Turkmenistan: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 25.08.2017 (Unverändert gültig seit: 25.08.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Aktuelle Hinweise Aufgrund der Asian Indoor and Martial Arts Games (17. - 27. September 2017) wurden die Sicherheitsbestimmungen in Turkmenistan bis zum Ende der Veranstaltung verstärkt und Einreisekontrollen verschärft Außerdem wird die Vergabe von Transitvisa restriktiver gehandhabt. Reisenden, die einen Aufenthalt während dieser Zeit planen, wird empfohlen, sich im Vorfeld eingehend bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Turkmenistan in Berlin zu informieren. Inhaber einer AIMAGIAC-Akkreditierungskarte (Asian Indoor and Martial Arts Games Identity and Accreditation Card) benötigen im Zeitraum der Asiatischen Sportwettkämpfe vom 18. August bis 12. Oktober 2017 allerdings ausnahmsweise kein Visum für die Ein- und Ausreise in Turkmenistan, sofern sie auch im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Zum 1. August 2017 wurde in Turkmenistan eine Tourismusgebühr von 2,- US-Dollar pro Übernachtung für ausländische Touristen und Besucher eingeführt. Reisende müssen mit der Erhebung dieser Sonderausgabe z.B. durch Hotels rechnen. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Naturkatastrophen Turkmenistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen GeoForschungsZentrums Potsdam. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Geld/Kreditkarten Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Neue Manat TMT). Der US-Dollar (US-$) ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen (z.B. internationalen Hotels, Flughafen) - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen (z. B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren) können von Ausländern i. d. R. nur in US-$ beglichen werden. Kreditkarten (nur VISA oder American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen internationalen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen. Eine Bargeldversorgung ist über Western Union möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung „TMT“. Es gibt einige wenige Bargeldautomaten, an denen TMT mittels Visa- oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden. Reisenden wird daher empfohlen, ausreichend Bargeld, vorzugsweise in US-Dollar, mitzuführen. Ein Umtausch von US-$ in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft; auch Haftstrafen sind möglich. Ein Rücktausch von TMT in US-$ ist nicht möglich. Kommunikation In Turkmenistan gibt es folgenden Mobilfunkanbieter: TM Cell (Altyn Asyr, turkmenisch). MTS (MTC, russisch) stellt seinen Service voraussichtlich spätestens zum 30.09.2017 ein. Der Zugang zum Internet ist möglich, jedoch in Abhängigkeit vom Standort mit schwankender Geschwindigkeit. Diverse Newsseiten und Webportale, sowie insbesondere soziale Medien, sind nicht zugänglich. Außerhalb besiedelter Gebiete gibt es keine Netzabdeckung. Ausländische SIM-Karten können nur benutzt werden, wenn der ausländische Anbieter ein Abkommen mit TM Cell hat (für Deutschland nur T-Mobile, E-Plus und O2). Grenzüberschreitende Reisen Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg und nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr. Die Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist auf dem Luftweg (Lufthansa von/nach Baku) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden. Reisende benötigen ein gültiges Einreisevisum. Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg (Turkmenistan Airlines von/nach Almaty) sowie auf dem Landweg und nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Die Abfertigung an der nur tagsüber besetzten Grenzkontrollstelle kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr. Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt; siehe dazu die Externer Link, öffnet in neuem FensterReisewarnung Afghanistan. Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Die für die Einreise nach Turkmenistan nötige Visumerteilung erfolgt durch die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Turkmenistan in Berlin und das Externer Link, öffnet in neuem FensterKonsulat von Turkmenistan in Frankfurt am Main, wenn von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan eine Einladung vorliegt. Die Einholung der Einladungen und Visa bieten in Deutschland einige Reisebüros als speziellen Service an. Transitvisa (bis zu fünf Tagen) sind in der Regel direkt bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft von Turkmenistan in Berlin erhältlich, die auch weitere Auskunft über die aktuellen Visabestimmungen gibt. Ein Visum am Flughafen wird nur erteilt, wenn Reisende eine zuvor durch den Migrationsdienst Turkmenistans erteilte Visumgenehmigung (Cakylyk – Invitation) vorlegen können. Dabei muss unbedingt das Reisedokument genutzt werden, welches im Genehmigungsverfahren angegeben wurde. Die Höhe der Visumgebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer und ist in US-$ zu entrichten. Der Geltungsbereich des Visums erstreckt sich nicht auf Sperr- und Grenzgebiete. Beabsichtigte Reisen in Grenzgebiete (z.B. das Welajat Daschogus) und Naturschutzgebiete (z.B. Repetek) sind bereits im Visumverfahren anzuzeigen. Daneben sind gegebenenfalls noch besondere Reisegenehmigungen notwendig, die durch das turkmenische Außenministerium bzw. das Naturschutzministerium erteilt werden. Bei Buchung einer Reise in einem Reisebüro werden die erforderlichen Genehmigungen normalerweise durch das Reisebüro eingeholt. Registrierung Alle nach Turkmenistan einreisenden Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze registrieren lassen. Ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen. Die Konsulargebühr beträgt 25,- US-$. Hinzu kommt eine Registrierungsgebühr von 14,-TMT, zahlbar in US-$. Reisende, die sich länger als drei Tage in Turkmenistan aufhalten wollen (der Tag der Einreise sowie Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet), sind außerdem verpflichtet, sich innerhalb dieser Frist beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans anzumelden (Anschrift: 744000 Aschgabat, Asady-Straße 63, Tel.:380024, -29, -37 oder -61, in anderen Städten bei dessen Zweigstellen). Dies gilt nicht für Inhaber von Transitvisa. Die Anmeldung muss die einladende Stelle oder der Reisende selbst veranlassen; das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel. Der Reisende erhält von seinem Hotel eine Bestätigung über die Unterbringung, die bei der Anmeldung zusammen mit der Quittung über die bei Einreise gezahlte Registrierungsgebühr vorzulegen ist. Für die Anmeldung wird außerdem ein biometrisches Passfoto benötigt. Die Anmeldung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen. Nach der Ausreise muss der Reisende von der einladenden Stelle beim Migrationsdienst abgemeldet werden. Einreise mit Pkw Ausländer, die mit ihrem privaten Pkw nach Turkmenistan einreisen, müssen für ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung in Turkmenistan abschließen. Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Darüber hinaus müssen Reisende eine Zusatzsteuer auf die in Turkmenistan subventionierten Kraftstoffpreise zahlen. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der in Turkmenistan voraussichtlich zurückzulegenden Strecke. Diese Steuer wird ebenfalls bei der Einreise in US-Dollar erhoben. Mit langen Wartezeiten an der Grenze muss gegebenenfalls gerechnet werden. Fensterscheiben von Pkw dürfen erst ab der B-Säule mit einer Tönung von maximal 50 % versehen sein. Einreise per Flugzeug Flüge mit Turkmenistan Airlines von Frankfurt am Main nach Bangkok, Peking, Delhi oder Amritsar erfolgen mit Zwischenlandung in Aschgabat/Turkmenistan. Passagiere müssen sich von Bord in den Transitbereich des Flughafens begeben. Vor allem in den Wintermonaten können zum Teil erhebliche Verzögerungen eintreten. Es kommt vor, dass Anschlussflüge kurzfristig abgesagt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von mehr als zwei Packungen Zigaretten ist verboten. Im Übrigen liegen dem Auswärtigen Amt keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Bestimmte Gebiete des Landes bedürfen einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung; der Aufenthalt dort ohne eine solche Genehmigung ist verboten. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist verboten. Der legale Erwerb von Tabakprodukten ist nicht möglich. Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen ist verboten. Die Löschung der Bilddateien kann veranlasst bzw. das gesamte Filmmaterial beschlagnahmt werden. Die Ausfuhr turkmenischer Teppiche ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Homosexuelle Handlungen unter Männern, Prostitution und deren Inanspruchnahme sind strafbar. Das gemeinsame Übernachten nicht verheirateter Paare wird manchmal als Prostitution angesehen. Dementsprechend kann es zu Festnahmen und Verurteilungen kommen. Bei Kontrollen von Unterkünften durch den Migrationsdienst kann die Vorlage von Urkunden zum Nachweis des Personenstands gefordert werden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nach Turkmenistan einen gültigen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio sowie Hepatitis A und Hepatitis B (Auffrischungs-Impfungen alle zehn Jahre). Bei besonderer Gefahrenneigung werden folgende zusätzliche Impfungen empfohlen: Typhus (z. B. bei Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z. B. bei Langzeitaufenthalt oder Tierkontakten). Medizinische Versorgung / hygienische Verhältnisse Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet. Eine Grundausstattung an Medikamenten sollte mitgeführt werden, da diese vor Ort nur schwer – außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht – erhältlich sind. Reisenden nach Turkmenistan ist dringend eine Mitgliedschaft in einem der deutschen Rettungsflugunternehmen zu empfehlen. In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o. ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...