Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Stand 14.08.2017 (Unverändert gültig seit: 14.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung Vor Reisen in die Hauptstadt N'Djamena, in die Region des Tschadsees, in das Grenzgebiet zwischen Tschad und Kamerun sowie in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik wird gewarnt. Darüber hinaus wird von nicht zwingend erforderlichen Reisen in alle anderen Regionen der Republik Tschad, insbesondere der Gebiete der Sahara, ihrer Randgebiete und der Sahelzone dringend abgeraten. Das Auswärtige Amt fordert alle Deutschen in Tschad auf, besondere Vorsicht walten zu lassen. Im Juni, Juli und Oktober 2015 hatte Boko Haram in der Hauptstadt N’Djamena und der kleinen Stadt Baga Sola am Tschadsee insgesamt sieben Sprengstoffanschläge verübt, bei denen 80 Menschen starben und zahlreiche verletzt wurden Es ist trotz des zeitlichen Abstands nicht auszuschließen, dass es in N´Djamena und in anderen Landesteilen zu weiteren Anschlägen kommen kann. Öffentliche Plätze, Restaurants und größere Menschenansammlungen gelten noch immer als gefährdet. Zudem ist immer wieder mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen. Reisenden wird empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die aktuelle Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung der Terrororganisation Boko Haram; deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht. Aufgrund der zahlreichen Angriffe auf Gemeinden in der Tschadseeregion seit Februar 2015 hat die Regierung über die an den Tschadsee angrenzende Provinz „Lac“ den Ausnahmezustand verhängt. Auch in den an Kamerun und Nordost-Nigeria angrenzenden Landesteilen des Tschad besteht ein erhöhtes Anschlags- bzw. Entführungsrisiko. Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden, da vereinzelt mit Überreaktionen gerechnet werden muss. Im Süden des Tschad, insbesondere im Grenzbereich zur Zentralafrikanischen Republik und zum Sudan halten sich seit Ausbruch der Krise in der Zentralafrikanischen Republik Ende 2013 rund 150.000 Flüchtlinge und Rückkehrer auf. Die Grenze zwischen Tschad und der Zentralafrikanischen Republik wurde 2014 für den normalen Grenzverkehr vollständig geschlossen. Tschadische Truppen sichern zwar das Grenzgebiet, die hohe Zahl von Flüchtlingen verbunden mit einer ohnehin schwierigen Versorgungslage kann jedoch zu Spannungen unter Flüchtlingen und / oder mit der angestammten Bevölkerung führen. Reisen im Land Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Im Norden und Osten des Landes gibt es ausgedehnte, z.T. unmarkierte Minenfelder. Touren durch die Sahara (Tibesti, Ennedi, Borkou) sind daneben mit erheblichen Verkehrs- und Gesundheitsrisiken verbunden; auch hier gilt ein erhöhtes Anschlags- oder Entführungsrisiko für westliche Reisende. Es besteht landesweit, insbesondere auf Überlandfahrten, aber inzwischen auch in der Hauptstadt N‘Djamena ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität, insbesondere von sog. „coupeurs de routes“, d.h. motorisierten und häufig bewaffneten Straßenräubern zu werden, die auch jederzeit bereit sind, von Messern oder Schusswaffen Gebrauch zu machen. Zudem besteht ein erhebliches Unfallrisiko. Nächtliche Überlandfahrten sollten unbedingt vermieden werden. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist in den nördlichen Landesteilen nicht gegeben; Evakuierungsmöglichkeiten bestehen nur vom Flughafen Faya Largeau. Wegen der angespannten Sicherheitslage sollte Anweisungen der tschadischen Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden. Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Medizinische Versorgung ist nicht bzw. nur in unzureichendem Maße gegeben. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet. Es wird dringend zum Abschluss einer Reise-Rückhol-Versicherung („Luftrettung“) geraten. Bei Besuchen in den nördlichen Regionen wird die Mitnahme eines Satelliten-Telefons empfohlen, welches aber nur mit Genehmigung der zuständigen tschadischen Behörden mitgeführt werden darf. Fotografieren benötigt eine besondere schriftliche Erlaubnis (s. u.), stößt jedoch selbst bei Vorliegen dieser Erlaubnis im gesamten Land auf erhebliche kulturelle und Sicherheits-Vorbehalte. Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden, Flughäfen und anderen „strategischen Einrichtungen“ sollte unbedingt unterlassen werden. Privat-Personen reagieren häufig aggressiv, wenn sie ohne vorherige Einwilligung fotografiert werden. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen und dabei auch die Wahlmöglichkeit „Erhalt von Sicherheitshinweisen“ zu aktivieren, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Die deutsche Botschaft in N’Djamena kann Nothilfe für Deutsche nur in eingeschränktem Umfang leisten. Sie nimmt darüber hinaus keine weiteren Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt auch keine Visa: Für beides ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig. Schengen-Visa können jedoch bei der französischen Botschaft in N`Djamena beantragt werden. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine allgemeinen Reiseinformationen vor. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss. Sonstige Hinweise Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen. Bei Einreise auf dem Landweg finden an der tschadisch-nigrischen Grenze häufig keine Grenzkontrollen statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht. Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss vor Einreise auf dem Landweg zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann im Einzelfall eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist. Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt, obwohl ihr Erwerb im Tschad häufig möglich ist. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis (Kinderlähmung) und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera (s. u.) empfohlen. Während der Trockenzeit (Dezember bis April) kommt es in den Ländern des Afrikanischen Meningitisgürtels regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken. Malaria Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Das größte Risiko besteht im südlichen Landesteil einschließlich der Hauptstadt, nach Norden in den Wüstengebieten wird es geringer. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Es kommt immer wieder zu Cholera-Erkrankungen, die auch größere Ausmaße annehmen können. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (vgl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin ). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen. Medizinische Versorgung Reisende sollten für den Tschad unbedingt eine zuverlässige Rückholversicherung und einen Auslands-Krankenversicherungsschutz abschließen. Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke – ist dringend empfohlen. Das französische Centro Medico-Social (CMS) bietet auch für Touristen eine allgemeinmedizinische Erstversorgung an. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ )oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de ). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...