Usbekistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 29 November 2018.

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    Redaktionelle Änderungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Reisen über Land/Terrorismus
    Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Es ist aber weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
    Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Von nicht notwendigen Reisen in Grenznähe, mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge, wird abgeraten.
    In den grenznahen Gebieten des Ferghana-Tals zu Kirgisistan und Tadschikistan herrscht Minengefahr.
    Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze aus den Nachbarstaaten nach Usbekistan oder einem Betreten eines nicht immer kenntlich gemachten Sperrgebiets ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Behörden zu rechnen. Es ist nicht ratsam, sich ohne ortskundige Begleitung in unbekanntem Gelände zu bewegen.

    Kriminalität
    Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Basaren und in öffentlichen Transportmitteln sollten Reisende aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen besondere Vorsicht walten lassen. Wertvolle Gegenstände oder größere Geldbeträge sollten nicht mitgeführt werden. Überlandfahrten in der Nacht sollten vermieden werden.
    Nach Einbruch der Dunkelheit wird Reisenden geraten, nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegenen Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Ausweis- und Registrierungspflicht
    Die usbekischen Sicherheitsbehörden erhalten ein System intensiver Sicherheitskontrollen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Städten aufrecht. Die Kontrollen betreffen auch Ausländer, insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und Devisenbestimmungen. Ausländische Reisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden anmelden bzw. registrieren, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige/Registrierung.
    Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
    Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen. In Taschkent gibt es eine U-Bahn, Zugverbindungen gibt es nach Kasachstan und Turkmenistan.
    Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
    Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Benzin ist mit den Oktanzahlen 80, 91 (nicht immer) und 95 (sehr selten) erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die Benzinqualität lässt zu wünschen übrig, was zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen kann. Diesel ist grundsätzlich erhältlich, die Versorgungssicherheit ist aber außerhalb Taschkents nicht verlässlich gegeben.
    Durch die oft nicht regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Ersatzteile mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.

    Führerschein
    Ein internationaler Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem gültigen deutschen Führerschein gültig.

    Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften
    Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältlich sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.

    Geld/Kreditkarten
    Die usbekische Währung ist der Sum (UZS). Bei der ratsamen Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußerem Zustand zu empfehlen. Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft. Grundsätzlich können ausländische Staatsangehörige Sum-Geldscheine in Devisen rücktauschen, wenn sie ihren Pass und die Bescheinigung über den ursprünglichen Tausch von Devisen in Sum vorlegen; der Rückumtausch-Betrag darf nicht höher sein als der ursprünglich getauschte Betrag. Kreditkarten sind eher unüblich. Größere internationale Hotels verfügen meist über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollar abgehoben werden können; allerdings sind die Geldautomaten nicht immer bestückt.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Hinweise.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein.

    Visum
    Derzeit ist die Einreise nach Usbekistan nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird. Alternativ gibt es seit Juli 2018 die Möglichkeit, ein elektronisches Visum (E-Visa) zu beantragen, belastbare Erfahrungswerte liegen hierzu noch nicht vor.
    Wichtiger Hinweis: Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht möglich.
    Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

    Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie und der Zahl der möglichen Einreisen zu überprüfen, da es nicht möglich ist, das Visum nachträglich in Usbekistan zu ändern.
    Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines Ausreisevisums können zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung führen. Im Regelfall wird eine hohe Geldstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.

    Registrierung
    Innerhalb von 72 Stunden (usbekische Feiertage und Wochenenden nicht mitgerechnet) müssen sich Ausländer beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bei Einreise mit einem Touristenvisum kann eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Anderenfalls, z.B. bei Besuchen von Familienangehörigen oder Bekannten, gilt sowohl für Visumbeantragung als auch Registrierung ein anderes Verfahren, das seitens der Gastgeber bei den zuständigen usbekischen Behörden erfragt werden sollte.
    Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen und Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Verstöße gegen die Registrierungsvorschriften können erfahrungsgemäß zu einer Verzögerung der Weiterreise sowie zu Einreiseverboten und hohen Geldstrafen führen.

    Grenzübergänge
    Eine Übersicht (ohne Gewähr) der usbekischen Grenzübergänge mit Angaben zu Öffnungszeiten gibt es auf der Webseite der Botschaft Taschkent. Allerdings können auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.

    Hinweise für unbegleitete minderjährige Flugreisende
    Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Übersteigt der Wert der eingeführten Devisen 2.000 US-Dollar, muss über die Deviseneinfuhr bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular -Zollerklärung- gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage.
    Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück zu erhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
    Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.

    Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.

    Es ist vorgeschrieben und wird unbedingt empfohlen, Medikamente in der Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, genau aufzuführen (siehe auch Medizinische Hinweise). Die vom usbekischen Zoll abgestempelte Einfuhrdeklaration ist wichtig als Nachweis der legalen Einfuhr. Es kommt regelmäßig vor, dass usbekische Stellen (z.B. bei der Grenzkontrolle bei der Ausreise) Reisende anhalten, weil sie Medikamente bei sich haben, die in Usbekistan (per se oder ab einer bestimmten Menge) als Droge betrachtet werden und bei der Einfuhr nicht deklariert wurden. Folge sind erfahrungsgemäß mehrtägige Laboruntersuchungen der Medikamente und Blutproben (d.h. auch Reiseunterbrechung) und hohe Geldstrafen. Da dieses Vorgehen usbekischem Recht entspricht, sind die Unterstützungsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Taschkent eingeschränkt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Usbekische Behörden ahnden auch kleinere Verstöße unnachsichtig und mit sehr hohen Geldstrafen. Auch kann es deswegen zu Verzögerungen der Ausreise von mehreren Tagen kommen.

    Bei als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu können Verkehrsinfrastruktur, staatliche Gebäude und Grenzanlagen gehören.

    Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.

    Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.

    Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Typhus, Hepatitis B, und Tollwut empfohlen.

    Malaria
    Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann die Malaria zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.

    In den Monaten von Juni bis Oktober besteht in den südlichen Landesteilen, außer in Höhenlagen über ca. 2000 Meter, ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. Dabei handelt es sich ausschließlich um die im Allgemeinen nicht lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana.

    Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

    • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
    • das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
    • das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
    • der Aufenthalt in Mücken-geschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)

    vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor seltenen Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber, (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und anderen durch Zecken übertragen Erkrankungen. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (www.dtg.org). Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Usbekistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

    HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
    Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

    Durchfall- und Darmerkrankungen
    Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpacktes und möglichst kohlensäurehaltiges Trinkwasser in Flaschen zu konsumieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden, da nicht im ganzen Land von gleichbleibender Qualität des Leitungswassers ausgegangen werden kann. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Hepatitis A und E, Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen, und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln, können die Gefahr einer Infektion verhindern.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Usbekistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Usbekistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann in Taschkent erfolgen.

    Tuberkulose
    Die Tuberkulose kommt landesweit häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist die Gefahr einer resistenten Tuberkulose gegeben. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

    Grippe (Saisonale Influenza)
    Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Usbekistan in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de).

    Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
    Bisher wurden in Usbekistan weder bei Tieren noch bei Menschen Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen.

    Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
    In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

    Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.

    Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung durch einen Arzt oder erfahrenen Bergführer wird dringend gewarnt. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Usbekistan nicht.

    Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

    Weitere Gesundheitsgefahren
    Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, sind in Usbekistan nicht üblich, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden nicht immer beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Im Übrigen gelten die Hinweise unter Straßenverkehr. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend. Auch in Taschkent und Samarkand entspricht die medizinische Versorgung vielfach nicht europäischem Standard. Ärzte fordern für die medizinischen Behandlungen von Ausländern häufig eine Barzahlung in US Dollar oder Euro. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Indien, Dubai oder Europa, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, kann aber die unzureichende medizinische Infrastruktur vor Ort nicht ersetzen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen
    (www.dtg.org oder www.frm-web.de).

    Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Usbekistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Es ist vorgeschrieben und wird unbedingt empfohlen, Medikamente in der usbekischen Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, genau aufzuführen (siehe auch unter "Besondere Zollvorschriften"). Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner mitzuführen. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Usbekistan bewusst sein.

    Die deutsche Botschaft in Taschkent verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • Zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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