Togo: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 01.09.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Aktualisierungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise In den letzten Wochen ist es wiederholt zu öffentlichen Kundgebungen bzw. Protesten durch die togoische Regierungspartei als auch die Opposition gekommen. Am 19. August 2017 wurden dabei zwei Personen getötet. Auch in den nächsten Tagen und Wochen sollen landesweit weitere Demonstrationen stattfinden, bei denen gewaltsame Ausschreitungen nicht auszuschließen sind. Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, die lokalen Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Diebstähle, Taschendiebstähle, aber auch Raubdelikte sind im Großraum Lomé, auch gegen europäische Reisende, nicht auszuschließen. Am Strand ist außerhalb bewachter Abschnitte erhöhte Vorsicht geboten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollteder Strandbereich gemieden und auch im Stadtbereich von Lomé auf Spaziergänge verzichtet werden. Straßenbauarbeiten und die dadurch verursachten Staus, werden gelegentlich zum Öffnen nicht verriegelter Autotüren und zu Diebstählen genutzt. Autotüren sollten daher immer verriegelt sein. Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sind Nachtfahrten riskant und sollten möglichst unterlassen werden Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) sollten möglichst nicht außerhalb des Hotels mitgeführt werden. Wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass, von dem man eine Kopie haben sollte) sollten besonders diebstahlsicher am Körper getragen werden. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, die die Täter zu unkontrollierten Gegenreaktionen verleiten könnte. Bei einem Verkehrsunfall muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden. Angesichts möglicher emotionaler Bedrohungen kann es sich empfehlen - unabhängig von der Verursacherfrage - nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Man sollte im Auge behalten, dass es sich um einen Unfall handeln könnte, der zu Straftaten genutzt wird. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Eine Geldversorgung mit der Maestrokarte ist in Togo nicht möglich. Visakarten funktionieren an vielen Geldautomaten. Kreditkarten zunehmend in Hotels und in größeren Geschäften akzeptiert, ein Missbrauch kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. MasterCard-Kreditkarten werden erfahrungsgemäß nicht akzeptiert. Barmittel in Devisen sollten grundsätzlich nur bei Banken eingetauscht werden; von der Mitnahme einer größeren Summe an Barmitteln wird aus Sicherheitsgründen abgeraten. Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der auf das offene Meer gerichteten gefährlichen Unterströmung und der starken Brandung dringend abgeraten. Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand. Bei den weit verbreiteten Motorrad-Taxis kommen häufig schwere Unfälle vor. Zumindest sollte, auch wenn für Passagiere keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Die Halter der Motorrad-Taxis haben oft nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die nur wenig teureren Sammeltaxis sind deshalb vorzuziehen Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich. Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Jedes Reisedokument muss gültig sein. Geldfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum; dieses kann bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein 7-Tage-Visum für 10.000,- F-CFA (= 15,- €) auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden. Dieses Visum kann bei der Passbehörde für insgesamt bis zu 30 Tage verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000,- F-CFA. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät das Auswärtige Amt in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen vor Einreise. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Die deutsche Botschaft Lomé nimmt in ihrer Funktion als Seemannsamt nur noch Beschwerden von Besatzungsmitgliedern entgegen und leitet diese weiter. Auch für das Musterungsverfahren sind die Auslandsvertretungen nicht mehr zuständig. Beschwerden von Besatzungsmitgliedern leitet die Botschaft weiter an die Externer Link, öffnet in neuem FensterBerufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Dienststelle Schiffssicherheit in Hamburg. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Einfuhrbeschränkungen bei Tabak 10 Zigarettenpackungen Geld Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000,- F-CFA (ca. 1.500,- €) übersteigen. Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000,- F-CFA (ca. 750,- €) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot. Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000,- € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (fünf bis zehn Jahre) hingewiesen wird. Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bestraft werden. Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500,- € und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktueller Hinweis Lassa-Fieber Nachdem 2016 erstmalig Fälle von Lassa-Fieber in Togo registriert wurden, sind 2017, bis Anfang März, im District de l’Oti (Région des savanes) wieder einige Fälle mit Todesfolge aufgetreten. Lassa-Fieber gehört zur Gruppe der sog. hämorrhagischen (Blutung verursachenden) Fieber. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die durch Kontakt mit Ausscheidungen bestimmter infizierter Nagetiere (Mastomys natalensis) z. B. über kontaminierte Nahrung oder aerogen über zerstäubten Urin übertragen wird. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch über Kontakt mit infektiösen Körperflüssigkeiten ist möglich. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft mild. Mögliche Symptome sind Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Muskelschmerzen. In etwa 20 % der Fälle kommt es zu schwerwiegenderen Problemen bis hin zu neurologischen Erscheinungen (z. B. Taubheit) und Multiorganversagen. Eine Behandlung mit dem virushemmenden Medikament Ribavirin sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Eine wirksame Impfung existiert nicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Nachrichtenlage zu verfolgen und sich von sichtbar Kranken fernzuhalten. Vorsicht ist insbesondere bei Reisen unter einfachen Bedingungen in ländlichen Gebieten angezeigt. Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche in betroffenen Gebieten sind wenn irgend möglich zu vermeiden. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Nachrichtenlage zu verfolgen und sich von sichtbar Kranken fernzuhalten. Vorsicht ist insbesondere bei Reisen unter einfachen Bedingungen in ländlichen Gebieten angezeigt. Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche in betroffenen Gebieten sind wenn irgend möglich zu vermeiden. Impfschutz Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int . Fünf labortechnisch bestätigte Fälle wurden zuletzt 2007 aus dem Distrikt Lacs im Süden und aus Kara gemeldet. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung ist bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll. 2016 wurden 1975 Fälle von Meningitis durch Meningokokken der Serogruppen W festgestellt, davon 12 Todesfälle. Im Jahr 2017 wurden bis zum 19. Februar 248 Fälle erfaßt (19 Tote). Betroffen waren die Région de Plateaux (85), Région centrale (50), Régon Kara (48) und die Région des Savanes (65). Der District d’Akebou (Grenze zu Ghana) meldete allein 78 Fälle mit 3 Toten. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken. Malaria Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit mit anschließender Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht- immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguani, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Dengue-Fieber Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, eine Dunkelziffer wird vermutet. Das Virus wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. Im Krankheitsverlauf stehen Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund, in vielen Fällen tritt auch ein Hautausschlag auf. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit seltener Todesfolge auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Aufgrund der Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. HIV/AIDS 130.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen wurden 2010 für Togo gemeldet. 3,5 % der erwachsenen Bevölkerung und über 50 % der Prostituierten waren HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v.a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten sporadisch aber nicht als Epidemie auf und betreffen meist ein Umfeld mit einfachen Lebensbedingungen, z.B. geprägt durch Knappheit an sauberem Wasser. Das selbst in urbanen Zentren kaum vorhandene sanitäre Abwassersystem, trägt zur Verbreitung der Durchfallerkrankungen bei. Die Krankenhäuser CHU Sylvanus Olympio und Hôptial secondaire de Bè in Lomé sowie das CMS in Atakpame (in Zentraltogo) sind spezialisierte Einrichtungen zur Behandlung dieser Krankheiten. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Es kann (selten) zu schweren Verläufen mit Befall von Leber, Gehirn und Rückenmark kommen. Baden im Süßwasser (in Seen aber auch in langsam fließenden Flüssen) sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Tollwut Wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher in Togo nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist wenn überhaupt sehr begrenzt erhältlich. Milzbrand (Anthrax) Im Norden des Landes kommt es seit Jahren immer wieder zu Infektionen mit Milzbrand. Prinzipiell ist das eine bakterielle Erkrankung, die Tiere betrifft (v. a. Ziege, Schafe, Kühe). Ende Januar 2014 sind wieder Erkrankungen von Tieren im Norden Togos (Canton de Natarè, préfecture de Kpendjal/Région des Savanes) ca 650 km nördlich von Lomé beschrieben worden. Die Infektion von Menschen erfolgt meist über Kontakt verletzter Haut zu an Milzbrand erkrankten oder verendeten Tieren (Hautmilzbrand) oder (selten) durch Essen von infiziertem und nicht ausreichend gegartem Fleisch erkrankter Tiere (Darmmilzbrand). Sehr selten ist auch der gefährliche Lungenmilzbrand durch Einatmen infizierter Sporen. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist unwahrscheinlich. 2006 und 2008 kam es jeweils zu einem Todesfall bei Trommelbauern in Europa, die sich an infizierten Fellen aus Afrika angesteckt hatten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist zwar begrenzt, aber es sind französisch sprechende Fachärzte vieler Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch. Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur wenige Privatkliniken in Lomé in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen häufig Vorkasse. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Lassen Sie sich - auch wenn Sie aus anderen Regionen über Tropenerfahrung verfügen - vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten, immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen, trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...