Zypern: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 19.09.2017 (Unverändert gültig seit: 19.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen über Land Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Nicht unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot sollten unbedingt respektiert werden, Beschilderungen sind nicht immer gut sichtbar. Wichtige Informationen über die Einreise in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil finden Sie unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten. Eine medizinische Versorgung unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte ist nur in der Republik Zypern möglich ist. Für den Nordteil existieren keine vergleichbaren Regelungen und auch das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen findet keine Anwendung. Es wird daher dringend empfohlen, insbesondere für Reisen in den Nordteil eine entsprechend gültige Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die neben den gesetzlichen Kassenleistungen alle Risiken abdeckt (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland). Naturkatastrophen In den Sommermonaten kommt es auf Zypern aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Seit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat ("Türkische Republik Nordzypern") an. Telefonieren zwischen dem Ausland (Deutschland) und Zypern ist zwar problemlos möglich, doch sind Direktverbindungen zwischen dem Norden und dem Süden begrenzt, und daher gibt es oft Engpässe bei der Direktwahl. Die Republik Zypern hat eine eigene Vorwahl (00357) und eigene Mobilfunknetze. Die Telefonnetze im Nordteil sind alle mit der Türkei verbunden (also entsprechende Landesvorwahl auf Festnetz 0090). Viele deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion funktionieren. Reisende sollten sich bei Bedarf bei Ihrem Anbieter betreffend Nutzbarkeit und Kosten erkundigen. Straßenverkehr Es herrscht Linksverkehr. Der Blutalkoholkonzentrationsgrenzwert beim Führen von Kraftfahrzeugen beträgt 0,5 Promille in der Republik Zypern und im Nordteil Zyperns. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten unbedingt beachtet werden. Es gibt im Übrigen zahlreiche Radarkontrollen. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente a) für die Republik Zypern Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen noch gültig sein. Hinweise zur Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich. b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“) Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen. Hinweise zur Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich. Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als illegale Einreise und behält sich das Recht vor, diese zu bestrafen. Diesbezüglich unterrichtet sie ihre Partnerländer regelmäßig. Seit dem EU-Beitritt Zyperns im Jahr 2004 hat die Republik Zypern nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings von diesbezüglichen Verfahren gegen EU-Bürger abgesehen. c) Reisen innerhalb Zyperns (Überqueren der sog. Grünen Linie) Die EU hat durch Externer Link, öffnet in neuem FensterRatsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt. Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Ein Wechsel vom Nordteil in den Südteil und umgekehrt ist für EU-Bürger mit gültigem Reisedokument an den hierfür vorgesehenen Übergängen („crossing“) grundsätzlich problemlos möglich (siehe Auflistung). Allerdings ist, wie oben in b) ausgeführt, zu beachten, dass eine Einreise über einen Flughafen oder Hafen, die nicht von der Republik Zypern kontrolliert werden, aus deren Sicht illegal ist. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt in der Regel keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich. Derzeit sind dies (türkische Bezeichnung in Klammern): Agios Dometios (Metehan) in Nikosia Ledra Palace in Nikosia - nur zu Fuß- Ledra Street(Lokmaci) in Nikosia - nur zu Fuß - Limnitis (Yeşilırmak) bei Kato Pyrgos Zodhia (Bostancı) bei Astromeritis Pergamos (Beyarmudu) bei Pyla Strovilia(Akyar) bei Agios Nikolaos Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst). Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden. Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten. Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel. In diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Reisende müssen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden. Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug mit sog. „Visitor-Plates“ auf Zypern zulassen wollen, müssen dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der Fahrzeuge deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel.+357 22 601657) Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. +357 22 865807). Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände. Die Einfuhr von gefälschten Designer-Waren (Uhren, Bekleidung, Brillen, Parfums etc.) aus dem Norden in die Republik Zypern ist verboten. Bei den durchgeführten Stichprobenkontrollen können die gekauften Waren konfisziert werden. Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der Externer Link, öffnet in neuem Fensterzyprischen Zollbehörden abgerufen werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar. In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist. Homosexuelle Handlungen sind auf der gesamten Insel nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering. Nacktbaden und Oben-Ohne-Baden, sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt. Hinweis zum Erwerb und zur Nutzung von Immobilien in Zypern Seit Oktober 2006 sind Erwerb und Nutzung sowie Handel mit im Nordteil, der „Türkischen Republik Nord-Zypern“ gelegenen Immobilien, deren rechtmäßige Eigentümer Griechenzyprer sind, mit Haftstrafen von bis zu 7 Jahren geahndet. Deutschen Staatsangehörigen, die im türkisch-zyprischen Teil der Insel (gutgläubig) Eigentum erwerben wollen, solches (seit 1974) besitzen oder Hotels und Ferienanlagen nutzen, wird daher dringend angeraten, sich vorab beim Grundbuchamt in Nikosia über die Eigentumslage zu informieren. Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Botschaft Nikosia. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktueller Hinweis Ende August 2017 infizierten sich im Norden von Zypern (Esentepe, Kyrenia) drei Touristen mit Malaria (Plasmodium vivax). Dies sind seit den 1960er Jahren die ersten Malariafälle in Zypern. Expositionsprophylaxe (s.u.) wird empfohlen. Impfschutz Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Malaria Seit 1967 galt Zypern als malariafrei. Ende August 2017 wurden drei autochton erworbene Infektionen mit Malaria tertiana (Plasmodium vivax) aus dem Norden von Zypern (Esentepe, Kyrenia) gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Diese tritt in Zypern nicht auf. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (bei Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil kann deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein, für Zypern derzeit jedoch nicht. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquone-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen - ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen HIV / AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Sonstige Gesundheitsgefahren Bei insgesamt mediterranem Klima ist in der heißen Jahreszeit aufgrund der hohen Temperaturen (im Extremfall bis über 45 Grad Celsius) und der relativ hohen Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht (insbesondere in den Bergen) eine verstärkte Kreislaufbelastung gegeben. Erkrankungen der Atemwege sind vorwiegend in den feuchtkalten Perioden häufig. Medizinische Versorgung Es besteht auf Zypern für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/) Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...