Uruguay: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 24.08.2017 (Unverändert gültig seit: 24.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Polizeistatistik des uruguayischen Innenministeriums weist für Montevideo einen spürbaren Anstieg der Kriminalität in den letzten Jahren aus. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten, zunehmend mit Waffengewalt. Bewaffnete Raubüberfälle auf Restaurants in besseren Wohngegenden Montevideos nehmen zu. Besonders kritisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Altstadt und des Zentrums, insbesondere außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten, aber auch die Ausgehviertel Punta Carretas und Pocitos. Generell jedoch sollte man sich zu Fuß möglichst in Gruppen mehrerer Personen bewegen, Handtaschen, Fotokamera und Schmuck etc. möglichst nicht oder zumindest nicht sichtbar tragen. In der Altstadt (Ciudad Vieja) sollten kleinere Gassen abseits der Hauptwege auch tagsüber gemieden werden. Nachts wird zu besonderer Vorsicht im Umfeld der Hostels geraten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Während der Hauptreisezeit sind die Hotels oft ausgebucht und verlangen Saisonzuschläge. Geld / Kreditkarten Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kreditkarten (mit PIN) sowie ec-Karten (u.a. Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Vor Ausreise sollten bei der ausstellenden Bank Informationen über die Möglichkeit des Auslandeinsatzes der jeweiligen Karte und eventuell erhobener Gebühren eingeholt werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die örtlichen Geldautomaten teilweise nur eingeschränkt funktionstüchtig sind und ggfs. Versuche an anderen Automaten unternommen werden müssen.Der US-Dollar (US-$) und der Euro (€) sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden. Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000,- US-$ eingeführt werden. Reisen über Land / Straßenverkehr Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen. Nach Buenos Aires werden - neben Flugverbindungen - ca. zweieinhalb bis dreistündige Überfahrten in Schnellschiffen ("Buquebus") angeboten. Die Autoanmietung für Fahrten in Uruguay ist unproblematisch. Die Voraussetzungen sind: Deutscher Führerschein, Mindestalter 23 Jahre, internationale Kreditkarte. Uruguayische Fahrzeughalter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die jedoch nur Personenschäden abdeckt. Angesichts der Tatsache, dass noch nicht alle Verkehrsteilnehmer über solche Versicherungen verfügen, sollte daher neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung sowie eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und ggf. vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen. Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen (Obergrenze: 0,0 Promille) durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen Geldbußen, aktuell in Montevideo ca. 450 EUR. Die Stadtverwaltung von Montevideo ahndet seit dem 10. Dezember 2016 Geschwindigkeitsüberschreitungen (Toleranz: 10%) einheitlich mit einer Buße von ca. 240 EUR und das Überfahren von roten Ampeln mit 150 EUR. Die allgemeine für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h. Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während des Führens eines Kraftfahrzeugs ist in Uruguay verboten. Die Geldbuße dafür beträgt in Montevideo aktuell ca. 45 EUR. Die einzelnen Departamentos von Uruguay legen die Geldbußen für Verkehrsdelikte eigenständig fest, eine Orientierung bietet der aktuelle Externer Link, öffnet in neuem FensterBußgeldkatalog für Montevideo. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Visum Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Grundsätzlich kann kurz vor Ablauf der 90 Tage eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden. Für eine weitere Verlängerung muss - je nach Aufenthaltszweck - eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes; nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Das Gesetz Nr. 19172 zur Regulierung des Anbaus, Vertriebs und der kontrollierten Abgabe von Marihuana vom 10. Dezember 2013 erlaubt Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen den Besitz von Cannabispflanzen und ihren Früchten. Der Handel mit Marihuana, wie auch der mit anderen Rausch- und Betäubungsmitteln- bleibt jedoch grundsätzlich verboten; der Polizei obliegt im Einzelfall die Entscheidung, ob sie den Besitz einer bestimmten Menge von Marihuana, mit der eine Person angetroffen wird, als Eigenbedarf ansieht oder zur Strafanzeige bringt. Der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes zur Regulierung des Anbaus, Vertriebs und der kontrollierten Abgabe von Marihuana ist auf Personen mit dauerhaftem rechtmäßigen Aufenthalt in Uruguay beschränkt und gilt nicht für Touristen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie nur im Einzelfall bei besonderer Exposition Tollwut und Typhus empfohlen. Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht erforderlich. Malaria Uruguay gilt als malaria-frei. Dengue Seit Anfang 2016 werden erstmalig autochtone Denguefälle, insbesondere in der Hauptstadt Montevideo gemeldet. Dengue.wird durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen: · ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen · ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen HIV/AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden. Hantavirus Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Montevideo in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch bisweilen technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Vor einer Reise nach Uruguay wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. für längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...