Der Hund ist treuer Begleiter des Menschen, er ist Spielgefährte und Begleiter unser älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Rund 1.300 Hunde leben in Rommerskirchen, tummeln sich täglich auf den Plätzen und Straßen sowie auf den Wirtschaftswegen rund um die Ortschaften. Aber die Vierbeiner bereiten den Menschen in unserer Gemeinde nicht nur Freude. Natürlich gefällt es niemanden, wenn er in Hundekot tritt oder unerwünscht von einem Hund beschnüffelt und angesprungen, geängstigt oder gar gebissen wird. In der jüngsten Vergangenheit haben sich die unerfreulichen Begegnungen zwischen Mensch und Hund gehäuft. Die Gemeinde Rommerskirchen möchte daher Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern wecken und fördern verantwortungsbewusste Hundehalter und verständnisvolle Nicht-Hundehalter einen entspannten Umgang zwischen Hunden und Menschen mit und ohne Hund helfen, Missverständnisse und Ängste im Umgang mit Hunden aus der Welt zu schaffen stressfreie Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, Spaziergängern, Kindern, anderen Hunden artgerechte Hundehaltung - Raum ermöglichen und unterstützen – sozialisierte Hunde „tretminenfreie“ Wege und Straßen Ein gutes Miteinander ist nur bei gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme möglich – beim Einhalten der Regeln eben. Zu diesem Zweck wird noch einmal auf die in Rommerskirchen geltenden Regelungen hingewiesen. Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Außerhalb dieser Bereiche dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Der Hundehalter oder eine Aufsichtsperson müssen jederzeit Sichtkontakt halten und in der Lage sein, den Hund durch Kommandos zu führen. Bei einem Zusammentreffen mit Mensch oder Tier ist der Hund je nach Erforderlichkeit so lange bei Fuß zu führen, festzuhalten oder anzuleinen, bis das Zusammentreffen vorüber ist. Die Erforderlichkeit richtet sich nach den Eigenarten des Hundes; es muss insbesondere ausgeschlossen sein, dass Mensch oder Tier sich erschrecken oder geschädigt werden. Der Hundehalter oder die Aufsichtsperson müssen körperlich in der Lage sein, alle mitgeführten Hunde zu beherrschen. Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Mit der Einhaltung dieser Regeln dürfte ein friedvolles Miteinander gewährleistet sein.