Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise (Entfall) Landesspezifische Sicherheitshinweise (Terrorismus) Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Terroristische Anschläge können auch in Trinidad und Tobago nicht ausgeschlossen werden. Anfang Februar 2018 wurden einige Personen unter dem Verdacht, einen terroristischen Anschlag geplant zu haben, festgenommen. Sicherheitskräfte an belebten Orten wurden daraufhin verstärkt. Kriminalität Die Zahl der Gewaltverbrechen in Trinidad und Tobago ist hoch. Die Bandenkriminalität, bei der es nicht zuletzt um Drogenhandel geht, hat daran einen großen Anteil. In Zeiträumen um Feiertage (Weihnachten, Karneval) ist regelmäßig ein Anstieg von Taschendiebstählen, Gelegenheitsüberfällen und ähnlichen Delikten zu verzeichnen. Allgemeine, subjektiv belanglos erscheinende Streitsituationen sollten grundsätzlich nicht unterschätzt werden. Auf Trinidad häufen sich derzeit kriminelle Vorfälle im Rahmen von Bandenkriminalität. Insbesondere Enterprise, ein Stadtteil von Chaguanas, der sich in der Nähe von Mowietowne Chaguanas befindet, sollte unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt für Carapo, einen Stadtteil von Arima. Besonders in Port of Spain, aber auch in den übrigen größeren Städten, besteht die Gefahr von Raubüberfällen und Einbruchdiebstählen. Vor Gewaltanwendung, manchmal auch unter Einsatz von Schusswaffen, wird dabei nicht zurückgeschreckt. Von Besuchen der Innenstadt von Port-of-Spain östlich von Henry Street sowie der Stadtteile Beetham, Laventille, Morvant und Sea Lots wird dringend abgeraten. Im Stadtteil Belmont ist ebenfalls Vorsicht geboten. Aber auch in anderen Wohngebieten, in Einkaufszentren sowie an den Ausflugszielen Fort George und Lady Young Lookout haben sich Überfälle auch auf Ausländer ereignet. Bei Besuchen des Stadtzentrums (Downtown) sowie bei öffentlichen Veranstaltungen sollte auf Taschen und Geldbeutel geachtet werden. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sollten sich organisierten Landausflügen anschließen und nicht einzeln das Stadtzentrum von Port of Spain sowie die Gegend um das Hafengelände erkunden. Auf den Zubringerstraßen zum Flughafen Piarco, Beetham Highway und Lady Young Road, kommt es vor, dass haltende Autos von kriminellen Banden überfallen werden, um die Insassen auszurauben. Auf Tobago ist in Charlotteville und in Minister Bay/Bacolet erhöhte Vorsicht geboten. Auch im Südwesten Tobagos (z.B. in Buccoo, Bon Accord, der Gegend von Black Rock und Lambeau) kam es aber in der Vergangenheit immer wieder zu Taschendiebstählen und Überfällen. Einbrüche und Überfälle hat es auch wiederholt in Gästehäusern, alleinstehenden Villen und auch Hotelanlagen gegeben. Wiederholt waren auch deutsche Touristen betroffen. Es sollte daher im eigenen Interesse auf einen entsprechenden Sicherheitsstandard bei der gewählten Unterkunft (Einzäunung, Sicherheitsdienst etc.) geachtet werden. Alleinreisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Einsame Strände sollten wegen der Gefahr von Überfällen sowohl auf Trinidad als auch auf Tobago stets gemieden werden. Die Gefahr von Überfällen nimmt nach Einbruch der Dunkelheit erheblich zu. Reisende sollten keinen Widerstand leisten, um das Risiko von Gewaltanwendung zu verringern. Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln / Parks größerer Städte / Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten. Es sollte dabei besonderes Augenmerk auf die Umgebung gelegt werden: Ohrstöpsel oder Kopfhörer, die akustische Sinneseindrücke unterdrücken, sollten daher nicht getragen werden. Es wird im Übrigen dringend davon abgeraten, Anhalter mitzunehmen oder selbst per Anhalter zu reisen. Auch bei der Benutzung von Taxis und Maxitaxis (Kleinbusse) ist Vorsicht angebracht. Trunkenheit am Steuer und daraus resultierende unberechenbare Fahrweise ist ein weitverbreitetes Problem. Auf Wertsachen wie Schmuck sollte verzichtet und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Piraterie Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 999 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk. Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Phasenweise ist eine verstärkte Erdbebenaktivität zu verzeichnen. Informationen zur aktuellen Gefahrenlage erhalten Sie über die University oft the West Indies oder über das Office of Disaster Preparedness and Management. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Sprache Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet. Geld/ Kreditkarten In Trinidad und Tobago können gängige Währungen in Hotels und bei den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet. Flug- und Fährverkehr Es wird empfohlen, ca. zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird. Zwischen beiden Inseln verkehren regelmäßig Flüge (ca. 20 min Flugzeit) und Fähren (je nach Fähre ca. 2,5 bzw. 4,5 Stunden Fahrzeit). Zwischen San Fernando und Port of Spain wurde Anfang Januar 2009 eine Passagierfährverbindung, das „Wassertaxi“, in Betrieb genommen. Straßenverkehr In Trinidad und Tobago herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr geraten. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein wird bei einem Aufenthalt bis zu maximal drei Monaten für die Anmietung oder Führung eines Fahrzeugs anerkannt, ein internationaler Führerschein bis zu maximal einem Jahr. Taxis (mit Einschränkungen) sowie Mietwagen stehen zur Verfügung. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Visum Für die Einreise nach Trinidad und Tobago mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Die genaue Aufenthaltsadresse muss sowohl im Einreiseformular als auch gegenüber den Grenzbeamten angegeben werden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. An- bzw. Abreise über die USA Bein Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen, CS-Gas, Pfefferspray, Messer mit feststehender Klinge) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise am Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen ohne Genehmigung festgestellt, ist mit sofortiger Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe ist die Regel. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetze werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist bei Entgegennahme von Paketen von Fremden geboten. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. Militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) ist laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Einfuhr, käuflicher Erwerb, Besitz und Verkauf sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe nebst Beschlagnahme der Kleidung geahndet. Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist. Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Merkblatt Zika-Virus-Infektion . Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber kann von allen Reisenden die bei Einreise nach Trinidad und Tobago älter als 12 Monate sind bzw. bei Weiterreise in andere Länder Südamerikas oder Länder in Subsahara-Afrika verlangt werden (siehe www.who.int). Die Impfung wird medizinisch zudem empfohlen, da auf Trinidad mit Ausnahme des Stadtgebietes von Port of Spain eine Übertragung möglich ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt zudem, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokoken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Malaria Beide Inseln gelten als malariafrei Dengue Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u). Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibikinsel St. Martin im Januar 2014, wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch bestätigte Fälle von Chikungunya in Trinidad und Tobago. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.Ein Merkblatt zu Chikungunya ist unter www.diplo.de/reisemedizin zu finden. West-Nile West-Nile-Fieber wird ebenfalls über Mücken übertragen und kann neben grippeähnlichen Symptomen auch zu einer Gehirnentzündung (Encephalitis) führen. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen West-Nile-Fieber gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.). Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen. HIV / AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko der Übertragung einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch Kontakt mit Oberflächenwasser übertragen werden, das mit Nagetierausscheidungen kontaminiert ist. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Erkrankung von Leber und Nieren führen. Nur bei zu erwartender Exposition ist im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin angezeigt. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten nicht immer mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung in privaten Arztpraxen bzw. Privatkliniken sowie Medikamente müssen in der Regel sofort bar bezahlt werden. Manchmal ist auch eine Kreditkartenzahlung möglich. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Trinidad und Tobago durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...