Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise (Naturkatastrophen) Aktuelle Hinweise In Kalifornien kam es im November 2018 erneut zu weitflächigen Waldbränden, die sich aufgrund der starken Winde rapide ausgebreitet haben. Betroffen ist im Norden insbesondere das Butte County, im Süden insbesondere Malibu und Umgebung im Los Angeles County sowie im Ventura County. Für viele Orte wurden weitreichende Evakuierungen angeordnet. Der Ort Paradise und nördliche Teile von Malibu wurden erheblich zerstört, es sind zahlreiche Todesopfer und Vermisste zu beklagen. Bei mittlerweile eingetretenen starken Regenfällen besteht die Gefahr von Erdrutschen. Reisende sollten betroffene Gebiete weiterhin meiden, sich vor Antritt einer Reise über die aktuelle Lage und Sperrungen informieren und Anweisungen der Behörden vor Ort unbedingt befolgen. Aktuelle Informationen zu den Waldbränden sind bei CalFire erhältlich. Bezüglich weiterhin geltender Einschränkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) im Zusammenhang mit früheren Reisen nach Irak, Iran, Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ hingewiesen. Verbindliche Auskünfte über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in den USA können in Deutschland nur die Botschaften und Konsulate der USA erteilen. Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die US-Regierung warnt vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Zuletzt wurden am 31. Oktober 2017 und am 11. Dezember 2017 in Manhattan/New York Anschläge verübt, bei denen es mehrere Todesopfer bzw. Verletzte gab. Kriminalität/Waffen Reisende sollten stets auf Ihre Wertgegenstände achten. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. im Hotel Safe, aufbewahrt und auch nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen ist Vorsicht vor Taschendieben geboten. Von allen wichtigen Dokumenten, einschließlich Flugticket, sollten Kopien angefertigt und getrennt aufbewahrt werden. In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Bewaffnete Überfälle oder Amokläufe kommen vereinzelt vor. Im Falle eines bewaffneten Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden. Demonstrationen In den gesamten USA kann es aktuell häufiger zu politischen Demonstrationen kommen. Dabei besteht auch eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt. Es wird daher empfohlen, insbesondere in städtischen Ballungszentren die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen weiträumig zu meiden. Naturkatastrophen In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Im Mittleren Westen der USA besteht zwischen März und Juli die Gefahr von Tornados. Die US-amerikanischen Außengebiete im Pazifik Guam und die Nördlichen Marianen können von Taifunen betroffen sein. Reisende in diese Regionen werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten und sich informiert zu halten, z.B. über das zuständige National Hurricane Center. Im Winter können insbesondere an der Ostküste Schneestürme auftreten, die zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und auch Einschränkungen im Flugverkehr führen können. Vor allem in den Monaten Juni bis Dezember kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Stets aktuelle Informationen bietet das Department of Forestry and Fire Protection, zur Luftqualität AirNow. Auch in anderen Bundesstaaten, insbesondere im Süden und Südwesten der USA, können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Teile der USA liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Das Risiko ist in Alaska, Hawaii und im Westen der USA am höchsten. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam, speziell für die USA das USGS Earthquake Hazards Program. Im Westen der USA, in Alaska sowie im Bundesstaat Hawaii befinden sich zudem zahlreiche Vulkane. Zwischen Anfang Mai und September 2018 ist es zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Kilauea im Südosten von Big Island gekommen. Entlang des Vulkans ist an vielen Stellen Lava ausgetreten. Einige Straßen sind weiterhin gesperrt. Bei Ausflügen auf Vulkanen sollten Reisende besonders vorsichtig sein, sich von ortskundigen Führern begleiten lassen und Anweisungen von Sicherheitskräften wie auch Sperrzonen unbedingt beachten. Aktuelle Informationen zu Warnstufen finden sich unter U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts, Verhaltenshinweise sind bei der Hawaii Emergency Management Agency sowie auf der Webseite des County of Hawaii abrufbar. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Reisen nach Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln Die Hurrikane „Irma“ und „Maria“ haben im Sommer 2017 in Puerto Rico, den US-amerikanischen Jungferninseln sowie in Teilen Floridas erhebliche Schäden verursacht. In Puerto Rico und den US-amerikanischen Jungferninseln ist die Kommunikation und Stromversorgung in einigen Regionen immer noch defizitär. Reisende nach Puerto Rico und US Virgin Islands sollten weiterhin die Anweisungen lokaler Behörden beachten und sich umsichtig verhalten, da die Aufräumarbeiten andauern. Ausführliche Informationen zu allen Katastrophen in den USA finden sich bei der Federal Emergency Management Agency, FEMA. Besonderheiten bei der Einreise Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit dem 26. Oktober 2017 kann es zu zusätzlichen Befragungen am Abflugort kommen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit, mindestens. 3 Stunden, einplanen, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Außerdem wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des und bei der nachgeordneten . Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird. Weitere Informationen erteilt die US-Transportsicherheitsbehörde (TSA). Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird bei Einreise die Angabe der Adresse verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in den USA aufhalten wird. (Bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und es wird ein digitales Porträtphoto erstellt. Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden können auf der Internetseite des Department of Homeland Security eingesehen werden. Auch am Einreiseflug-/Seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen, in Ausnahmefällen können auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht im Ermessen des jeweiligen US-Grenzbeamten. Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer von den US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich Ihre Ausreise etwa durch unvorhersehbare Umstände verzögert – ist nicht möglich. Ist die Einreise mit Visum erfolgt, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen. Der Tag, an dem spätestens die Ausreise erfolgen muss, wird bei Einreise in den Pass eingestempelt: "admitted until xx-xx-xx". Zu beachten ist das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober). Reisen nach oder von Kuba Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt unter einer der 12 von den US-Behörden festgelegten Kategorien, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten, aber auch Reisen, um das kubanische Volk zu unterstützen sowie private Besuchsreisen. Zur Umsetzung dieser Regelungen in die Praxis und die Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen. Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen. US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Restriktionen auch bei Reisen von Kuba in die USA an. Nähere Informationen können nur die zuständigen US-amerikanischen Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen: CBP-United-States-Cuba-Travel Treasury-Sanctions-Programs-Cuba-Travel US-Embassy-Traveling-to-Cuba Einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines. Versorgung im Notfall Reisende sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist damit nicht mehr möglich. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden lassen. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden. Straßenverkehr/Mietwagen Autofahrer sollten sich über die amerikanischen Verkehrsregeln informieren. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen. Auch in den USA wird die Nutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren, sofern keine Freisprechanlage vorhanden ist, in immer mehr Bundesstaaten oder auch einzelnen Bezirken, verboten und inzwischen mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet. Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und etwa Stadtpläne und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind, zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflichtversicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche Strafschadensersatz (punitive damages), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu Strafschadensersatz können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt, in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil, auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten, stets möglich. Führerschein Ein internationaler Führerschein wird - in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein - grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation verfügbar. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum Anmerkungen: Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein. Visumfreie Einreise (US Visa Waiver Programm/ESTA)/Visum Da Deutschland am US-Visa Waiver Programm teilnimmt, können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, bei Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie im Besitz eines elektronischen Reisepasses (e-Pass mit Chip), einer gültigen elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA) sowie eines gültigen Rück- oder Weiterflugtickets sind. Minderjährige können nur dann visumfrei einreisen, wenn sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer gültigen ESTA sind. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (derzeit 14,- US-$). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite oder folgenden Links: ESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin US State Department Visa Waiver Program ESTA-Häufig gestellte Fragen Die Einreise auf dem Landweg, von Kanada oder Mexiko, ist ohne ESTA möglich. Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach -/ Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschl. Niederlassung / Einwanderung in die USA etc) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich. Deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die Staatangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen oder sich seit dem 01.03.2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder bzw. in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben, sind vom US-Visa Waiver Programm ausgeschlossen und müssen ebenfalls (unabhängig vom Zweck der Reise) ein Visum für die USA beantragen. Ausnahmen gelten lediglich für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs. Das jeweilige Visum ist bei der zuständigen US-Auslandsvertretung zu beantragen. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren erteilen die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland. Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsbehelf zugelassen und es ist den deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich, auf die Grenzbeamten einzuwirken, eine Einreiseverweigerung rückgängig zu machen. Weitere Hinweise Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“ eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen, im Zusammenhang mit Einreisen in die USA, ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten. Reisenden wird empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Louisiana, ist dies Pflicht. Weitergehende Fragen betreffend die Einreise sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter International Visitors. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland. Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen: Rauschmittel Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in einigen US-Bundesstaaten bzw. Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt wird, eine lebenslange Einreisesperre nach sich ziehen und zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, die mehrere Hunderttausende US-$ betragen können. Bereits bei der Einreise in die USA werden auch im Transit handelt strenge Kontrollen durchgeführt. Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis, auch in geringem Umfang, ist untersagt. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Gegebenenfalls muss das Alter per Ausweis nachgewiesen werden. Rauchverbote werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können. Nacktbaden Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden ohne Oberteil, - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen. Kinderpornographie und -missbrauch Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne), unterlassen werden. Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige, bspw. durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft,- kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Sexuelle Handlungen an Minderjährigen Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird. Öffentliches Stillen Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den Strafvorschriften ausgenommen, sollte jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger -liberalen- Gegenden unterlassen werden. Verletzung der Aufsichtspflicht In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (-z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen-). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten. Prostitution In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein. Stalking Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar. Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben und diesen nicht bezahlen, kann es bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben. Für Auskünfte, auch nach dem Verlassen der USA, ist die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein. Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen. Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Luftverschmutzung durch Waldbrände Durch immer wieder auftretende langanhaltende Brände kommt es örtlich zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität, die für ältere Personen mit Herz-/Kreislaufproblemen sowie für Kleinkinder besonders bei größerer Anstrengung die Gesundheit beeinträchtigen kann. Zika-Virus-Infektion Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren. In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Bei Langzeitaufenthalten sollten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten und Universitäten beachtet werden (ggf. vor Einreise erfragen!). Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. West-Nil-Fieber (West Nile Virus) ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Patienten leiden an grippeähnlichen Beschwerden mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Bindehautentzündung, Durchfall, Erbrechen und Appetitlosigkeit. Bei knapp der Hälfte der Patienten tritt gegen Ende der Fieberphase ein Hautausschlag auf, der etwa eine Woche anhält. Insgesamt dauert die Erkrankung meist etwa eine Woche und heilt ohne Therapie ab.In seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) und der Gehirnhäute (Meningitis) sowie zu akuten Lähmungserscheinungen (Paralyse) kommen, die sich nur teilweise oder gar nicht mehr zurückbilden. Diese schwerwiegenden Komplikationen können zum Tod führen. Betroffen sind insbesondere alte Menschen, Kinder und Abwehrgeschwächte wie Krebs- oder HIV-Patienten. Je älter der Patient ist, umso höher ist die Gefahr für die Ausbreitung der Krankheit auf Gehirn und Nervensystem. Schwere Verläufe werden besonders ab dem 50. Lebensjahr beobachtet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Sie kann auch nach einer Bluttransfusion mit Blut eines akut erkrankten Patienten oder in Einzelfällen auch nach Organtransplantationen auftreten. Infizierte Mütter können das Virus auf das ungeborene Kind oder später beim Stillen durch die Muttermilch übertragen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken insbesondere auch in den subtropischen Teilen der USA wird allen Reisenden empfohlen, körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Zika, West Nil) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen Hantavirus Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht. Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter www.cdc.gov Medizinische Versorgung In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...