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Rommerskirchen aktuell
Umwelt
Niederschlagswassergebühren in der Gemeinde Rommerskirchen
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 16488, member: 3"][rlg][/rlg]</p><p><br /></p><p> Die Gemeinde Rommerskirchen hat aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen rückwirkend ab dem Jahr 2008 eine gesonderte Niederschlagswassergebühr eingeführt. Die Entwässerungsgebühren werden daher jetzt für das Schmutzwasser aufgrund des verbrauchten Frischwassers einerseits und für das Niederschlagswasser andererseits nach der bebauten bzw. befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen abgerechnet.</p><p> </p><p> Anhand von Luftbildern wurden die bebauten bzw. befestigten Flächen im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen ermittelt und den Grundstückseigentümern in Form einer Grafik zur Möglichkeit der Überprüfung und Korrektur zur Verfügung gestellt.</p><p> </p><p> Auf Grundlage der so ermittelten bebauten bzw. befestigten Flächen wurden Anfang des Jahres die Niederschlagswassergebühren durch die Kreiswerke Grevenbroich festgesetzt.</p><p> </p><p> Die Größe der in 2008 ermittelten befestigten Flächen ändert sich natürlich im Laufe der Zeit. So werden beispielsweise durch die Errichtung von Neu- oder Anbauten, z.B. neuen Garagen oder Garagenzufahrten, zusätzliche versiegelte Flächen geschaffen, für die grundsätzlich die Niederschlagswassergebühr erhoben werden muss. </p><p> </p><p> Erfolgt keine Mitteilung an die Gemeinde und werden daher für die neuen versiegelten Flächen keine Niederschlagswassergebühren erhoben, so trägt die Allgemeinheit die Kosten für die Beseitigung des von diesen Flächen anfallenden Niederschlagswassers.</p><p> </p><p> Daher ist es im Sinne einer gerechten Gebührenerhebung notwendig, dass für alle bebauten und befestigten Grundstücksflächen in der Gemeinde Rommerskirchen tatsächlich die Niederschlagswassergebühr erhoben werden kann.</p><p> </p><p> Dabei ist die Gemeinde Rommerskirchen auf die Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. Grundstückseigentümer sind nach der geltenden Entwässerungsgebührensatzung verpflichtet, der Gemeinde alle für die Berechnung der Gebühren erforderlichen Auskünfte und Veränderungen unaufgefordert mitzuteilen.</p><p> </p><p> Sind also zusätzliche Flächen versiegelt worden (z.B durch die Anlegung neuer Pflasterwege, Errichtung von Wintergärten und dgl.) oder wird dies beabsichtig, so ist der Gemeinde Rommerskirchen eine entsprechende Mitteilung zu machen.</p><p> </p><p> Weitere Informationen erteilt gerne das Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 16488, member: 3"][rlg][/rlg] Die Gemeinde Rommerskirchen hat aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen rückwirkend ab dem Jahr 2008 eine gesonderte Niederschlagswassergebühr eingeführt. Die Entwässerungsgebühren werden daher jetzt für das Schmutzwasser aufgrund des verbrauchten Frischwassers einerseits und für das Niederschlagswasser andererseits nach der bebauten bzw. befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen abgerechnet. Anhand von Luftbildern wurden die bebauten bzw. befestigten Flächen im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen ermittelt und den Grundstückseigentümern in Form einer Grafik zur Möglichkeit der Überprüfung und Korrektur zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der so ermittelten bebauten bzw. befestigten Flächen wurden Anfang des Jahres die Niederschlagswassergebühren durch die Kreiswerke Grevenbroich festgesetzt. Die Größe der in 2008 ermittelten befestigten Flächen ändert sich natürlich im Laufe der Zeit. So werden beispielsweise durch die Errichtung von Neu- oder Anbauten, z.B. neuen Garagen oder Garagenzufahrten, zusätzliche versiegelte Flächen geschaffen, für die grundsätzlich die Niederschlagswassergebühr erhoben werden muss. Erfolgt keine Mitteilung an die Gemeinde und werden daher für die neuen versiegelten Flächen keine Niederschlagswassergebühren erhoben, so trägt die Allgemeinheit die Kosten für die Beseitigung des von diesen Flächen anfallenden Niederschlagswassers. Daher ist es im Sinne einer gerechten Gebührenerhebung notwendig, dass für alle bebauten und befestigten Grundstücksflächen in der Gemeinde Rommerskirchen tatsächlich die Niederschlagswassergebühr erhoben werden kann. Dabei ist die Gemeinde Rommerskirchen auf die Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. Grundstückseigentümer sind nach der geltenden Entwässerungsgebührensatzung verpflichtet, der Gemeinde alle für die Berechnung der Gebühren erforderlichen Auskünfte und Veränderungen unaufgefordert mitzuteilen. Sind also zusätzliche Flächen versiegelt worden (z.B durch die Anlegung neuer Pflasterwege, Errichtung von Wintergärten und dgl.) oder wird dies beabsichtig, so ist der Gemeinde Rommerskirchen eine entsprechende Mitteilung zu machen. Weitere Informationen erteilt gerne das Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen.[/QUOTE]
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