangire-Nationalpark sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste Kleidung und stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten. Dengue-Fieber Die durch die starken Regenfälle bedingte Dengue-Fieber-Erkrankungen ist mit dem Ende der Regenzeit 2014 zurückgegangen. Dengue Fieber wird durch tagstechende Mücken (Stegomyia aegypti) übertragen und kommt in den letzten Jahren immer wieder, insbesondere während der Regenzeit, an der Küste vor, jedoch nie in dem Ausmaß wie 2014. Die Erkrankung ist durch Fieber, Hautausschlag und schwere Gelenk- und Knochenschmerzen („break bone fever“) gekennzeichnet. In seltenen Fällen treten Blutungskomplikationen auf (Dengue Hämorrhagisches Fieber). Trotz des Rückgangs der Fälle wird auch weiter zu Mückenschutz am Tage geraten (siehe auch Merkblatt des Auswärtigen Amtes dazu: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Meningokokken-Krankheit (u. a. bakterielle Hirnhautentzündung) Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden und Westen des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z. B. Victoria-See) durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Tansania konsequent abgesehen werden. Gifttiere In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Höhenkrankheit Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimandscharo oder der Mt. Meru bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (Höhenkrankheit). Eine Bergrettung ist so gut wie nicht vorhanden. Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin. Eine reise- bzw. höhenmedizinische Beratung wird inbesondere auch beim Vorliegen von Vorerkrankungen dringend empfohlen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zusätzlich kann der Abschluss einer lokalen Evakuierungsversicherung bei AMREF-Flying Doctors erwogen werden (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.amrefgermany.de). Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Es gibt im Land immer wieder Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Stand 18.09.2017 Quellverweis ...