Zentralafrikanische Republik: Reisewarnung

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 29 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung


    Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird aufgrund fortdauernder sehr hoher Sicherheitsrisiken und wieder aufflammender Kampfhandlungen gewarnt.

    Kriminalität/Entführungen
    Im gesamten Land besteht die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität in Form von Entführungen, Plünderungen und Straßenüberfällen sowie von militärischen Handlungen zu werden. Nach Übergriffen schließt die Republik Kamerun regelmäßig vorübergehend Grenzübergänge.
    In der Hauptstadt Bangui besteht, trotz einer allgemeinen Befriedung der Lage in der Stadt, weiterhin die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität wie Entführungen, Plünderungen, Einbrüchen und Überfällen zu werden. Militärische Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Gruppierungen sind jederzeit möglich.
    Es wird davon abgeraten, sich außerhalb des unmittelbaren Stadtzentrums aufzuhalten und bei Dunkelheit die Wohnung zu verlassen.
    In der Zentralafrikanischen Republik verbliebenen Deutschen wird dringend geraten, besondere Vorsicht walten zu lassen, die Sicherheitslage in den Medien zu verfolgen, Ausgangssperren zu beachten und Menschenansammlungen zu vermeiden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen, die trotz Reisewarnung in die Zentralafrikanische Republik reisen, wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    In Bangui gibt es seit 1997 keine deutsche Botschaft mehr. Das Verbindungsbüro der deutschen Botschaft Jaunde in Bangui (Herr Peter Weinstabel) ist erreichbar unter Tel.: +236 21 61 73 33, Mobil: +236 75 50 12 55 oder +236 75 50 12 69, E-Mail: bdb_acc_bg@yahoo.fr. Die zuständige berufskonsularische Vertretung für die Zentralafrikanische Republik ist die deutsche Botschaft in Jaunde, Kamerun.
    Deutsche Staatsangehörige, die Hilfe benötigen, können sich in Notfällen an die französische Botschaft in Bangui wenden (Tel. +236 21 61 30 00, Mobil: +236 75 04 15 26 oder +236 70 02 86 95).

    Sprache
    Neben der Nationalsprache „Sango“ ist Französisch offizielle Sprache und Verkehrssprache. Um sich bei den zahlreichen Polizei-/Gendarmeriekontrollen bei Fahrten in- und außerhalb der Hauptstadt verständlich machen zu können, sind Grundkenntnisse der französischen Sprache unverzichtbar.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und verfügt über so gut wie keine Infrastruktur. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Nach dem Umsturz im März 2013 hat sich die Versorgungslage drastisch verschlechtert. Das Land ist fast völlig auf internationale Hilfe angewiesen.
    In der Hauptstadt Bangui gibt es Übernachtungsmöglichkeiten. Langanhaltende Ausfälle von Strom- und Wasserversorgung sind an der Tagesordnung. Versorgung und Unterbringung im Landesinneren sind aufgrund der Armut, der schlechten Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur sehr beschränkt. Einzig Missionsstationen und Organisationen wie das Internationale Komitee des Roten Kreuzes oder Medicins Sans Frontières/Ärzte ohne Grenzen, die im Vorfeld informiert werden müssen, bieten einfache Unterkunft.
    Der Flughafen von Bangui kann aus Sicherheitsgründen kurzfristig für den zivilen Flugverkehr geschlossen werden.
    Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik mit erheblichen Risiken verbunden.
    Am wichtigsten Grenzübergang in die Republik Kamerun, bei Garoua-Boulaï, kann es zu Blockaden kommen. Die als Hauptverkehrsachse geltende Strecke Garoua - Boulaï – Bangui ist nur im Konvoi, gegen Bezahlung mit einer Begleitung durch die VN/MINUSCA oder die zentralafrikanische Armee, mit einigermaßen kalkulierbarem Risiko befahrbar.
    Der sogenannte Pantherhügel (la Colline aux Panthères) in Bangui ist militärisches Sperrgebiet und darf nicht ohne Genehmigung betreten werden.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Kommunikation
    Mit mehrtägigen Ausfällen der Telefon-, Fax- und Internetverbindungen muss gerechnet werden. Es gibt mit AZUR, MOOV, ORANGE und TELECEL vier Mobilfunkanbieter. Roaming ist möglich.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, auch gibt es kaum Geldautomaten für internationale Bank- oder Kreditkarten. Die Mitnahme von Bargeld in Euro ist empfehlenswert.

    Versorgung im Notfall
    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, siehe auch Medizinische Versorgung. Ob dieser überhaupt gewährt werden kann, sollte vorab mit einem Reiseversicherungsanbieter geklärt werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden.

    Visum
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem entsprechenden Visum möglich. Die für Deutschland zuständige zentralafrikanische Botschaft befindet sich in Paris.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Fremd- und Landeswährung können unbeschränkt eingeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 25.000 CFA Franc deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.

    Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden, jedoch kann eine Genehmigung für die Einfuhr vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können.

    Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen, …) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig.

    Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD Automobilclub). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen. In der Hauptstadt ist insbesondere das Fotografieren des Präsidentenpalastes, die Residenz des Präsidenten samt dessen Umgebung, des Flughafens und aller öffentlichen Gebäude strikt verboten.

    Der Besitz von Drogen und deren Einnahme ist verboten.

    Homosexualität ist mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000,- F.CFA (ca. 1.000,- Euro) belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft.

    Eine Einreise ohne Visum sowie der Aufenthalt mit einer abgelaufenen Einreisegenehmigung kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist; danach kommt es zur Abschiebung. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden. . Nach Ablauf der Einreisegenehmigung bzw. des Visums, ohne eine rechtzeitige Verlängerung, wird in der Regel eine Strafe von 200.000 FCFA (ca.300 €) verhängt.

    Die Verkehrsvorschriften sollten, strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen bzw. Entzug der Fahrzeugpapiere und Führerschein drohen. Ein ausländischer Führerschein muss, bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten, in einen nationalen Führerschein des Gastlandes umgetauscht werden.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem Alter von 9 Monaten bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio, Tollwut und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

    Malaria
    Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko, auch in der Hauptstadt Bangui. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll/notwendig/zwingend notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die Zentralafrikanische Republik mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · insbesondere in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    HIV/AIDS
    HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Cholera ist endemisch, Ausbrüche werden immer wieder beobachtet.

    Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Trypanosomiasis (afrikanische Schlafkrankheit)
    Die afrikanische Schlafkrankheit ist endemisch, insbesondere im Norden der Zentralafrikanischen Republik. Jährlich werden mehrere hundert Fälle diagnostiziert. Von einer hohen Dunkelziffer im gesamten Grenzgebiet zu Tschad und Sudan ist auszugehen. Die tödliche Erkrankung wird durch den Stich der tagstechenden, sehr agressiven Tse-Tse-Fliege übertragen. Schutz vor Stichen ist die einzig mögliche Präventionsmaßnahme.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist landesweit völlig unzureichend. In der Hauptstadt gibt es Privatkliniken, die insgesamt einen etwas besseren Standard bieten, allerdings ebenfalls mit Versorgungsproblemen kämpfen; die Gesundheitsstation der französischen Botschaft kann eventuell eine Notversorgung durchführen. Die staatlichen Krankenhäuser sind fast nicht funktionsfähig. Französische Medikamente sind begrenzt in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für jede ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung einschließlich einer Rückholversicherung ist daher absolut notwendig, ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B. www.dtg.org/.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
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