Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 30.08.2017 (Unverändert gültig seit: 30.08.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Am 5. Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Seit 6. Juni 2017 sind bis auf weiteres alle Flüge zwischen VAE und Katar ausgesetzt. Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden. Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit gültigen längerfristigen Aufenthaltstiteln für Katar („residence permits“) die Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger. Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind. Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann. Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen; Inhaber von regulären, biometrischen Reisepässen können weiterhin für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Allen Reisenden wird daher empfohlen, rechtzeitig (ggf. im Expressverfahren) einen biometrischen Reisepass zu beantragen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die VAE können nur die Auslandsvertretungen der VAE erteilen. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Die Gebräuche und Gesetze der VAE sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Reisende sollten (insbesondere während des Fastenmonats Ramadan) u.a. durch ihre Kleidung und ihr Verhalten gegenüber diesen religiösen und sozialen Traditionen Respekt zeigen. Die Terrororganisation ISIS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-ISIS-Koalition. Reisenden wird empfohlen, sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten. Kriminalität Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere Aufmerksamkeit sollten alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Drogenbesitz und -Konsum An den Flughäfen werden auch Transitreisende auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Medikamenteneinfuhr Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe verboten ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die Emirate auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite der Botschaft der VAE zu informieren und ggfs. durch die Botschaft beraten zu lassen. Reisen im Land / Straßenverkehr Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen Geschwindigkeiten zu erhöhter Unfallgefahr. Aufgrund des Alkoholverbots in der Öffentlichkeit gibt es keine Promillegrenze, Alkohol am Steuer ist immer strafbar. Für die Mietwagenanmietung ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt, in der Praxis wird abhängig von Mietwagenfirma und Standort jedoch häufig ein internationaler Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Während der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe. Die beiden emiratischen Checkpoints auf der Dubai-Hatta Road (E 44) sind für Ausländer geschlossen. Reisende, die nach Hatta bzw. in den Oman fahren wollen, werden auf die Nutzung der Sharjah-Kalba Road, mit der das omanische Staatsgebiet umfahren werden kann, verwiesen. Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den hiesigen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen. Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“ Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan (2017 voraussichtlich vom 27. Mai bis 25. Juni) ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten). Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Visum Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind und Minderjährige mit Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt. Inhaber von vorläufigen Reisepässen können seit März 2017 nur noch mit Visum in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen. Behilflich bei der Ausstellung eines solchen Visums können in der Regel Fluggesellschaften, Reisebüros oder Hotels in den Vereinigten Arabischen Emiraten sein. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der VAE in Berlin erteilen. Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den Emiraten entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den Emiraten angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der VAE in Berlin erfragt werden. Sonstiges Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe des biometrischen Augen- (Iris-)Scans. Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen (derzeit 100,- AED pro Tag) und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen. Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann durch die Botschaft Abu Dhabi bzw. das Generalkonsulat Dubai ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Hierfür sowie für die spätere Ausreise aus den VAE ist unbedingt eine Passverlustanzeige bei und anschließendes Verlustprotokoll der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority) erforderlich. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültigen Reisepass nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr Herkunftsland (Abflugsort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das Generalkonsulat ist erst nach der Einreise, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs möglich. Arbeitsaufnahme In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt die zuständige Vertretung des Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden. Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets, USB-Sticks werden ggfs. überprüft. Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht. Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Weitergehende Zollinformationen für Reisende sind auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der Botschaft der VAE und des Dubaier Zolls (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dubaicustoms.gov) zu finden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Die Fotografier- und Filmverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt. Weder die deutsche Botschaft noch das Generalkonsulat können hier Einfluss nehmen oder die Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen erreichen. Seit Einführung des „UAE Cyber Law“ 2012 kann die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen eine Verletzung deren Persönlichkeitsrechte bedeuten. Solche Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu 6 Monaten geahndet werden. Darüber hinaus steht auch die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte). In den VAE ist Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand.. Alkohol wird zwar in lizensierten Hotels, Restaurants und Bars angeboten, jedoch ist auch dort der Konsum für Muslime und Nicht-Touristen ohne eine Lizenz (Erlaubnis) grundsätzlich verboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot. Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Das Strafrecht der VAE ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außerehelicher Geschlechtsverkehr sowie der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE jedoch nicht statt. Sexuelle Übergriffe und Nötigung sowie Vergewaltigung werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich geahndet. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung in den VAE ausgesetzt. Außereheliche Schwangerschaften können bei Bekanntwerden (z.B. einem Arztbesuch) oder Anzeige ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle Hinweise Neues Coronavirus (MERS-CoV) Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de/. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.ecdc.europa.eu). Aktuelle Merkblätter finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin. Impfschutz Es gibt keine Pflichtimpfungen. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und Tollwut empfohlen. HIV / Aids Die Rävalenz ist niedrig. Trotzdem besteht ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Die bekannten Schutzmaßnahmen sollten beachtet werden. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation. Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Fernreiseerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/). Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Quellverweis ...