Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 24 Oktober 2017.

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    Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 24.10.2017
    (Unverändert gültig seit: 24.10.2017)


    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Die Unruhen im Osten der Demokratischen Republik Kongo und im Südsudan haben gelegentlich Auswirkungen auf angrenzende Gebiete in Uganda, insbesondere durch Zustrom von Flüchtlingen. Da nicht auszuschließen ist, dass Gefechte zwischen kongolesischer Armee und Rebellen auch in unmittelbarer Grenznähe zu Uganda stattfinden, sollte eine Annäherung direkt an die ugandisch-kongolesische Grenzlinie im Südwesten und Westen Ugandas vermieden werden. Besuche der ugandischen Nationalparks in diesem Gebiet und in den anderen Regionen Ugandas sind möglich.

    Demonstrationen und Proteste aus politischen und sozialen Gründen können sich spontan entwickeln und unvorhersehbar eskalieren. Reisenden wird empfohlen, sich über lokale Medien informiert zu halten und Menschenansammlungen zu meiden.

    Verhalten in der Öffentlichkeit
    Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Seit Unabhängigkeit Ugandas ist keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt. Eine aktive Verfolgung Homosexueller durch Staatsorgane findet nicht statt. Homosexualität ist jedoch quer durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt. Zurückhaltung wird auch bezüglich des Tragens vielfach als unangemessen empfundener Kleidung (z. B. kurze Miniröcke) empfohlen.

    Terrorismus
    Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern dieser Region, auch in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten.
    Im Sommer 2010 wurden in der Hauptstadt Kampala Bombenanschläge verübt, bei denen es Todesopfer und viele Verletzte gab. Laut Angaben der ugandischen Behörden konnte im September 2014 ein weiterer Terroranschlag der somalischen Al-Shabab-Miliz in Kampala vereitelt werden. Auch weiterhin ist von einer Gefährdung insbesondere weicher Ziele auszugehen. Es wird daher zu besonderer Vorsicht und erhöhter Wachsamkeit - insbesondere an öffentlichen Orten wie etwa Einkaufszentren - geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

    Kriminalität
    Nach Einbruch der Dunkelheit sollte – mit Ausnahme der größeren Straßen im Zentrum Kampalas, die als relativ sicher gelten – auf Spaziergänge verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Außenbezirke der Hauptstadt. Nachtfahrten mit dem Kfz sind innerhalb von Kampala sowie auf der Strecke Kampala – Entebbe/Flughafen möglich. Aufgrund schlecht beleuchteter Straßen, mangelnder Verkehrssicherheit vieler Fahrzeuge und der Fahrweise von Verkehrsteilnehmern wird ansonsten empfohlen, auf Nachtfahrten möglichst zu verzichten. Auch bei Tagesfahrten in städtischen Bereichen sollten Fenster und Türen regelmäßig von innen verschlossen bleiben, da es zu Diebstählen aus Fahrzeugen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr (Stau, Kreuzungen) bzw. langsamen Verkehrsfluss kommen kann. Besondere Vorsicht ist im Kreuzungsbereich um den Clock Tower und die Industrial Zone in Kampala angebracht. Taschen sowie andere Wertgegenstände sollten daher unbedingt verdeckt transportiert werden. In Hotels ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster verriegelt und bei Anwesenheit nur von innen geöffnet werden können. Bei Abwesenheit sollten keine Wertsachen im Zimmer aufbewahrt werden.

    Wegen des deutlich erhöhten Unfallrisikos wird von der Nutzung von Motorradtaxis ("Boda Bodas") grundsätzlich abgeraten. Darüber hinaus kommt es immer wieder, insbesondere nachts, zu teilweise schwerwiegenden Übergriffen von Motorradtaxi-Fahrern auf unbegleitete Passagiere. Insbesondere das bei jungen Leuten beliebte Partyviertel Kissementi mit seinen Bars und Clubs war dabei Ausgangspunkt.

    Reisen über Land
    Bei Reisen innerhalb von Uganda wird generell zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten.
    Im Westen Ugandas kam es im Juli 2014 und erneut im März und April 2016 in den Bezirken Kasese und Bundibugyo zu Konflikten mit zahlreichen Toten. Hintergrund sind Streitigkeiten zwischen den Bakonzo aus dem Bantu-Königreich Rwenzururu und rivalisierenden Gruppen des davon abgespaltenen Königreichs Bamba. Obwohl Sicherheitskräfte in der Region stark präsent sind, gab es bei weiteren Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des Königreichs Rwenzururu und Sicherheitskräften Ende November 2016 bis zu 60 Tote. Reisende sollten die Nachrichten aus dem Gebiet aufmerksam verfolgen und die Anweisungen der lokalen Behörden beachten.
    Bei Reisen in die Region Karamoja im Nordosten sollte ein Aufenthalt direkt an der Grenze zu Kenia vermieden werden, da entlang der Grenze ein erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden (Viehdiebe) besteht. Beim Besuch des Kidepo-Nationalparks sollten ReisendeAbstand zur südsudanesischen Grenze halten und in Begleitung erfahrener Führer oder Reiseveranstalter reisen.

    Straßenverkehr/Fahrten zum Flughafen Entebbe
    Bei Reisen über Land, die in der Regel mit einem Kraftfahrzeug erfolgen, sollte ein zuverlässiges lokales Reiseunternehmen in Anspruch genommen werden. Erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund technischer Mängel an ugandischen Kraftfahrzeugen und überhöhter Geschwindigkeiten. Nächtliche Fahrten außerhalb Kampalas sind im besonderen Maße unfall- und überfallgefährdet und sollten unterlassen werden.
    Für Fahrten mit Taxis auf der 45 km lange Straßenverbindung zwischen Kampala und dem internationalen Flughafen Entebbe sollten nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen herangezogen werden (beim Reiseveranstalter oder im Hotel zu erfragen). Bietet das Hotel einen Bustransfer vom und zum Flughafen, sollte dieser genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen verschärft wurden, so dass die Fluggesellschaften empfehlen, drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

    In Entebbe ist das Malariarisiko deutlich höher als in Kampala. Da viele Flüge abends und nachts abgehen, sollte an verstärkten Mückenschutz und ggf. Kurzzeitprophylaxe mit Malarone gedacht werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Ohne englische Sprachkenntnisse ist Reisen in Uganda schwierig.

    Um eine Ausbreitung von Ebola nach Uganda zu verhindern, müssen Reisende bei Einreise nach Uganda ein Gesundheitsformular zur Feststellung möglicher Ebola-Indikatoren ausfüllen. Reisende mit hohem Fieber und solche aus Westafrika müssen mit ärztlicher Untersuchung, bei begründetem Verdacht einer Ebola-Infektion auch mit Zurückweisung, rechnen.

    Geld/Kreditkarten
    In Uganda gibt es keine Anzeigepflicht oder Beschränkungen bei der Mitnahme (Ein- und Ausfuhr) von Devisen oder ugandischem Bargeld. Gegebenenfalls sind Beschränkungen im Abreise- oder Zielland zu beachten (z.B. Anzeigepflicht ab 10.000,- € bei Reisen aus oder in die Europäische Union). Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. US-Dollar ($) werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der Bankkarte (Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder Bankkarte abgehoben werden kann, schwankt zwischen 250.000,- und 700.000,- UGX pro Tag.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen ab Einreise mindestens noch sechs Monate lang gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum.
    Seit dem 1. Juli 2016 kann ein Visum nur noch online auf der Webseite Externer Link, öffnet in neuem Fenstervisas.immigration.go.ug beantragt werden. Dabei sind eingescannte Passkopien, Passbilder, Gelbfieberimpfungsnachweis und gegebenenfalls andere Nachweise hochzuladen. Nach abgeschlossenem Verfahren wird das Visum dann gegen Vorlage von Pass und Originalnachweisen sowie Zahlung der Visagebühr (bar, in US-Dollar oder Landeswährung) bei Einreise erteilt.

    Die Visumgebühr – zur Zeit 50,- US-Dollar (US-$) für ein einfaches Touristenvisum - hängt von der Art des Visums ab und wird im Antragsverfahren angezeigt. Zur Gelbfieberimpfung siehe auch "Medizinische Hinweise“. Die bewilligte Einreisedauer kann vom Antrag abweichen.

    Wird die bei Einreise in den Pass eingetragene Aufenthaltsdauer überschritten, ist pro Tag eine Geldbuße von 100,- US-$ fällig. Reisende sollten deshalb genau prüfen, welche Aufenthaltsdauer in ihren Pass bei Einreise eingetragen wurde und erforderlichenfalls innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. Pass oder Passkopie sollten während des Aufenthalts stets mitgeführt werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.
    Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.
    Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.
    Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.



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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.
    Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren. Im Zweifelsfalle sollte zuvor gefragt werden.
    Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.
    Seit 2004 besteht ein umfassender Schutz der Nichtraucher in Uganda. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.
    Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich.



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    Medizinische Hinweise


    Aktueller medizinischer Hinweis
    Im Oktober wurde im Osten des Landes (Ausläufer des Mt. Elgon) eine Infektion mit Marburg-Virus gesichert, außerdem gab es bereits im September einen weiteren Verdachtsfall. Die Erkrankung ist in Uganda endemisch und es gibt immer wieder sporadische Fälle. Für Reisende ergibt sich daraus derzeit keine relevante Gesundheitsgefährdung. Über verschärfte medizinische Kontrollen (Temperaturmonitoring) bei Grenzübertritt wird berichtet. Die weitere Entwicklung bleibt aber abzuwarten.

    Impfschutz
    Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden, die aus Gelbfieberendemiegebieten einreisen ab dem Alter von 1 Jahr zwingend vorgeschrieben (s. Annex 1 unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int). Tatsächlich wird aber erfahrungsgemäß abweichend davon häufig von allen Reisenden (auch bei z.B. direkter Einreise aus Europa) ein Impfnachweis verlangt, teilweise bereits ab dem 9. Lebensmonat. Wegen der immer wieder vorkommenden Ausbrüche von Gelbfieber ist eine Impfung auch medizinisch sinnvoll.
    Obwohl seit Juli 2016 der Impfschutz einer Gelbfieberimpfung durch die WHO offiziell als im Regelfall lebenslang wirksam eingestuft wird, ist abweichend davon in Uganda derzeit nicht auszuschließen, dass bei Einreise weiterhin auf den Nachweis einer Impfung, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, bestanden wird.

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
    Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.

    Eine Malariaprophylaxe mit Medikamenten (Chemoprophylaxe) ist daher dringend empfohlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquone/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • Körperbedeckende, helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    HIV/AIDS
    Für 2013 wurde geschätzt, dass 7,4 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind, insgesamt leben in Uganda ca. 1,6 Mio. Menschen mit HIV/AIDS. Die Tendenz ist steigend. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Sporadisch werden - nicht nur lokal beschränkte, sondern sich ggf. auch weiter ausbreitende Choleraausbrüche - gemeldet. In der Vergangenheit waren davon zumeist Flüchtlingslager im Westen an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo, in Einzelfällen aber auch Armutsviertel in Kampala betroffen.
    Auch traten in der Vergangenheit immer wieder Typhusfälle (zuletzt im Osten des Landes, Bukwo-Distrikt) auf. Eine Choleraimpfung kann in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen (z. B. Katastropheneinsatz) u. U. indiziert sein.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.

    Einige Grundregeln:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Uganda konsequent abgesehen werden. Auch angeblich sichere Gewässer und auch der Nil stellen ein Risiko dar. Lokale Informationen, angebliches Insiderwissen, dubiose Merkblätter lokaler Kliniken, Vereine oder sonstiger Lobby-Gruppen und die „Erfahrungen“ Ortsansässiger sind mit äußerster Vorsicht zu werten. Laut Aussage des WHO Landesbüros in Kampala sind alle Süßwassergewässer Ugandas bilharzioseinfestiert.

    Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
    In den Nationalparks des Landes, insbesondere dem Murchison-Falls National Park, besteht ein geringes, aber dennoch relevantes Infektionsrisiko, sich mit dem Erreger der Schlafkrankheit zu infizieren. Er wird durch tagaktive aggressive Tsetsefliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Stiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

    Afrikanisches Zeckenbissfieber
    Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever).
    Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z. T. sehr stechagressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam. Schutz ist nur durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr möglich.

    Hepatitis E
    Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht, Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Die Infektion erfolgt durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertes Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert. Da es eine Impfung gegen dieses Virus derzeit nicht gibt, empfiehlt sich insbesondere für Schwangere, die o. g. Hygieneregeln zu beachten

    Virale hämorrhagische Fieber
    Zu den in Uganda immer wieder auftretenden hämorrhagischen Fiebern zählen das Krim-Kongo-Hämorrhagische Fieber (CCHF) sowie die Gelbfieber-, Marburg Virus- und Ebola Virus-Infektionen.
    Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
    Gelbfieber wird durch tagaktive Stechmücken, CCHF durch den Stich infizierter Zecken und beim Kontakt mit Blut und Fleisch infizierter Tiere übertragen.
    Marburg- und Ebola-Infektionen treten in Zusammenhang mit Kontakten zu Fledermäusen bzw. Tieren und Fleisch von Tieren auf, das über Fledermäuse infiziert wurde (bush meat) . Infektionen nach dem Besuch von Fledermaushöhlen in Fort Portal in West-Uganda, sowie der „Python“-Höhle im Maramagambo-Wald (Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes) sind bekannt geworden.
    Für alle hämorrhagische Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.

    Vorsichtsmaßnahmen:
    · Impfung gegen Gelbfieber
    · Meiden von Fledermaushöhlen und sonstigen Ansammlungen dieser Tiere
    · Meiden von Kontakt mit rohem Wildfleisch insbesondere von Affen („bush meat“)
    · Meiden von Schlachthöfen oder anderen Tierschlachtungen und Kontakt zu Tierblut
    · Anwenden von Hautabwehrmitteln gegen Mücken und Zecken, auch tagsüber
    · Fernhalten von Krankenhäusern und Meiden von erkrankten Personen und deren Körperflüssigkeiten

    Aktuelle Hinweise zu Ebola- und Marburgvirus-Erkrankungen in Uganda veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO regelmäßig auf der Website Externer Link, öffnet in neuem Fensterwho-country-office-uganda

    Nodding Disease
    Diese bisher nur bei einheimischen Kindern auftretende Nervenerkrankung ist nur wenig erforscht. Infektion mit Filarien (Onchozerkiasis – Flußblindheit), Fehlernährung und genetische Faktoren oder eine Kombination von Ursachen wird vermutet. Für Reisende besteht keine Gefahr.

    Gifttiere
    In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

    Weitere Gesundheitsgefahren
    In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten (Kontaktadressen beispielsweise unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de).

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen. Versicherungen sollten sofort bei Behandlungsbeginn kontaktiert werden (Telefonnummer mitführen!). Ungeachtet dessen hat der Patient fast immer Vorkasse zu leisten und später mit der Versicherung abzurechnen. Für alle Touristen wird der Abschluss einer lokalen Evakuierungsversicherung bei AMREF-Flying Doctors empfohlen. Dies kann über das Internet vor Reisebeginn erfolgen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterflying-doctors/touristenmitgliedschaft ). Die Karte mit den Nummern der Alarmzentrale in Nairobi sollte man mit sich führen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.




    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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