Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 22.09.2017 (Unverändert gültig seit: 22.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Anlässlich des Ablebens des thailändischen Königs Bhumibol Adulyadej am 13. Oktober 2016 wurde eine einjährige Trauerperiode angeordnet, die zu Einschränkungen des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens führen kann. Dies gilt besonders für die Beisetzungszeremonie, die vom 25. bis 29. Oktober 2017 auf dem Sanam-Luang-Platz in Bangkok stattfinden wird. Während der Beisetzungszeremonie muss mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen in Bangkok gerechnet werden. Vom 30. September bis 30. Oktober 2017 werden der Grand Palace und Wat Phra Keow für den Besucherverkehr geschlossen sein. Reisende sollten die Gefühle und Trauerbekundungen des thailändischen Volkes respektieren und auf angemessene Kleidung in der Öffentlichkeit achten. Es wird empfohlen, sich über lokale Medien, Reiseveranstalter oder Hotels über mögliche Einschränkungen informiert zu halten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Im August 2016 kam es in Hua Hin, Phuket, Krabi, Trang und Surat Thani sowie weiteren Orten und Provinzen im Süden Thailands zu Bomben- und Brandanschlägen. Dabei gab es Tote und Verletzte. Im Mai 2017 gab es einen Bombenanschlag in einem Militärkrankenhaus in Bangkok. Weitere Anschläge, auch in Urlaubsgebieten, können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden in Thailand wird weiterhin empfohlen, besonders wachsam zu sein und den Anordnungen der örtlichen Sicherheitskräfte und Behörden Folge zu leisten. Grundsätzlich hat sich, nach dem Militärputsch im Mai 2014, die Sicherheitslage in Thailand stabilisiert. Das öffentliche Leben verläuft weitgehend normal. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind allerdings weiterhin erheblich eingeschränkt. Reisende sollten sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst sein. Es wird generell empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, da gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften nicht auszuschließen sind. Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla) wird dringend abgeraten. Dort kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Reisen auf dem Landweg nach Kambodscha sind nur über die offiziellen Grenzübergänge möglich. Von Reisen nach Preah Vihear und den umliegenden Tempelanlagen wird abgeraten, da der gesamte Bereich weiterhin militärisches Sperrgebiet ist. Zur Situation auf kambodschanischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha. Terrorismus Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden. Vor allem in den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Kriminalität Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden. In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird den Touristen unterstellt, sie hätten gemietete Gegenstände (insbesondere Jet Skis oder Motorroller) beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) begangen, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Botschaft in Bangkok aufzunehmen. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk-Tuks steigen, deren Fahrer sie selbst angesprochen haben. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in diverse Geschäfte geführt und dann unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen. Gerade bei Fahrten mit Tuk-Tuks ist besondere Vorsicht geboten. Der Preis sollte schon vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, anschließend mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert zu werden. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen. In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden. Sicherheitsvorkehrungen (z. B. in Hotels und Discos) in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards. Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht. Straßenverkehr Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle wesentlich höher als in Deutschland, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Auch in Thailand gilt Helmpflicht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Es wird geraten, in solchen Fällen ruhig zu bleiben und Eskalationen zu vermeiden. Wohneigentum Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden. Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig und spricht Englisch. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Reisende mit Pauschalangeboten erhalten Informationen auch zur Sicherheit normalerweise über die Reiseveranstalter. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um keine religiösen Gefühle zu verletzen, ist beim Betreten von Tempeln auf angemessene Kleidung zu achten. Das Klima in Thailand ist tropisch; es herrschen meist Temperaturen zwischen 30 und 35 Grad Celsius bei hoher Luftfeuchtigkeit. In der Regenzeit von Mai bis Oktober kann es zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, denen jährlich Menschen zum Opfer fallen. Auch Erdbeben treten relativ häufig auf. Führerscheine Deutsche Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder ein Internationaler Führerschein (in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis) oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine einmalige Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden. Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind seit Mai 2014 allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt. Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind seit Ende 2016 auf max. 2 Mal pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen. Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen sind dem Internetauftritt der thailändischen Einwanderungsbehörden (in englischer Sprache) zu entnehmen: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.immigration.go.th. Wichtige Hinweise Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500,- je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Es wird dringend dazu geraten, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen. Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z. B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen. Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreise- und Ausreisebestimmungen kann nur von einer thailändischen Behörde erteilt werden. Weitere Informationen können u. a. bei den thailändischen Auslandsvertretungen, z. B. der Botschaft des Königsreichs Thailand in Berlin, eingeholt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Ein- und Ausfuhr von Devisen Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von US$ 20.000,- übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von THB 50.000,- bzw. THB 500.000,- (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr zu deklarieren. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen. Antiquitäten Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z. B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich. Souvenirs Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z. B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren. Zigaretten Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden. Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten, E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten oder sonstigen Verdampfern kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Ausweispflicht Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Majestätsbeleidigung Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren bestraft werden. Diebstahl Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt. Sexueller Missbrauch von Kindern Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners/der Partnerin vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht. Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen. Kleidungsvorschriften Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden. Fotografierverbot Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografier-Verbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt. Zu beachten ist in Verbindung damit jedoch, dass intime Aufnahmen von Opfern von Gewaltverbrechen oftmals in der thailändischen Presse publiziert werden. Strafverfahren Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten 10 Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituation als gering einzuschätzen, obgleich aktuell Fälle in der Bevölkerung z.B. derzeit aus Chiang Mai, Chanthaburi, Phetchabu, Bung Kann und bei Reisenden vereinzelt gemeldet werden. Zika-Virus-Infektion verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings kann sie für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterExpositionsprophylaxe Insektenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterZika-Virus . Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps-Masern-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Dengue-Fieber tritt in Thailand häufig auf, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober, Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren, verzeichnet. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Beim Auftreten von Fieber nach einem Thailandbesuch ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, ca. 40-50% der Fälle im Land werden durch die gefährlichere Form Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 50% durch Plasmodium vivax (selten auch Infektionen mit Plasmodium knowlesii). Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet. Ein Malariarisiko besteht im nordwestlichen Grenzgebiet zu Myanmar, v. a. in den Provinzen Tak und Mae Hong Son, im westlichen Grenzgebiet in der Provinz Ranong sowie im Süden in der Provinz Yala. Des Weiteren im westlichen Grenzgebiet zu Myanmar (Provinzen Chumphon, Prachuab, Khiri Khan, Kanchanaburi, Petchaburi) sowie im Süden (Narathiwat, Songkhla), im südöstlichen Grenzgebiet zu Kambodscha (Trat, Chantaburi) und auf einigen Inseln (z.B. Ko Chang bei Ranong); außerdem in den ländlichen bewaldeten Regionen von Phuket und Phang Nga. Das Malariarisiko ist geringer aber vorhanden (mehr in der Regenzeit, weniger in der Trockenzeit) in den Waldgebieten des mittleren Westens sowie der nördlichen und östlichen Landesteile; auf einigen Inseln, z. B. Ko Chang und Ko Mak vor Trat im Südosten, Similan-Inseln in der Andamanensee vor der Provinz Phang Nga im Südwesten. Ein sehr geringes Malariarisiko besteht in den zentralen Landesteilen und Küstengebieten, auf den meisten vorgelagerten Inseln sowie in den höheren Gebirgslagen. Großstädte und Touristikzentren wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Cha Am, Chiang Mai, Ko Samui, Phuket (Stadtgebiet), Krabi (Stadtgebiet), Songkhla (Stadtgebiet), Hat Yai gelten als malariafrei. Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) kann je nach Reiseprofil für die Risikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. HIV / AIDS HIV/AIDS ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Neue Influenza A/H1N1 2009 (Schweinegrippe) Auch in Thailand gibt es seit April 2009 nachgewiesene Infektionen mit der neuen Influenza A/H1N1. Seit Dezember 2009 sind die Fallzahlen deutlich zurückgegangen und mischen sich mit dem Vorkommen der saisonalen Influenza. Saisonale Influenza Die üblichen saisonalen Influenzaviren zirkulieren ganzjährig in Thailand mit leichtem Anstieg der Fallzahlen während und kurz nach den Regenzeiten. Insgesamt ist das Vorkommen aber seltener als in europäischen Gebieten mit größerer Temperaturdifferenz, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Aviäre Influenza (Vogelgrippe) Seit Jahren ist in Thailand auch die hochpathogene Form der aviären Influenza („Vogelgrippe“) aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel. Weiter vorkommende Infektionen sind Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie Melioidose und Leptospirose. In Thailand kommen diverse giftige Schlangenarten vor (auch in den Stadtgebieten, v. a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten! Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Quellverweis ...