Tonga: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 28.08.2017 (Unverändert gültig seit: 28.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Naturkatastrophen Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u.a. auf Tonga, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird empfohlen, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen In Tonga gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland. In Notfällen kann auch der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Honorarkonsul in Nuku’alofa / Tonga um Unterstützung gebeten werden. Tonga unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Anfragen können jedoch an die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Tonga in London gerichtet werden. Geld/Kreditkarten Währung in Tonga ist der tongaische Pa'anga. Bankautomaten sind in allen größeren städtischen Gebieten (vor allem Nuku’alofa Town/Tongatapu und Neiafu Town/Vavau) vorhanden. Kreditkarten werden in den meisten Hotels und Ferienorten angenommen. Tourismus Weitere Informationen sind beim tongaischen Besucherzentrums (Externer Link, öffnet in neuem FensterTonga Visitors Bureau) abrufbar. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein. Visum Touristen aus Deutschland benötigen kein Visum, müssen jedoch ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie etwaige Visa für das nächste Zielland besitzen und bei Ankunft ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können. Ein visumfreier Aufenthalt für Besuche ist bis zu 90 Tage pro Halbjahr möglich. Für längere Aufenthalte wird empfohlen, sich vorab an die Einwanderungsabteilung des Außenministeriums (Immigration Department Nuku’alofa, Tel. +67626970, E-Mail: visatonga@gmail.com) bzw. die Botschaft des Königreichs Tonga in London zu wenden. Ein Überschreiten der Gültigkeitsdauer des Visums kann durch Nachzahlen der fälligen Verlängerungsgebühr behoben werden, im Einzelfall aber auch gerichtlich verfolgt und mit Geld- oder Haftstrafen und einer Einreisesperre belegt werden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Bei allein reisenden Minderjährigen sollte sichergestellt werden, dass die Einreisebehörden von Tonga rechtzeitig von Sorgeberechtigten, Verwandten oder Bekannten in Tonga über die Ankunft informiert werden, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt. Aktuelle Informationen zur zollfreien Einfuhr von Waren sind auf der Homepage des Tonga Visitors Bureau unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tongaholiday.com verfügbar. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Vor Erwerb, Besitz, Abgabe sowie der Ein- und Ausfuhr von jeglicher Menge von Rauschgiften aller Art wird eindringlich gewarnt. Für den Besitz selbst geringer Mengen von Rauschgift sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor. Es ist verboten, sich ohne ausreichende Kleidung (z.B. Hemd oder T-Shirt) auf öffentlichen Plätzen zu bewegen. Das Tragen von Badekleidung ist lediglich an den Stränden und in Schwimmbädern gestattet. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber wird (seit 2014) sehr häufig beobachtet. Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme (s.u.). Chikungunya-Fieber Auch Chikungunya-Fieber wird seit 2014 vermehrt beobachtet. Es ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · ganztags Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten auf Tonga häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit aufbereitetem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden Tollwut/Hundebissverletzungen Das Tollwutrisiko wird als gering eingeschätzt. Streunende und teils aggressive Hunde gehören jedoch zum alltäglichen Straßenbild und sollten nach Möglichkeit gemieden werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Tonga entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht europäischem Standard. Krankenhäuser und eine Notfallversorgung befinden sich in den Städten Nuku’alofa, Ha’apai und Vava’u. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Tonga wird empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...