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Islamisches Opferfest "Kurban-Bayram": Schlachtungen an vier Orten im Kreis
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
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<p>[QUOTE="Roki Portal Redaktion, post: 76058, member: 544"]<font size="4"><b>Islamisches Opferfest "Kurban-Bayram": Schlachtungen an vier Orten im Kreis </b></font></p><p>Kultur | 02.08.2019</p><p><img src="http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/bausteine/bilder/amtsleiter/2018/2018-schaefer-frank-laechelnd_header.jpg" class="bbCodeImage wysiwygImage" alt="" unselectable="on" /> </p><p>Dr. Frank Schäfer © A. Baum/Rhein-Kreis Neuss</p><p><br /></p><p>Vom 11. bis zum 13. August findet das diesjährige "Kurban-Bayram" statt, das Opferfest der Muslime. Im Rhein-Kreis Neuss werden an vier Orten in Grevenbroich und Rommerskirchen Opferschlachtungen durchgeführt. "Wie in der Vergangenheit sind unsere Tierärztinnen und Tierärzte mit den amtlichen Fachassistenten von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang an den Schlachtstätten im Einsatz, um das Opferfest zu ermöglichen", so Dr. Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.</p><p><br /></p><p>Durch die permanente Anwesenheit der Vertreter des Rhein-Kreises Neuss ist gewährleistet, dass ein reibungsloser und schneller Ablauf der Schlachtungen erfolgt und gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dabei handelt es sich insbesondere um das Tierschutzgesetz und das Fleischhygienerecht. Nach dem Tierschutzgesetz darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist. Seit vielen Jahren wird hier das bewährte und von allen Beteiligten akzeptierte Verfahren der Elektro-Kurzzeitbetäubung angewandt.</p><p><br /></p><p>Darüber hinaus sieht das Fleischhygienerecht vor, dass die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. "Dank der guten Organisation der Schlachtungen im Rhein-Kreis Neuss gab es in den vergangenen Jahren trotz der Vielzahl der Schlachtungen keinerlei Probleme", berichtet Schäfer.</p><p><br /></p><p>Die Festlegung des Opferfestes unterliegt den Besonderheiten des islamischen Kalenders und wandert jedes Jahr um zehn Tage nach vorn. "Kurban-Bayram" erfordert auch von den Muslimen in Deutschland eine besondere Spende. Jedes erwachsene Familienmitglied, das wirtschaftlich dazu in der Lage ist, sollte am ersten oder zweiten Tag des Festes ein Schaf oder Rind als Opfer schlachten lassen. Das Fleisch wird dann an Verwandte, Nachbarn und Bedürftige verteilt.</p><p><br /></p><p>Quellverweis 2019-08-03 <a href="http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2019/450-islamisches-opferfest-kurban-bayram-schlachtungen-an-vier-orten-im-kreis.html" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2019/450-islamisches-opferfest-kurban-bayram-schlachtungen-an-vier-orten-im-kreis.html" rel="nofollow">Rhein-Kreis Neuss: Islamisches Opferfest "Kurban-Bayram": Schlachtungen an vier Orten im Kreis</a>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Roki Portal Redaktion, post: 76058, member: 544"][SIZE=4][B]Islamisches Opferfest "Kurban-Bayram": Schlachtungen an vier Orten im Kreis [/B][/SIZE] Kultur | 02.08.2019 [IMG]http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/bausteine/bilder/amtsleiter/2018/2018-schaefer-frank-laechelnd_header.jpg[/IMG] Dr. Frank Schäfer © A. Baum/Rhein-Kreis Neuss Vom 11. bis zum 13. August findet das diesjährige "Kurban-Bayram" statt, das Opferfest der Muslime. Im Rhein-Kreis Neuss werden an vier Orten in Grevenbroich und Rommerskirchen Opferschlachtungen durchgeführt. "Wie in der Vergangenheit sind unsere Tierärztinnen und Tierärzte mit den amtlichen Fachassistenten von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang an den Schlachtstätten im Einsatz, um das Opferfest zu ermöglichen", so Dr. Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Durch die permanente Anwesenheit der Vertreter des Rhein-Kreises Neuss ist gewährleistet, dass ein reibungsloser und schneller Ablauf der Schlachtungen erfolgt und gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dabei handelt es sich insbesondere um das Tierschutzgesetz und das Fleischhygienerecht. Nach dem Tierschutzgesetz darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist. Seit vielen Jahren wird hier das bewährte und von allen Beteiligten akzeptierte Verfahren der Elektro-Kurzzeitbetäubung angewandt. Darüber hinaus sieht das Fleischhygienerecht vor, dass die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. "Dank der guten Organisation der Schlachtungen im Rhein-Kreis Neuss gab es in den vergangenen Jahren trotz der Vielzahl der Schlachtungen keinerlei Probleme", berichtet Schäfer. Die Festlegung des Opferfestes unterliegt den Besonderheiten des islamischen Kalenders und wandert jedes Jahr um zehn Tage nach vorn. "Kurban-Bayram" erfordert auch von den Muslimen in Deutschland eine besondere Spende. Jedes erwachsene Familienmitglied, das wirtschaftlich dazu in der Lage ist, sollte am ersten oder zweiten Tag des Festes ein Schaf oder Rind als Opfer schlachten lassen. Das Fleisch wird dann an Verwandte, Nachbarn und Bedürftige verteilt. Quellverweis 2019-08-03 [URL="http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2019/450-islamisches-opferfest-kurban-bayram-schlachtungen-an-vier-orten-im-kreis.html"]Rhein-Kreis Neuss: Islamisches Opferfest "Kurban-Bayram": Schlachtungen an vier Orten im Kreis[/URL][/QUOTE]
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