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Betrunken zur Anzeigenerstattung.
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Überprüfung:
Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 47799, member: 3"]<a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/65851/2800941/pol-ne-betrunken-zur-anzeigenerstattung" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/65851/2800941/pol-ne-betrunken-zur-anzeigenerstattung" rel="nofollow"><img src="http://www.presseportal.de/bild/65851-logo-pressemitteilung-kreispolizeibehoerde-rhein-kreis-neuss.jpg" class="bbCodeImage wysiwygImage" alt="" unselectable="on" /> </a></p><p>Neuss (ots) - Am 05.08.2014, erschien am frühen Nachmittag ein 36-jähriger Rommerskirchener auf der Polizeiwache Grevenbroich, um eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung am Außenspiegel seines Firmenfahrzeugs zu erstatten.</p><p><br /></p><p>Bemerkenswert war dabei, dass er sein Fahrzeug auf dem Gehweg unmittelbar vor dem Eingang zur Polizeiwache, völlig unpassierbar für Fußgänger und dann auch noch entgegen der Fahrtrichtung abgestellt hatte. Die Erklärung dafür ergab sich dann recht schnell, da der Mann deutlich nach Alkohol roch. Ein fälliger Alkoholtest ergab einen "stolzen" Wert von 2,9 Promille. Damit kam er für die Versetzung seines Fahrzeuges natürlich nicht mehr in Betracht. Statt dessen durfte er zunächst eine Blutprobe und anschließend seinen Führerschein abgeben. Neben den Kosten für die Versetzung seines Fahrzeuges, erwartet ihn nun noch ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.(Sche.)[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 47799, member: 3"][URL='http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/65851/2800941/pol-ne-betrunken-zur-anzeigenerstattung'][IMG]http://www.presseportal.de/bild/65851-logo-pressemitteilung-kreispolizeibehoerde-rhein-kreis-neuss.jpg[/IMG] [/URL] Neuss (ots) - Am 05.08.2014, erschien am frühen Nachmittag ein 36-jähriger Rommerskirchener auf der Polizeiwache Grevenbroich, um eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung am Außenspiegel seines Firmenfahrzeugs zu erstatten. Bemerkenswert war dabei, dass er sein Fahrzeug auf dem Gehweg unmittelbar vor dem Eingang zur Polizeiwache, völlig unpassierbar für Fußgänger und dann auch noch entgegen der Fahrtrichtung abgestellt hatte. Die Erklärung dafür ergab sich dann recht schnell, da der Mann deutlich nach Alkohol roch. Ein fälliger Alkoholtest ergab einen "stolzen" Wert von 2,9 Promille. Damit kam er für die Versetzung seines Fahrzeuges natürlich nicht mehr in Betracht. Statt dessen durfte er zunächst eine Blutprobe und anschließend seinen Führerschein abgeben. Neben den Kosten für die Versetzung seines Fahrzeuges, erwartet ihn nun noch ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.(Sche.)[/QUOTE]
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