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Rommerskirchen aktuell
Umwelt
Gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich
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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 16867, member: 3"][rlg][/rlg]</p><p> In der jüngeren Vergangenheit hat die Gemeinde Rommerskirchen viel für die Steigerung des Freizeitwertes im Gemeindegebiet getan. Neue Wege und Parks sind entstanden, um den Bürgerinnen und Bürgern Orte der Ruhe und Entspannung zu bieten.</p><p> Diese Wege und Plätze stehen allen offen, doch wie immer im Leben gilt es auch hier, Spielregeln einzuhalten. Hält sich die große Mehrheit an diese Regeln, sind es die "Ausreißer", die durch die Verschmutzung der Freizeitwege und Plätze für allgemeinen Unmut sorgen.</p><p> <span style="color: black">Anrufe, wiederholte Hinweise von Bürgern und mitunter die eigene und unübersehbare Erfahrung, dass auch vor dem Rathaus Hinterlassenschaften von Hunden in Form entsprechender "Haufen" liegen bleiben, nimmt das Rathaus zum Anlass, um auf einen immer wieder Ärger erregenden Umstand hinzuweisen: Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen und von Parkanlagen durch Hundekot. Dies führt immer wieder zu zornigen Reaktionen der „betroffenen“ Bürgerinnen und Bürger, die beim Spazieren gehen, auf Kinderspielplätzen, vor dem eigenen Haus oder beim Rasen mähen unliebsamen Kontakt mit den "Tretminen" machen. </span></p><p> Durch die Gedankenlosigkeit einiger weniger Besitzer laufen Hunde unbeaufsichtigt im Bereich öffentlicher Straßen und Wege und verrichten dort ihr Geschäft, wo andere Mitbürger eigentlich ohne ständig auf unerwünschte Hinterlassenschaften der Hunde achten zu müssen, ihres Weges gehen möchten.</p><p> Das Rathaus bittet daher die Hundehalter darum, mit dem "besten Freund des Menschen" möglichst abseits gelegene Plätze, die nicht von Fußgängern begangen oder von Kindern zum Spielen benutzt werden, auszuwählen. Kinderspielplätze, Gehwege, Straßen, Schulhöfe, Schulwiesen und sonstige öffentliche Flächen sowie Nachbars Vorgarten sind keine geeigneten Hundetoiletten.</p><p> Dabei ist die Rechtslage eindeutig, so Arne Feldmann vom Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen: "Nach § 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen hat derjenige, der auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. <span style="color: black">Wer dieser Verpflichtung nicht nachkomme, verhalte sich ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.“ </span></p><p> <span style="color: black">Man kann das Verwaltungsdeutsch auf vereinfachen, indem es einfach heißt: "Hundebesitzer sind verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu entfernen." Dazu empfiehlt sich die regelmäßige Mitnahme von z.B. Plastikhandschuhen und – beuteln.</span></p><p> </p><p> Da ein Hund ein Gewohnheitstier ist, kann man diesen so erziehen, dass er sich an seinen üblichen Platz gewöhnt. Diesen Platz sollte jedoch der Hundehalter und nicht der Hund auswählen. Auch sollte auf keinen Fall der Hund aus Mangel an Zeit oder Lust zur Verrichtung seines "Geschäfts" alleine auf die Straße geschickt werden. </p><p> Durch einen derartige verantwortungslose Verhaltensweise setzen sich Hundehalter nicht nur den Vorwürfen und dem Ärger anderer Mitbürger aus, sie handeln auch ordnungswidrig. </p><p> Um eine Verbesserung der Sauberkeit zu erreichen, wird das Ordnungsamt in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden. "Wir appellieren aber auch an die Einsicht der Hundebesitzer, damit zukünftig durch Rücksichtnahme und Beachtung einiger Hundehalteregeln ein positives örtliches Zusammenleben von Menschen und Tier problemlos möglich ist. <span style="color: black">Sehr viel besser und wirksamer als Kontrollen des Ordnungsamtes ist es in vielen Fällen, wenn man das persönliche Gespräch sucht und freundlich darum bittet, die Reinigung vorzunehmen.“</span></p><p> <span style="color: black">In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass Hunde innerorts und auf öffentlichen Wegen an der Leine geführt werden müssen. Selbst wenn der Vierbeiner gut erzogen ist, kann es zu Konfliktsituationen kommen, wenn zum Beispiel ein anderer Hund auftaucht, Jogger oder Radfahrer den Hund verängstigen oder reizen. Nicht zu vergessen, dass nicht alle Menschen Hunde mögen und nicht einmal beschnuppert werden wollen. </span>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 16867, member: 3"][rlg][/rlg] In der jüngeren Vergangenheit hat die Gemeinde Rommerskirchen viel für die Steigerung des Freizeitwertes im Gemeindegebiet getan. Neue Wege und Parks sind entstanden, um den Bürgerinnen und Bürgern Orte der Ruhe und Entspannung zu bieten. Diese Wege und Plätze stehen allen offen, doch wie immer im Leben gilt es auch hier, Spielregeln einzuhalten. Hält sich die große Mehrheit an diese Regeln, sind es die "Ausreißer", die durch die Verschmutzung der Freizeitwege und Plätze für allgemeinen Unmut sorgen. [COLOR=black]Anrufe, wiederholte Hinweise von Bürgern und mitunter die eigene und unübersehbare Erfahrung, dass auch vor dem Rathaus Hinterlassenschaften von Hunden in Form entsprechender "Haufen" liegen bleiben, nimmt das Rathaus zum Anlass, um auf einen immer wieder Ärger erregenden Umstand hinzuweisen: Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen und von Parkanlagen durch Hundekot. Dies führt immer wieder zu zornigen Reaktionen der „betroffenen“ Bürgerinnen und Bürger, die beim Spazieren gehen, auf Kinderspielplätzen, vor dem eigenen Haus oder beim Rasen mähen unliebsamen Kontakt mit den "Tretminen" machen. [/COLOR] Durch die Gedankenlosigkeit einiger weniger Besitzer laufen Hunde unbeaufsichtigt im Bereich öffentlicher Straßen und Wege und verrichten dort ihr Geschäft, wo andere Mitbürger eigentlich ohne ständig auf unerwünschte Hinterlassenschaften der Hunde achten zu müssen, ihres Weges gehen möchten. Das Rathaus bittet daher die Hundehalter darum, mit dem "besten Freund des Menschen" möglichst abseits gelegene Plätze, die nicht von Fußgängern begangen oder von Kindern zum Spielen benutzt werden, auszuwählen. Kinderspielplätze, Gehwege, Straßen, Schulhöfe, Schulwiesen und sonstige öffentliche Flächen sowie Nachbars Vorgarten sind keine geeigneten Hundetoiletten. Dabei ist die Rechtslage eindeutig, so Arne Feldmann vom Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen: "Nach § 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen hat derjenige, der auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. [COLOR=black]Wer dieser Verpflichtung nicht nachkomme, verhalte sich ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.“ [/COLOR] [COLOR=black]Man kann das Verwaltungsdeutsch auf vereinfachen, indem es einfach heißt: "Hundebesitzer sind verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu entfernen." Dazu empfiehlt sich die regelmäßige Mitnahme von z.B. Plastikhandschuhen und – beuteln.[/COLOR] Da ein Hund ein Gewohnheitstier ist, kann man diesen so erziehen, dass er sich an seinen üblichen Platz gewöhnt. Diesen Platz sollte jedoch der Hundehalter und nicht der Hund auswählen. Auch sollte auf keinen Fall der Hund aus Mangel an Zeit oder Lust zur Verrichtung seines "Geschäfts" alleine auf die Straße geschickt werden. Durch einen derartige verantwortungslose Verhaltensweise setzen sich Hundehalter nicht nur den Vorwürfen und dem Ärger anderer Mitbürger aus, sie handeln auch ordnungswidrig. Um eine Verbesserung der Sauberkeit zu erreichen, wird das Ordnungsamt in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden. "Wir appellieren aber auch an die Einsicht der Hundebesitzer, damit zukünftig durch Rücksichtnahme und Beachtung einiger Hundehalteregeln ein positives örtliches Zusammenleben von Menschen und Tier problemlos möglich ist. [COLOR=black]Sehr viel besser und wirksamer als Kontrollen des Ordnungsamtes ist es in vielen Fällen, wenn man das persönliche Gespräch sucht und freundlich darum bittet, die Reinigung vorzunehmen.“[/COLOR] [COLOR=black]In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass Hunde innerorts und auf öffentlichen Wegen an der Leine geführt werden müssen. Selbst wenn der Vierbeiner gut erzogen ist, kann es zu Konfliktsituationen kommen, wenn zum Beispiel ein anderer Hund auftaucht, Jogger oder Radfahrer den Hund verängstigen oder reizen. Nicht zu vergessen, dass nicht alle Menschen Hunde mögen und nicht einmal beschnuppert werden wollen. [/COLOR][/QUOTE]
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