Turkmenistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 10 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Dennoch sollten Reisende die übliche Vorsicht vor Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle insbesondere in belebteren Gegenden walten lassen.

    Naturkatastrophen
    Turkmenistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahren durch mangelnde Fahrdisziplin und technische Unzulänglichkeiten vieler Verkehrsteilnehmer, in kleineren Ortschaften und im Überlandverkehr zudem durch vielerorts schlechte Straßenzustände und unzureichende Beschilderung. Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden.
    Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Autofahrer müssen an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus müssen sie eine Zusatzsteuer auf die subventionierten Kraftstoffpreise von ausländischen Kraftfahrern in US-Dollar entrichten. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der voraussichtlich zurückgelegten Strecke in Turkmenistan, so dass Angaben hierzu notwendig sind und lange Wartezeiten an der Grenze einzukalkulieren sind.
    Fensterscheiben von Pkw dürfen erst ab der B-Säule mit einer Tönung von maximal 50 % versehen sein.
    Seit August 2017 wird in Turkmenistan eine Tourismusgebühr von 2,- US-Dollar pro Übernachtung für ausländische Touristen und Besucher eingeführt. Die Erhebung dieser Sonderausgabe erfolgt durch die Hotels und ist zusammen mit dem Übernachtungspreis zu entrichten.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Weiterreise von und nach Iran, Usbekistan, Kasachstan, Aserbaidschan und Afghanistan
    Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
    Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty möglich. Auf dem Landweg kann es immer wieder zu Problemen bei der Ein- oder Ausreise kommen, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommen kann.
    Die Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist auf dem Luftweg (Lufthansa von/nach Baku) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden.
    Reisende werden gebeten, sich vor Grenzübertritt über aktuelle Visavorschriften für die Nachbarländer zu informieren. Einreisevorschriften an Landgrenzen können von den Regelungen für die Einreise über internationale Flughäfen abweichen.
    Vor der Weiterreise nach Afghanistan wird gewarnt; siehe dazu die Reisewarnung Afghanistan.
    Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, eine vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist erforderlich, aber nur schwer erhältlich.
    Flüge mit Turkmenistan Airlines von Frankfurt am Main nach Bangkok, Peking, Delhi oder Amritsar erfolgen mit Zwischenlandung in Aschgabat/Turkmenistan. Passagiere müssen sich von Bord in den Transitbereich des Flughafens begeben. Vor allem in den Wintermonaten können zum Teil erhebliche Verzögerungen eintreten. Es kommt vor, dass Anschlussflüge kurzfristig abgesagt werden.

    Kommunikation
    In Turkmenistan gibt es derzeit nur einen Mobilfunkanbieter, TM Cell (Altyn Asyr, turkmenisch). Der Zugang zum Internet ist möglich, jedoch in Abhängigkeit vom Standort mit schwankender Geschwindigkeit. Diverse Newsseiten und Webportale, sowie insbesondere soziale Medien, sind nicht zugänglich. Außerhalb besiedelter Gebiete gibt es keine Netzabdeckung. Ausländische SIM-Karten können nur benutzt werden, wenn der ausländische Anbieter ein Abkommen mit TM Cell hat (für Deutschland nur T-Mobile, E-Plus und O2).

    Geld/Kreditkarten
    Offizielle Landeswährung ist der Turkmenische Manat (TMT). Der US-Dollar ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er - außer an eigens befugten Stellen (z.B. internationalen Hotels, Flughafen) - nicht akzeptiert werden darf. Gewisse Dienstleistungen (z. B. Flugtickets, Mobiltelefongebühren, Hotelübernachtungen) können von Ausländern i. d. R. nur in US-Dollar beglichen werden. Kreditkarten (nur VISA oder American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen Hotels akzeptiert; jedoch nicht in den Provinzen.
    Eine Bargeldversorgung ist über Western Union möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in der lokalen Währung TMT. Es gibt einige wenige Bargeldautomaten, an denen TMT mittels Visa- oder Mastercard abgehoben werden können. Eine durchgehende Verfügbarkeit ist nicht gewährleistet. Es ist derzeit nicht möglich, in Banken oder an Geldautomaten US-Dollar zu erhalten. Auszahlungen erfolgen auch bei Geldanweisungen aus Deutschland ausschließlich in der Landeswährung TMT; ein Rücktausch in US-Dollar oder Euro ist nicht möglich.
    Reisenden wird daher empfohlen, ausreichend Bargeld, vorzugsweise in US-Dollar, mitzuführen. Ein Umtausch von US-Dollar in TMT ist nur in den Banken bzw. deren Filialen sowie am Flughafen Aschgabat möglich und sollte nur im Rahmen des voraussichtlichen Bedarfs erfolgen. Die vorgelegten Banknoten sollten neuwertig und intakt sein. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft; auch Haftstrafen sind möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum
    Die für die Einreise nach Turkmenistan nötige Visumerteilung erfolgt durch die Botschaft von Turkmenistan in Berlin und das Konsulat von Turkmenistan in Frankfurt am Main, wenn von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan eine Einladung vorliegt.
    Die Einholung der Einladungen und Visa bieten in Deutschland einige Reisebüros als speziellen Service an. Transitvisa (bis zu fünf Tagen) sind in der Regel direkt bei der Botschaft von Turkmenistan in Berlin erhältlich, die auch weitere Auskunft über die aktuellen Visabestimmungen gibt.
    Ein Visum am Flughafen wird nur erteilt, wenn Reisende eine zuvor durch den Migrationsdienst Turkmenistans erteilte Visumgenehmigung (Cakylyk – Invitation) vorlegen können. Dabei muss unbedingt das Reisedokument genutzt werden, welches im Genehmigungsverfahren angegeben wurde. Die Höhe der Visumgebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer und ist in US-$ zu entrichten.
    Der Geltungsbereich des Visums erstreckt sich nicht auf Sperr- und Grenzgebiete. Beabsichtigte Reisen in Grenzgebiete (z.B. das Welajat Daschogus) und Naturschutzgebiete (z.B. Repetek) sind bereits im Visumverfahren anzuzeigen. Daneben sind gegebenenfalls noch besondere Reisegenehmigungen notwendig, die durch das turkmenische Außenministerium bzw. das Naturschutzministerium erteilt werden. Bei Buchung einer Reise in einem Reisebüro werden die erforderlichen Genehmigungen normalerweise durch das Reisebüro eingeholt.

    Registrierung
    Alle nach Turkmenistan einreisenden Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze registrieren lassen. Ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen. Die Konsulargebühr beträgt 25,- US-$. Hinzu kommt eine Registrierungsgebühr von rund 15,- TMT, zahlbar in TMT.
    Reisende, die sich länger als drei Tage in Turkmenistan aufhalten wollen (der Tag der Einreise sowie Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet), sind außerdem verpflichtet, sich innerhalb dieser Frist beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans anzumelden (Anschrift: 744000 Aschgabat, Asady-Straße 63, Tel.: 380024, -29, -37 oder -61, in anderen Städten bei dessen Zweigstellen). Dies gilt nicht für Inhaber von Transitvisa.
    Die Anmeldung muss die einladende Stelle oder der Reisende selbst veranlassen; das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel. Der Reisende erhält von seinem Hotel eine Bestätigung über die Unterbringung, die bei der Anmeldung zusammen mit der Quittung über die bei Einreise gezahlte Registrierungsgebühr vorzulegen ist. Für die Anmeldung wird außerdem ein biometrisches Passfoto benötigt. Die Anmeldung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen.
    Nach der Ausreise muss der Reisende von der einladenden Stelle beim Migrationsdienst abgemeldet werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Fremdwährung muss deklariert werden.

    Die Einfuhr von mehr als zwei Packungen Zigaretten ist verboten.
    Die Einfuhr bestimmter chemischer Substanzen nach Turkmenistan ist verboten. Personen, die auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, sollten daher eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, aus der Befund und Notwendigkeit der Einnahme der mitgeführten Medikamente hervorgeht. Die mitgeführte Menge sollte den Bedarf für den Aufenhaltszeitraum nicht wesentlich übersteigen. Es empfiehlt sich, eine Übersetzung der Bescheinigung in die russische Sprache mitzuführen.

    Für die Ausfuhr von Kunstgegenständen, antiken und archäologischen Gegenständen, alten Teppichen und handgemachten Teppicherzeugnissen, alten Ikonen und religiösen Kultgegenständen sowie Tieren und Pflanzen ist eine Genehmigung erforderlich.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Bestimmte Gebiete des Landes bedürfen einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung; der Aufenthalt dort ohne eine solche Genehmigung ist verboten.
    Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist verboten. Der legale Erwerb von Tabakprodukten ist nicht möglich.
    Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen ist verboten. Die Löschung der Bilddateien kann veranlasst bzw. das gesamte Filmmaterial beschlagnahmt werden.
    Die Ausfuhr turkmenischer Teppiche und Bilder (Gemälde) ohne entsprechende Genehmigung ist verboten.

    Homosexuelle Handlungen unter Männern, Prostitution und deren Inanspruchnahme sind strafbar. Das gemeinsame Übernachten nicht verheirateter Paare wird manchmal als Prostitution angesehen. Dementsprechend kann es zu Festnahmen und Verurteilungen kommen. Bei Kontrollen von Unterkünften durch den Migrationsdienst kann die Vorlage von Urkunden zum Nachweis des Personenstands gefordert werden.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und B, bei besonderer Gefahrenneigung auch Impfungen gegen Typhus (z.B. bei Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen) und Tollwut (z.B. bei Langzeitaufenthalt oder Tierkontakten).

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
    Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.
    Eine Grundausstattung an Medikamenten sollte mitgeführt werden, da diese vor Ort nur schwer – außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht – erhältlich sind (siehe hierzu auch Besondere Zollvorschriften).

    Reisenden nach Turkmenistan ist dringend eine Mitgliedschaft in einem der deutschen Rettungsflugunternehmen zu empfehlen. In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o. ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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